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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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BUH-Pressemitteilung (12.01.1998): Handwerksnovelle ohne Neuerungen

Die gegenwärtig in den Ausschüssen des Bundestages beratene Novellierung des Handwerksrechts versäumt, Impulse zu geben für Arbeitsmarkt und Innovationen.

Die Drucker, die Kosmetiker und die Informations- und Kommunikationsbranche konnten sich gerade noch einmal vor der Einverleibung durch das etablierte Handwerk retten. Sie werden zunächst nicht in die Liste der Vollhandwerke aufgenommen (Anlage A der Handwerksrolle, die selbständige Ausübung dieser Berufe bedarf des Meistertitels) .
Doch weiterhin bedroht bleiben Tausende von Betrieben, die den etablierten Meistern Konkurrenz machen. KünstlerInnen, Reisegewerbler, MinderhandwerkerInnen sind täglich den Stillegungsversuchen durch die Handwerksverbände ausgesetzt.

Der Berufsverband Unabhängiger HandwerkerInnen und Handwerker (BUH) ruft in einem Brief an die mit der Novellierung befaßten Abgeordneten dazu auf, die bestehenden Möglichkeiten der Selbständigkeit ohne Meistertitel zu schützen und zu fördern.
Der Gesetzentwurf von CDU/CSU, FDP und SPD, der zur Zeit in den Ausschüssen beraten wird, schränkt in keiner Weise die Diktatur der Handwerksverbände über die handwerklichen Berufsfelder ein. Eine dynamische Entwicklung der Handwerksberufe wird massiv behindert.

BUH-Sprecherin Nina Knostmann: "Allein der ausdrückliche Schutz der Möglichkeiten zur Selbständigkeit außerhalb der Kammer wird Tausende von Arbeitsplätzen schaffen. Aus Angst, den etablierten Meistern Konkurrenz zu machen, bleiben viele innovative und wachstumsfähige Unternehmen klein und unscheinbar. Die Handwerksverbände proklamieren ihre Zuständigkeit, wo sie lukrative Märkte wittern. Sie beeinflussen die Ordnungsämter, die Regierungspräsidien und die Justiz. Wer es wagt, interessante Leistungen anzubieten, gute Arbeit zu machen oder einem Meister die Arbeit wegzunehmen, kann damit rechnen, daß das etablierte Handwerk alle Waffen lädt, um ihn zu beseitigen."
"Jede Betriebsstillegung wegen unerlaubter Handwerksausübung produziert Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger", ergänzt BUH- Rechtsexperte Anton Franz.

Der BUH fordert den Schutz des unabhängigen Handwerks und die Erweiterung der Möglichkeiten, ohne Meistertitel selbständig zu sein.

Am Mittwoch den 14.1.97 um 10.00 Uhr wird in Bonn vor dem Kunstmuseum eine Protestaktion gegen die Handwerksnovelle stattfinden. Dort stehen Ansprechpartner für Interviews zur Verfügung.


Hintergrundinformation:
Mit der schlechten Konjunkturlage besonders im Baugewerbe wird die Lage der unabhängigen HandwerkerInnen gefährlicher als zu guten Zeiten. Immer mehr Betriebe sind massiv bedroht.

BUH fordert :

Schutz für ReisegewerblerInnen, KünstlerInnen, MinderhandwerkerInnen, Nebenbetriebe und Familien verstorbener Meister vor Betriebsstillegungen auf Betreiben der Handwerksverbände!
Folgende Voraussetzungen müssen unserer Meinung nach für die Eintragung in die Handwerksrolle genügen:
- dreijährige GesellInnenzeit im erlernten Beruf
- die Ablegung der Industriemeisterprüfung
- mehrjährige Selbständigkeit im Reisegewerbe/Minderhandwerk/künstlerischer Tätigkeit
- mehrjährige leitende Tätigkeit in einem Betrieb im stehenden Gewerbe
- Ausnahmebewilligungen grundsätzlich für HandwerkerInnen, die bereits selbständig sind und eine Familie ernähren müssen.

Josbach, 12.1.98

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

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Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


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