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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Pressemitteilung

Anlässlich der 3. Frankfurter ProstitutionsTage, die am 9. November zu Ende gingen, erklärt Jonas Kuckuk vom Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V.)

Verden, 8.November 2014

„Die 3. Frankfurter Prostitutions Tage, der organisierten Sexarbeiter/innen, standen unter dem Eindruck bislang bekannt gewordener Pläne der Bundesregierung, mit Hilfe eines Prostituierenschutzgesetzes gewerbliche sexuelle Dienstleistungen strenger ordnungsrechtlich zu überwachen.

Viele Vorträge von Sexualwissenschaftlern, Sexarbeiterinnen und Anwälten im Rahmen der Pro-stitutionsTage drehten sich um die Absicht der Bundesregierung, Prostituierte durch die Wieder-einführung einer Anmelde- und Anzeigepflicht zu schützen.

Weitgehende Einigkeit bestand bei den Tagungsteilnehmer/innen in der Einschätzung, dass das Ziel der Gesetzesinitiative, das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken, bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen, Kriminalität einzugrenzen und Rechtssicherheit zu schaffen, mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht erreicht werden kann. So ist durch die geplante Anmelde- und Anzeigepflicht zu befürchten, dass die gewerbliche sexuelle Tätigkeit gegen den Willen der Betroffen, darunter viele Mütter, öffentlich gemacht wird (Outing) und massive Diskriminierung zur Folge haben wird.

Es ist absehbar, dass durch ein drohendes Outing viele Prostituierte in die Illegalität abgedrängt werden. Das ist das genaue Gegenteil dessen, was mit dem Gesetz bezweckt werden soll. Erneute Kriminalisierung und Rechtsunsicherheit werden weder zu mehr Verantwor-tungsbewusstsein in der HIV-Prävention, noch zur besseren Aufklärung von Delikten wie Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung führen. Deshalb werden die Pläne der Bundesre-gierung von den Organisationen der Sexarbeiter/innen zu recht kritisiert.

Der Berufsverband der unabhängigen Handwerkerinnen und Handwerker – BUH e.V. kämpft seit über 20 Jahren gegen die Einschränkung des grundgesetzlich verbrieften Rechts der freien Be-rufswahl. Nach Ansicht des BUH sind alle gewerblichen Tätigkeiten vom Gesetzgeber grundsätz-lich gleich zu behandeln. Sofern im Rahmen der Gewerbeausübung und der Erbringung von Dienstleistungen gegen Strafgesetze verstoßen wird, sind solche kriminellen Handlungen selbstverständlich den Strafgesetzen entsprechend zu verfolgen und zu verurteilen. Sondergesetze für einzelne gewerbliche Tätigkeiten oder Dienstleistungen, sei es in der Prostitution oder im Handwerk, lehnen wir deshalb ab.

Branchen-Sondergesetze wie das geplante Prostituiertenschutzgesetz bewirken nach unserer Erfahrung nicht mehr als eine Einschränkung des Grundrechts auf selbstständige gewerbliche beziehungsweise freiberufliche Tätigkeit. Dabei ist es letztlich unerheblich, welche Motive den Einschränkungen der (Gewerbe-/)Berufsfreiheitfreiheit zu Grunde liegen. In der Prostitution sind es wiederbelebte überkommene Moralvorstellungen. Bei handwerklichen Tätigkeiten geht es um die Privilegierung der ständisch organisierten Berufsgruppe der Besitzer des Meisterbriefes.

Nach den Erfahrungen des BUH führen gewerbliche Sondergesetze grundsätzlich zu einer Viel-zahl von juristischen Konflikten. Der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Recht zur freien Wahl des Berufs stehen in Frage, aber auch die unscharfe Abgrenzung von zulassungspflichtigen ge-genüber zulassungsfreien Tätigkeiten wirft eine Reihe von Problemen auf. Die Natur der unglei-chen gewerblichen Sondergesetzgebung, sei es im Handwerk oder in der Prostitution, bildet den Boden, auf dem Repression und fortlaufende Diskriminierung wuchern. Diese Sondergesetze stehen damit im offenen Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht der davon betroffenen gewerblichen Dienstleister/innen.

Die Bekämpfung von Ausbeutung und Menschenhandel, die Gewährleistung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, der Schutz der Gesundheit sowie ein verlässlicher rechtlicher Rahmen, der das Selbstbestimmungsrecht von gewerblich Tätigen stärkt, müssen in allen Branchen garantiert werden. Wenn sich die öffentliche Diskussion auf unwürdige Arbeitsbedingungen und Menschenhandel in der Prostitution beschränkt, wird der Eindruck erweckt, solche Zustände gäbe es ausschließlich oder überwiegend in der Prostitution. Beides ist jedoch falsch und nicht nachgewiesen.

Menschenhandel, Gewalt, Ausbeutung und Diskriminierung müssen in allen Branchen gleicher-maßen bekämpft werden und deshalb müssen auch die gesetzlichen Grundlagen zu deren Be-kämpfung die gleichen sein. Wenn sich die Bundesregierung nun einzig im Bereich der Prostitution gefordert sieht, zeugt das meiner Meinung nach entweder von fragwürdigen Moralvorstellungen oder von einer fahrlässigen Blindheit gegenüber zusehends menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen in anderen Branchen.“

Diese Presseeinladung und weitere Informationen finden Sie auch unter: www.buhev.de

Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V.) tritt für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk - mit und ohne Meisterbrief

V.i.S.d.P. und Ansprechpartner für die Presse: Jonas Kuckuk, Vorstand im BUH e.V. Tel.: 0173 2439005 buero@buhev.de

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


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