Dazu hatten sich zwei Petenten an den Petitionsausschuss gewandt. Dieser stimmte dem Antrag nun zu und überwies ihn an den Bundestag. Nach dem Willen der Beiden sollen künftig Gutachter von sich aus belegen, dass sie Ihren Auftraggebern gegenüber unabhängig sind. Sachverständige, die Gefälligkeitsgutachten erstellen, dürfen künftig nicht mehr als Gutachter bestellt werden.
In handwerksrechtlichen Verfahren gibt in der Regel die jeweilige Handwerkskammer eine gutachterliche Stellungnahme zu Abgrenzungsfragen zu Protokoll. In diesen Fällen liegt eine Befangenheit schon von Hause aus vor. Schliesslich bildet die Handwerkskammer die Interessenvertretung der am Markt vertretenen Betriebe.
Insofern darf man mit Spannung erwarten, welche Änderungen der Antrag der Petenten im Beratungsverlauf des Bundestages erfährt und inwieweit die darin beabsichtigte Änderung der Zivilprozessordnung auch in andere Rechtsbereiche Einzug hält!
Der Berufsverband unabhaengiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V.) tritt fuer die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, beraet Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare fuer Existenzgruender - mit und ohne Meisterbrief - im Handwerk an.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.:
Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
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