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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Presseinformation (23.02.2000)

Trockenbau wird von Meisterzwang freigestellt

Der Bundestag wird am 25.02.2000 eine von SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen, CDU/CSU und FDP eingebrachte Gesetzesänderung der Handwerksordnung in Erster Lesung debattieren, durch die der Trockenbau vom Meisterzwang ausgenommen wird. Diese rechtliche Klarstellung ist überfällig. Der Gesetzentwurf tritt allerdings viel zu kurz; nur ein relativ kleiner Bereich des Handwerks wird vom Meisterzwang freigestellt. Ansonsten wird freier Wettbewerb weiterhin unterbunden.

Handwerkskammern und Behörden gehen vielfach mit Abmahnverfahren, Betriebsschließungen und Bußgeldern gegen Unternehmen im handwerklichen Umfeld vor. Betroffen sind insbesondere kleine mittelständische Unternehmen und Existenzgründer, aber auch Handwerks- und Industriebetriebe, die Aufträge an Betriebe vergeben, die nicht in der Handwerksrolle eingetragene sind.

Mit der geplanten Gesetzesänderung wird geregelt, daß der Akustik- und Trockenbau keine wesentliche Tätigkeit eines in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführten meisterpflichtigen Gewerbe ist. Dies ist erfreulich und sollte der erste Schritt zur Wiedereinführung der Gewerbefreiheit im Handwerk sein.

Die Argumente, die den Bundestag dazu bewegen den Trockenbau vom Meisterzwang zu befreien treffen genauso für alle anderen Handwerksbereiche zu. Im der Gesetzesbegründung heißt es u.a.:

"Durch die gesetzliche Klarstellung werden bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt, Arbeitsplätze und bestehende Betriebe gesichert sowie Existenzgründungen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze erleichtert. Einbußen an der Qualität der Leistungen sind als Folge der Klarstellung nicht zu befürchten. Vielmehr wird sichergestellt, daß sich der Akustik- und Trockenbau im zunehmend Internationalen Wettbewerb besser behaupten und entwickeln kann. Der hohe Leistungsstand im Akustik- und Trockenbau ist das Ergebnis des zwischen handwerklichen und nichthandwerklichen Trockenbaubetrieben herrschenden Leistungswettbewerbs. Die Qualität der Ausbildung von nichthandwerklichen Akustik- und Trockenbaubetrieben ist derjenigen des Handwerks gleichwertig." ...
"Das Gesetz wird somit insgesamt positive Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau haben." ...
"Aufgrund der Klarstellung, daß der Akustik- und Trockenbau nicht zum Vorbehaltsbereich von Handwerkern gehört, werden mehr Chancengleichheit und Wettbewerb geschaffen. Nichthandwerklichen Unternehmen wird die Möglichkeit eröffnet, sich rechtlich gesichert auf einem expandierenden und hochinnovativen Markt zu betätige. Dies kommt insbesondere auch kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Der Abbau von Wettbewerbsverzerrungen und Standortnachteilen ist Voraussetzungen für das Fortbestehen des Leistungswettbewerbs zwischen allen Marktteil-nehmern. Dies schafft auch günstige Voraussetzungen für eine Kostensenkung am Bau" ...
"Abmahnungen, Bußgelder und Betriebsschließungen haben nachteilige Folgen für den Wettbewerb. Letztlich führt dies zu Baukostensteigerungen und zugleich zu Wettbewerbsvorteilen für Anbieter mit weniger restriktiven Eintragungsvoraussetzungen aus dem EU/EWR-Raum. Standortnachteile können Betriebsverlagerungen zur Folge haben."
(BT 14/xxx)

In Anbetracht dieser Argument ist es absurd zu behaupten, die Qualität der Leistungen und die Zahl der Ausbildungsplätze ließen sich dadurch erhöhen, daß man die Zahl der Betriebe im Handwerksbereiche beschränkt. Die beste Qualitätssicherung ist der freie Wettbewerb und nicht abgeschottete Märkte, wie sie zur Zeit im Handwerk bestehen.

Wir fordern die Voraussetzung des Meisterbriefs zur Selbständigkeit im gesamten Handwerk ersatzlos zu streichen. Die Argument hierfür haben den Bundestag schon dazu bewogen den kleine Bereich des Trockenbaus vom Meisterzwang freizugeben. Eine weitere Marktöffnung muß folgen.

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