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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Wirtschaftsweise fordern von Kanzlerin: Abschaffung des Meisterzwangs!

"Ein erleichterter Zugang in geschützte Dienstleistungsbereiche, etwa durch Abschaffung des Meisterzwangs bei nicht gefahrgeneigten Berufen, könnte die Selbstständigkeit fördern. Die Pflichtmitgliedschaften in den Berufskammern und die staatlich festgelegten Gebührenordnungen sollten kritisch geprüft werden. (…) Internationale Organisationen und die Monopolkommission haben wiederholt darauf hingewiesen." (S.28)

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die sogenannten Wirtschaftsweisen, fordert in seinem aktuellen Jahresgutachten 2016/17 gleich mehrfach die Abschaffung des Meisterzwanges. Das Gutachten mt dem Titel „Zeit für Reformen“ wurde am 2. November 2016 an Bundeskanzlerin Angela Merkel überreicht.

Bereits im Eingangskapitel (Wirtschaftspolitik: Zeit für Reformen) des Gutachtens, stellt der Sachverständigenrat fest, dass Einschränkungen der vier Grundfreiheiten – des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie der Freizügigkeit – höchst problematisch seien. Er weist unter anderem darauf hin, dass insbesondere im Bereich des Dienstleistungsverkehrs weiterhin erhebliche Defizite bei der Verwirklichung des Binnenmarkts herrschten:

"Dazu zählen in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten unter anderem wettbewerbshemmende Marktzutrittsbarrieren wie die Pflichtmitgliedschaft in Berufskammern oder die Notwendigkeit eines Meisterbriefs zur Ausübung einer selbstständigen Handwerkstätigkeit.“ (S. 15)

Etwas weiter im Gutachten (S. 25) mahnen die Sachverständigen dann, ganz folgerichtig, dringend wirtschaftspolitische Reformen an, die die unternehmerische Chancengerechtigkeit in den Mittelpunkt stellen sollten:

"In den kommenden Jahren sollte sich die Wirtschaftspolitik stärker dem Ausbau der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft widmen. Dabei wäre ein größeres Vertrauen in Marktprozesse anzuraten, um soziale Teilhabe nicht erst durch Umverteilung, sondern bereits durch eigenen wirtschaftlichen Erfolg zu ermöglichen.“

Einige Seiten später legen die Wirtschaftsweisen dann nach, als sie konkrete Vorschläge machen, wie der Arbeitsmarkt aufnahmefähiger gemacht werden könnte. Sie schlagen dazu vor "individuellen Potenziale“ von Arbeitswilligen stärker zu berücksichtigen und fordern zudem bestehende „Schutzwälle“ abzubauen:

Im Kapitel 8 (Flüchtlingsmigration: Integration als zentrale Herausforderung) greifen die Wirtschaftsweisen diesen Gedanken nochmals auf und führen aus:

"Selbstständige Arbeit, auch in neuen Geschäftsformen, bietet darüber hinaus ein Beschäftigungsfeld mit niedrigen Eintrittsbarrieren, welches von Migranten bereits überdurchschnittlich genutzt wird. Ein erleichterter Zugang in geschützte Dienstleistungsbereiche, etwa die Abschaffung des Meisterzwangs bei nicht gefahrgeneigten Berufen, könnte die Selbstständigkeit fördern, unter anderem bei den Handwerksberufen." (S. 364)

"Zum Gutachten gelangen Sie hier"

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist ein unabhängiges Gremium der wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung. Er besteht aus fünf Mitgliedern (derzeit Prof. Dr. Christoph M. Schmidt (Vorsitzender), Prof. Dr. Peter Bofinger, Prof. Dr. Lars P. Feld, Prof. Dr. Isabel Schnabel, Prof. Volker Wieland, Ph.D.). Das Gutachten wird gemäß des "Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" jährlich erstellt. Das jetzt vorliegende Jahresgutachten ist das 53..




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