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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Pressemitteilung: Der Markt muß mehr Abstufungen zulassen

Roßdorf, 8.3.98
Gesellen hoffen auf Magdeburg

Zu dem Ergebnis kam am Sonntag den 8.3.98 die Jahresmitgliederversammlung des Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH) in Roßdorf bei Darmstadt.

Daß jetzt auch der Bundesrat am 6.3.98 sang- und klanglos der neuen Novellierung der Handwerksordnung zugestimmt hat, verwundert angesichts des deutschen Reformstaus keinen der aufmüpfigen Gesellen, denen die Mininovellierung nicht weit genug geht. Seit 1994 fordern sie die Abschaffung des "großen Befähigungsnachweis" (Meisterbrief) als Voraussetzung der Gewerbeanmeldung eines Handwerksbetriebs.

Sie betreiben ihr Handwerk selbständig ohne Meisterbrief im Reisegewerbe und in handwerksähnlichen Gewerben. Daß sie allerdings in der Handwerksausübung stark eingeschränkt sind und die Ordnungsbehörden sogar mit Betriebsschließung drohen, ärgert sie.

Jetzt setzen sie auch auf Unterstützung aus Magdeburg. Mit Joschka Fischer und Margarete Wolf, wirtschaftspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat der BUH zwei starke Befürworter bei der 10. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz in Magdeburg. Sie forderten am 13.2.98 in ihrem Alternativen Gesetzesentwurf zur Novellierung der Handwerksordnung, daß Gesellinnen und Gesellen mit 3 Jahren Berufserfahrung einen Betrieb eröffnen dürfen.

Der BUH freut sich über diesen Vorstoß der Partei Bündnis 90 / Die Grünen, doch Thomas Melles aus dem Siegerland und Sprecher des BUH hat auch mit diesem Gesetzesvorlage seine Schwierigkeiten. "Wir haben auch einige Autodidakten bei uns im Berufsverband, die sehr gute Arbeit leisten. Gerade von diesen Autodidakten gehen neue und interessante Impulse aus, sie dürfen bei einer Liberalisierung der Handwerksordnung nicht hinten runterfallen.
Wir haben in unseren Fachausschüssen lange debattiert.

Unser Konzept heißt, jeder der einen Mindestversicherungsschutz (Betriebshaftpflicht, Kranken- und Rentenversicherung) vorweisen kann, darf sich im Handwerk selbständig machen. Da wo ein besonderer Verbraucherschutz z.B. in Gefahrenhandwerken nötig ist, muß dies durch Berufserfahrung und einer gezielten Fortbildung nachgewiesen werden.

Natürlich soll der Meistertitel als solcher erhalten bleiben doch der Markt muß mehr Abstufungen zulassen. Es kann nicht sein, daß im Handwerk, dem größten deutschen Dienstleistungsanbieter, neun Jahre Ausbildung mit mindestens 100.000,- Ausbildungskosten nachgewiesen werden müssen, bevor eine Schraube rein- oder rausgedreht werden darf.

Für den BUH:
Thomas Bogie

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