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BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Pressemitteilung (20.12.2000)

Leipziger Beschlüsse: Inländerdiskriminierung durch Meisterzwang bleibt bestehen

Berlin den 20.12.00. Der Bund-Länder-Ausschuß Handwerksrecht veröffentlicht heute einen Beschluß zum Vollzug der Handwerksordnung.

Hintergrund hierfür ist der in Deutschland bestehende Meisterzwang, der Selbständigkeit im Handwerk ohne Meisterbrief für Inländer verbietet.

Durch diesen Schutz vor Wettbewerb für das etablierte Handwerk gehen dem Arbeitsmarkt mehrere Hunderttausend Arbeitsplätze verloren.

Statt der im Rot-Grünen Koalitionsvertrag angekündigten gesetzlichen Erleichterung des Marktzugangs für Handwerker ohne Meisterbrief wurde lediglich eine unverbindliche Empfehlung an die Verwaltung veröffentlicht. Erleichterungen sind in dem Beschluß nicht enthalten. Die bestehende Inländerdiskriminierung bleibt weiterhin bestehen. Das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Artikel 12 GG) wird dadurch mißachtet.

Der Unternehmensberater und Autor eines Handwerksratgebers Michael Wörle (Hamburg) kommentiert: Dieser Beschluß faßt nur die aktuelle Rechtsprechung zum Handwerksrecht zusammen und bleibt zum Teil sogar hinter einer liberaleren Verwaltungspraxis zurück. Für den BUH stellt Vorstandssprecher Thomas Melles (Berlin) fest: Uns wird nach diesem Beschluß nichts anderes bleiben, als die europäische Dienstleistungsfreiheit zu nutzen, in England, Frankreich oder Spanien unsere Betriebe zu gründen und von dort aus unsere Leistungen in Deutschland anzubieten.

Von den betroffenen Handwerkern, die häufig langjährige Berufserfahrung vorweisen können, wird diese Inländerdiskriminierung nicht verstanden.

Mit der ganz richtigen Begründung, daß man Menschen, die arbeiten wollen, dies nicht verbieten dürfe, hat die Bundesregierung kürzlich Asylbewerbern das Arbeiten erlaubt. Einheimischen Handwerkern bleibt das Arbeiten weiter verboten. Dadurch wird dem Gefühl "Deutschland den Deutschen" und damit dem Rechtsextremismus Vorschub geleistet.

Der Beschluß ist nicht europafest sondern verletzt das Gleichbehandlungsgebot. Er beseitigt auch nicht die erheblichen Rechtsunsicherheiten bei handwerksrechtlichen Abgrenzungsfragen. Z.B. ist weiterhin vollkommen unbestimmt, welche einzelnen Tätigkeiten in handwerks-ähnlichen Gewerben ausgeführt werden dürfen.

Mit diesem Beschluß ist der Reformstau im Handwerksrecht nicht aufgehoben. Es fehlt eine Regelung, durch die einheimische Handwerker den gleichen ungehinderten Zugang zum deutschen Handwerksmarkt erhalten, wie ihn die Kollegen aus dem europäischen Ausland heute schon haben.

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