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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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PRESSEINFORMATION

Nach dem Freispruch der Lübecker Tortendesignerin Sylvia Zenz

BUH fordert: Unerlaubte Handwerkausübung sofort aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz streichen

Nach dem Freispruch einer Tortendesignerin vom Vorwurf der unerlaubten Handwerksausübung durch ein Lübecker Gericht, fordert der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e. V.) die Streichung der „unerlaubten Handwerksausübung“ aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Verden, 18. Juni 2015

Gesetzgeber muss jetzt handeln/ Tortendesign kein Einzelfall/ Gewerbetreibende brauchen Rechtssicherheit

BUH-Sprecher Jonas Kuckuk erklärte dazu:

Die Anmaßung der Handwerkskammer, nach der es nur Konditormeistern gestattet ist, verzierte Torten zu verkaufen, hat heute binnen 15 Minuten Schiffbruch erlitten. Als Verbraucher können wir froh sein, dass die hohe Kunst süßer Verzierung nicht unter die Räder einer Standesorganisation geraten ist, die offensichtlich von Konkurrenzneid getrieben wird.

Kunst oder Handwerk?

„Der erfreuliche Sieg der Tortendesignerin verstellt den Blick auf das Grundsätzliche. Sylvia Zenz konnte sich über die Kunst vor dem Zugriff der Handwerksordnung schützen. Andere innovative Gewerbetreibende können das nicht:

Alle würden vor Gericht vermutlich unterliegen. Damit solche Betriebe endlich ungehindert Luft zu atmen erhalten, muss - im Sinne der Verwirklichung umfassender Gewerbefreiheit - der Meisterzwang im Handwerk ein für allemal abgeschafft werden.

Innovative Gewerbetreibende brauchen Rechtssicherheit

„Kreative und innovative Selbstständige dürfen nicht ständig in ihrer Existenz bedroht sein, nur weil weniger kunstfertiger Meisterbriefinhaber ihre Reviere mit Hilfe überkommenen Rechtsvorschriften und willfähriger Behörden verteidigen können. Als erste Maßnahme muss der Bundestag deshalb nun schnell das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ändern. Abgrenzungsfragen von handwerklichen Tätigkeiten haben im Umfeld von Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung oder Unterschlagung von Sozialabgaben nichts zu suchen.“

Tortendesign kein Einzelfall

"In unserer Beratungsarbeit berichten Gewerbetreibende aus allen Branchen und aus dem gesamten Bundesgebiet regelmäßig von vergleichbaren Diskriminierungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die Androhung von Betriebsschließungen und saftige Bußgelder sind an der Tagesordnung. Dabei springen Ordnungsämter meist blind über die Stöckchen, die ihnen von den Standesvertretern der Handwerksmeister hingehalten werden. Wie sich im Lübecker Prozess eindrücklich gezeigt hat allerdings ohne jegliche rechtlich fundierte Grundlage. Um das zu erkennen, benötigte der Amtsrichter gestern gerade mal eine Viertelstunde. Doch oft scheuen Selbstständige langwierige Auseinandersetzungen mit Handwerkskammern, Ordnungsämtern und den Gang vor Gericht und bezahlen die mangelnde Sorgfalt der Behörde, mit der Vernichtung ihrer selbstständigen Existenz. Dieser Zustand muss umgehend beendet werden!"

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