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BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Zitate aus Presseberichten zum Nizzaprozess Dezember 2000 zum Meisterzwang

Im Jahr 2000 - kurz vor der EU-Osterweiterung - hatte die EU den Versuch unternommen durch institutionelle Reformen die Entscheidungsprozesse zu vereinfachen. Als wichtigste Änderung sollte für viele Bereiche das Prinzip der qualifizierter Mehrheit statt der Einstimmigkeit Gültigkeit bekommen. Der Versuch so die Arbeitsfähigkeit der EU vor der EU-Erweiterung zu verbessern ist gescheitert - wegen nationaler Egoismen.

Deutschland hat diesen Prozess behindert, indem es darauf bestanden hat, die Marktzugangsbeschränkungen durch den Meisterzwang weiterhin dem Einstimmigkeitsprinzip zu unterwerfen. Davon zeugen die Pressestimmen über die Verhandlungen:

Volksblatt-Würzburg 02.12.2000:
In Berlin lehnt man sich trotzdem zurück: Die Deutschen seien extrem flexibel und bereit, auf das Veto in 70 von 90 Bereichen zu verzichten. Allerdings hegt auch die Bundesregierung ihre Steckenpferde: von der Asylpolitik bis zur deutschen Handwerksordnung - auch wenn sie bei letzterem einräumen muss: "Da stehen wir alleine."
Berliner Morgenpost vom 05.12.2000
Beim schwierigsten Reformvorhaben, der Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen, will auch Berlin Ausnahmen und damit das Vetorecht teils erhalten. Das betrifft Punkte wie die deutsche Handwerksordnung, die Mitbestimmung, den gesamten Bereich Kultur und die Sozialversicherungssysteme, weil hierbei die Bundesländer ein Wörtchen mitzureden haben.
SZ vom 05.12.2000 Politik, Reform der Europäischen Union, "Alle müssen sich bewegen"
Die Ausweitung der Themen, über die künftig nicht mehr einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden soll, bezeichnete man in Berlin als "Schlüsselfrage" für den Erfolg des Gipfels. Deutschland stehe mit seiner Kompromissbereitschaft in dieser Frage zusammen mit Italien "an der Spitze des Zuges". Man könne aber auch noch weiter gehen. Wenig Spielraum für ein Entgegenkommen sieht die Bundesregierung allerdings in der Asyl- und Einwanderungspolitik, bei der Koordination der sozialen Sicherungssysteme, sowie bei jenen Themen, deren Überführung in die Mehrheitsentscheidung die Bundesländer bereits abgelehnt hätten, wie zum Beispiel die Handwerksordnung.
Frankfurter Neue Presse vom 12.12.2000:
Jede Regierung hatte nach Nizza Listen von Themen mitgebracht, bei denen sie nicht auf ihr Vetorecht verzichten wollte. So stritt Bundeskanzler Gerhard Schröder etwa erfolgreich um die deutsche Handwerksordnung. Frankreich schützte die nationale Filmindustrie vor einem stärkeren Wettbewerb. Spaniens Regierungschef José Maria Aznar verteidigte schließlich den Zugriff seines Landes auf die milliardenschweren Struktur- und Kohäsionsfonds. Im Bereich der Handelspolitik wurden dagegen zwar prinzipiell Mehrheitsentscheidungen vereinbart, doch diese wurden durch Ausnahmeregeln so kompliziert gestaltet, dass selbst EU-Experten Probleme hatten, das Ergebnis schlüssig zu erklären.
Frankfurter Rundschau 12.12.2000:
Daneben steht jedoch einiges, was wahrlich schlechter hätte ausfallen können. Nicht aus europäischer, aber aus Schröders Sicht gehört dazu, was der Kanzler in seiner Rolle als Bewahrer deutscher Spezialitäten vor der vermeintlichen Bedrohung durch das Mehrheitsprinzip gerettet hat: Mitbestimmung, Handwerksordnung, Kultur oder was immer dafür gehalten wird. Auch im Bereich Asyl und Einwanderung können sich die Deutschen weiter per Veto von europäischen Vorgaben distanzieren.
(Ober-Österreichische?) OÖ-Nachrichten vom 12.12.2000:
Frankreich setzte das Vetorecht zum Schutz der nationalen Filmindustrie durch, Deutschland zum Schutz der Handwerksordnung, Großbritannien erkämpfte den Fortbestand des Vetorechts in der Sozial- und Steuerpolitik, Österreich in der Wasser-, Energie- und Umweltpolitik.

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