BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Zitate aus Presseberichten zum Nizzaprozess Dezember 2000 zum Meisterzwang
Im Jahr 2000 - kurz vor der EU-Osterweiterung - hatte die EU den Versuch
unternommen durch institutionelle Reformen die Entscheidungsprozesse zu
vereinfachen. Als wichtigste Änderung sollte für viele Bereiche das Prinzip der qualifizierter
Mehrheit statt der Einstimmigkeit Gültigkeit bekommen. Der Versuch so die Arbeitsfähigkeit
der EU vor der EU-Erweiterung zu verbessern ist gescheitert - wegen nationaler Egoismen.
Deutschland hat diesen Prozess behindert, indem es darauf bestanden hat, die
Marktzugangsbeschränkungen durch den Meisterzwang weiterhin dem Einstimmigkeitsprinzip zu
unterwerfen. Davon zeugen die Pressestimmen über die Verhandlungen:
- Volksblatt-Würzburg 02.12.2000:
- In Berlin lehnt man sich trotzdem zurück: Die Deutschen
seien extrem flexibel und bereit, auf das Veto in 70 von 90
Bereichen zu verzichten. Allerdings hegt auch die Bundesregierung
ihre Steckenpferde: von der Asylpolitik bis zur deutschen
Handwerksordnung - auch wenn sie bei letzterem einräumen muss:
"Da stehen wir alleine."
- Berliner Morgenpost vom 05.12.2000
- Beim schwierigsten Reformvorhaben, der Ausweitung von
Mehrheitsentscheidungen, will auch Berlin Ausnahmen und
damit das Vetorecht teils erhalten. Das betrifft Punkte wie
die deutsche Handwerksordnung, die Mitbestimmung, den gesamten
Bereich Kultur und die Sozialversicherungssysteme, weil hierbei
die Bundesländer ein Wörtchen mitzureden haben.
- SZ vom 05.12.2000 Politik, Reform der Europäischen Union, "Alle müssen sich bewegen"
- Die Ausweitung der Themen, über die künftig nicht mehr
einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit entschieden
werden soll, bezeichnete man in Berlin als "Schlüsselfrage"
für den Erfolg des Gipfels. Deutschland stehe mit seiner
Kompromissbereitschaft in dieser Frage zusammen mit Italien
"an der Spitze des Zuges". Man könne aber auch noch weiter
gehen. Wenig Spielraum für ein Entgegenkommen sieht die
Bundesregierung allerdings in der Asyl- und Einwanderungspolitik,
bei der Koordination der sozialen Sicherungssysteme, sowie bei
jenen Themen, deren Überführung in die Mehrheitsentscheidung
die Bundesländer bereits abgelehnt hätten, wie zum Beispiel
die Handwerksordnung.
- Frankfurter Neue Presse vom 12.12.2000:
- Jede Regierung hatte nach Nizza Listen von Themen
mitgebracht, bei denen sie nicht auf ihr Vetorecht verzichten
wollte. So stritt Bundeskanzler Gerhard Schröder etwa
erfolgreich um die deutsche Handwerksordnung. Frankreich
schützte die nationale Filmindustrie vor einem stärkeren
Wettbewerb. Spaniens Regierungschef José Maria Aznar
verteidigte schließlich den Zugriff seines Landes auf die
milliardenschweren Struktur- und Kohäsionsfonds. Im Bereich
der Handelspolitik wurden dagegen zwar prinzipiell
Mehrheitsentscheidungen vereinbart, doch diese wurden
durch Ausnahmeregeln so kompliziert gestaltet, dass selbst
EU-Experten Probleme hatten, das Ergebnis schlüssig zu erklären.
- Frankfurter Rundschau 12.12.2000:
- Daneben steht jedoch einiges, was wahrlich schlechter
hätte ausfallen können. Nicht aus europäischer, aber aus
Schröders Sicht gehört dazu, was der Kanzler in seiner
Rolle als Bewahrer deutscher Spezialitäten vor der
vermeintlichen Bedrohung durch das Mehrheitsprinzip
gerettet hat: Mitbestimmung, Handwerksordnung, Kultur
oder was immer dafür gehalten wird. Auch im Bereich Asyl
und Einwanderung können sich die Deutschen weiter per
Veto von europäischen Vorgaben distanzieren.
- (Ober-Österreichische?) OÖ-Nachrichten vom 12.12.2000:
- Frankreich setzte das Vetorecht zum Schutz der nationalen
Filmindustrie durch, Deutschland zum Schutz der Handwerksordnung,
Großbritannien erkämpfte den Fortbestand des Vetorechts in der
Sozial- und Steuerpolitik, Österreich in der Wasser-, Energie-
und Umweltpolitik.
Weitere Informationen
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
Startseite |
Nachrichten |
Handwerkspolitik |
Presse |
Handwerksrecht |
Archiv/Suche |
Links |
Kontakt/Impressum