Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung, Abmahnung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht prüft gegenwärtig, ob den Berufskammern die
Befugnis zusteht, ihre Kammermitglieder wegen Wettbewerbsverstößen vor
ordentlichen Gerichten zu verklagen.
Anlass ist die Klage einer Hallenser Steuerberatungsgesellschaft,
die von der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt wegen der Verwendung
des Firmenlogos auf Straßenbahnwagen zu Werbezwecken verklagt wurde
(Az: 1 BvR 981/00).
Mit der Verfassungsbeschwerde werden zwei für die Kammern wichtige
Fragen aufgeworfen:
Die Berichterstatterin beim 1. Senat hat die Verfassungsbeschwerde der Steuerberatergesellschaft den Verbänden, Kammern, Ministerien und Gerichten zur Stellungnahme zugeleitet. Das deutet darauf hin, dass sich das Gericht intensiv mit dieser Rechtsfrage befassen möchte.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht sich in diesem Zusammenhang generell mit den Befugnissen der Kammern, insbesondere der Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaft, auseinandersetzt.
Auf Anfrage der Bundesingenieurkammer wurde vom Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, dass noch kein Termin für eine Entscheidung abzusehen ist.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 13. April 2000 - 7 U 127/99 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; es wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht Naumburg zurückverwiesen.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu der Entscheidnug
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
Startseite | Nachrichten | Handwerkspolitik | Presse | Handwerksrecht | Archiv/Suche | Links | Kontakt/Impressum