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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Jagdsaison auf Böhnhasen eröffnet

Niedersachsen intensiviert die sogenannte "Bekämpfung der Schwarzarbeit" und will mit einem Wettbewerb kommunale Behörden "motivieren", mit Bußgeldverfahren gegen freie Handwerker vorzugehen. Gleichzeitig wird auf Bundesebene eine Neufassung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes diskutiert.

Politik im Dienst der Kammern

Zahlreiche Varianten der meisterfreien selbständigen Handwerksausübung werden immer noch dem diskriminierenden und irreführenden Begriff der "Schwarzarbeit" zugeordnet. Weil der angeblich notwendige Eintrag in die Handwerksrolle fehlt, werden Handwerker gejagt, die Steuern und Sozialabgaben zahlen. Das dient lediglich dem Schutz der (angeblich legalen) Meisterbetriebe vor weiteren Mitbewerbern. Mit dem neuen Projekt biedert sich die schwarz-gelbe Landesregierung vor den nächsten Wahlen bei Handwerkskammern und Innungen an. Mit Jörg Bode greift ausgerechnet ein Minister der "Bürgerrechts-" und "Markt"-Partei FDP in die Kiste der Folterwerkzeuge gegen Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Gleichheit und letztlich gegen die Würde des Menschen.

Keine Lehren aus der Vergangenheit

Die gerne als "aussichtsreiche" Bundesratsinitiative bezeichnete Änderung des "Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit" ist allerdings schon einmal von der damals schwarz-roten Bundesregierung abgeschmettert worden. 2005 hatte der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/521) vorgelegt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass handwerks- und gewerberechtliche Verstöße nach dem Schwarzarbeitsgesetz gesetzestreue Unternehmer sowie Arbeitnehmer schädigen und zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen führen. Deshalb sei es erforderlich, für die Verfolgung handwerks- und gewerberechtlicher Schwarzarbeitsverstösse die Voraussetzungen für die Ermittlungen der nach Landesrecht zuständigen Behörden zu verbessern und ihnen Befugnisse zu übertragen, die denen der Zollverwaltung entsprechen. Darüber hinaus sollte die unlautere Werbung verfolgt werden. Die Bundesregierung lehnte das Ansinnen damals überwiegend ab (vgl. Bundestagsdrucksache 16/521). .

Die vorgesehene Ausweitung der Prüfbefugnisse auf die nach Landesrecht zuständigen Behörden sei systemwidrig. Es sei rechtssystematisch nicht möglich, den Landesbehörden im Rahmen von Prüfungen bei Vorliegen eines Tatverdachtes, die in den §§ 3 und 4 SchwarzArbG niedergelegten umfangreichen Auskunfts- und Betretungsrechte einzuräumen. Auch die Einführung der Bußgeldtatbestände für "unlautere Werbung" sah die damalige Bundesregierung kritisch, sowohl aus rechtssystematischen Gründen, wie auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichtes vom 5. Dezember 2005 (1 BvR 1730/02) zur Handwerksordnung.

Wunschprogramm der Wiederholungstäter

Nachdem etwas Gras über den gescheiterten letzten Versuch gewachsen ist, übernahm in diesem Jahr Niedersachsen die Initiative, um die Wünsche der Fahnderszene doch noch in ein Gesetz zu gießen. Der Entwurf wurde bereits vom Bundesrat angenommen und ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens an die Bundesregierung überwiesen worden.

Wir bestehen bekanntermaßen ebenfalls auf einer Änderung dieses Gesetzes. Unser Ansatz ist dabei naturgemäß ein völlig anderer. Der Tatbestand der "unerlaubten Handwerksausübung" gehört aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gestrichen, denn "Konkurrenzschutz für bestehende Firmen" hat nichts mit Schwarzarbeitsbekämpfung zu tun! Zudem sieht schon die Handwerksordnung umfangreiche Sanktionen vor. In der öffentlichen und gesetzlich abgesicherten Diffamierung als "Schwarzarbeiter" sehen wir eine Ungleichbehandlung gegenüber den Meisterbetrieben und einen Verstoß gegen die Menschenwürde gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes.

Repression statt Rechtssicherheit

Welches Problem haben Kommunen eigentlich mit uns meisterfreien Handwerksunternehmen? Wir zahlen Steuern und wenn wir der unerlaubten Handwerksausübung beschuldigt werden, meist nach einer Denunziation durch die verkammerte Konkurrenz, wehren wir uns natürlich gegen die erhobenen Bußgelder. Die angeblichen Verstöße gegen bspw. die Handwerksordnung / den Meisterzwang sind aber nur durchsetzbar, wenn der Beklagte kleinbei gibt und sich nicht mit Hilfe unseres Verbands dagegen wehrt. In solchen Fällen feiern die Handwerkskammern eine Orgie mit ihren "unbestimmten Rechtsbegriffen" (auch "Gummiparagrafen" genannt). Demnächst kann sich auch deine niedersächsische Heimatgemeinde im Fahndungserfolg wälzen, wenn sie vielleicht ganz oben auf der Rankingliste steht. Dann werden Bürgermeister und Landräte den Fahndern auf die Schulter klopfen und können das "gewonnene" Preisgeld der Gemeindekasse zuführen. Auf der anderen Seite fragt sich manch ein Fahnder aber auch, warum er für die Konkurrenzbekämpfung der etablierten Betriebe zuständig sein soll. Und warum für ihn bei der Anwendung von Gesetzen die Interpretation der Handwerkskammern maßgeblich sein soll. Wo diese sich bisher vor allem durch die Verbreitung von irreführenden Informationen hervorgetan haben.

Vorschlag zur Güte

Der Tatbestand der unerlaubten Handwerksausübung wird aus dem Gesetz gestrichen. Dann gewinnen die Behörden Zeit und Mittel (in Niedersachsen weit mehr als 50.000 Euro im Jahr), die sie dringenderen Aufgaben zur Verfügung stellen könnten, etwa der Gewerbeförderung auf Gemeindegrund.

Wir versprechen für diesen Fall:

In Rente gehenden oder arbeitslos werdenden Angehörigen der derzeitigen Bundesfahnderszene spenden wir zum Abschied je ein Fernglas. Damit macht auf der Lauer liegen in der Freizeit sicher ähnlich viel Spaß wie das derzeitige Auskundschaften und Unterbinden ehrlicher und vor allem produktiver Arbeit. Versprochen ist versprochen - Feldstecher bitte beim BUH anfordern unter dem Stichwort "Ende im Gelände". (OSt)

Das vorliegende Resultat belegt zum einen, dass das Handwerk die eigenen Anstrengungen, Facharbeiter zu schaffen sträflich vernachlässigt hat. Zum andern wird vor dem Hintergrund des Ergebnisses die geschickte, aber betrügerische Lobbyarbeit des ZDH deutlich.

Sasha Arnold bei seiner Arbeit

Zahlenquelle: www.destatis.de

1999 2000200120022003200420052006200720082009
Hand werk616872596162564481527852502365489171477183476615475066471039455569
Ind./Handel833016860812876141850158838369837914848217872804910319934220909071


Mit der Novellierung der Handwerksordnung (HWO) im Jahre 2004 wurde für 12 Berufe das Kriterium einer hohen Ausbildungsbereitschaft aufgestellt. Gewerke, die hier hervorragende Zahlen lieferten, blieben in der Anlage A der HWO gelistet. D.h., für diese 12 Berufe gilt eine hohe Ausbildungsleistung als Schlüssel, um weiterhin dem Meisterzwang unterworfen zu bleiben. Heute muss die Frage gestellt werden, wie stark die betroffenen Gewerke nach der Novelle an ihren Ausbildungsbemühungen festhielten, bzw. inwiefern das Merkmal hoher Ausbildungsleistung als Voraussetzung für den Meisterzwang geeignet ist.

Hintergrund:

Wenn das Handwerk weiterhin Menschen in „ausreichender“ Zahl für eine Mitarbeit gewinnen will, dann muss es sich selbstkritisch betrachten. Dabei dürfen vor allem die verschiedenen Gesichtspunkte der sinkenden Bereitschaft vieler Menschen, eine Ausbildung im deutschen Handwerk anzutreten nicht außer Acht gelassen werden:

1. Teamwork

Das Handwerk lebt immer noch als streng hierarchisch gegliederte Institution. Die Strukturen sind seit Jahrhunderten folgendermaßen festgeklopft:
Praktikanten - Helfer - Arbeiter - Auszubildende - Gesellen - Vorarbeiter - Meister.

Darauf ist das Handwerk stolz. Die öffentliche Diskussion fordert andererseits aber flexible Menschen. Kaum jemand, so heißt es, wird künftig noch einen einzigen Beruf sein Leben lang ausüben. Hier stoßen also zwei Denkmodelle aufeinander. Auf der einen Seite ein seit Ewigkeiten durch strukturiertes Berufsmodell mit strenger Hierarchie und sehr begrenzten Karrierechancen. Auf der anderen Seite das Bild einer modular aufgebauten, hoch wandlungsbereiten Arbeitswelt, bei der die Klebemasse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr aus Tradition besteht, sondern sich zusammensetzt aus Lohnhöhe, Fairness, reellen Karrierechancen und einem Teamwork, das Entscheidungsprozesse auf Augenhöhe ermöglicht.

2. Faire Karrierechancen, wie in andern Staaten (bei uns bremst der Meisterzwang)

In Deutschland stehen Handwerker mit dem Meisterzwang vor einer zusätzlichen Karrierebremse. Egal wie genial die Idee, wie stark das Engagement, wie tief das Fachwissen auch ist - wer keinen Meistertitel hat, darf im Handwerk seine Ideen nicht selbständig verwirklichen. Innovation findet bei uns (weltweit anerkannt) in der Industrie statt – nicht im Handwerk Wer sich einen Beruf überlegt und dabei Karrierechancen betrachtet, wird sich einen Berufsstart im Handwerk nicht wirklich wünschen. Dies gilt umso mehr in unserer modernen Informationsgesellschaft, wo Schulabgänger sich umfangreich über Ausbildungsangebot informieren können.

3. Gerechte Marktzutrittschancen statt Marktbeschränkung durch Zulassungsverfahren

Bei uns engen vielerlei Zwangssysteme den Marktzugang ein. So ist die Mitgliedschaft in Kammern Pflicht. Zur Selbständigkeit benötigt der Handwerker einen Meistertitel. Dazu lässt sich der Prüfling von seinen künftigen Konkurrenten prüfen.

Ein zukunftsorientiertes Handwerk muss ohne Zwangssystem auskommen und gerade eine freie berufliche Selbständigkeit fördern, statt sie einzuengen oder zu verhindern. Dazu ist es erforderlich, Behörden zu Dienstleistern am Unternehmer und Bürger umzubauen und beschränkende Zulassungsverfahren abzuschaffen. Das Handwerk kann viel tun, um junge Berufseinsteiger und ehemals im Handwerk tätige Menschen zur aktiven Teilnahme zu motivieren. So muss eine Marktteilnahme künftig grundsätzlich jedem möglich sein, wie in Industrie und Handel schon heute. Das würde auch das Ungleichgewicht auf Europäische Ebene ausgleichen. Gegenwärtig haben Unternehmen aus allen EU Staaten (u.a. im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit) einen leichteren Marktzugang in Deutschland, als hier lebende und ausgebildete Handwerker.

4. Facharbeitermangel und Zeitarbeit – wie geht das zusammen?

Warum verweigern sich die Zeitarbeiter ihren Herkunftsbetrieben?

Die Zeitarbeit in unserm Lande boomt. Viele Menschen mit einer oder gar mehreren Berufsausbildungen im Handwerk arbeiten heute über Zeitabseitsfirmen in Industrie und Handel. Andererseits klagt der ZDH über einen Fachkräftemangel. Warum aber kehren die ausgebildeten Handwerker nicht zurück in Ihre erlernten Berufe? Warum Nehmen Zeitarbeiter in Kauf weniger zu verdienen, häufig die Arbeitsumgebung zu wechseln und mit immer neuen Kollegen zusammenzuarbeiten? Das Handwerk muss sich und der Öffentlichkeit auch beantworten, welche Hürden zwischen ihm und seinen ehemaligen Mitarbeitern bestehen.

Oder ist es vielmehr so, dass Handwerksbetriebe ausgebildeten Facharbeitern eine Beschäftigung in ihren erlernten Berufen verweigern? Das würfe allerdings die Frage auf, warum dann der ZDH einen Facharbeitermangel ausruft!

Das Verhältnis von Ausbildungsplatzsuchendem zu offenen Ausbildungsplätzten beträgt 10:1 (72. 000 : 7.000 ) Industrie und Handel steigerten Ihre Ausbildungsanstrengungen kontinuierlich, während das Handwerk durchgängig zurückfiel. Der Meisterlobby des wurde von der Politik 2004 mit der Novelle der Handwerksordnung zusätzliche Hilfen (Meisterzwang als Belohnung für hohe Ausbildungsleistung) zur Verfügung gestellt.

Trotz alledem kommt die Ausbildung im Handwerk nicht in Gang. Vor dem Hintergrund eines drohenden oder eingetretenen „Fachkräftemangels“ ist zu konstatieren: Die Organisation das deutsche Handwerk ist nicht in der Lage den eigenen Erhalt zu gewährleisten. Hier muss eine verantwortliche Wirtschaftspolitik UMGEHEND einschreiten und die Handwerksordnung umfangreich überarbeiten. Vorwerfen muss man den Wirtschaftspolitikern, dass bis heute keine (lange versprochene) Evaluierung der letzten Novellierung durchgeführt wurde.

Das ist zu tun.


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Und vor allem: JETZT

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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

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