BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Meinung / Leserbrief (16.04.2001)
Wenn sich die Arbeitsmarktzahlen nicht wie gewünscht entwickeln, so sollte Herr Schröder die Schuld nicht nur bei den Arbeitslosen suchen, sondern auch seine eigene Regierungstätigkeit kritisch hinterfragen.
Im Koalitionsvertrag war angekündigt worden, den Zugang zur Selbständigkeit im Handwerk erleichtern zu wollen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Die Handwerksrechtler von Bund und Ländern haben sich lediglich in den "Leipziger Erkenntnissen" darauf geeinigt, die Ordnungsämter anhalten zu wollen, daß diese die Handwerksausübung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erlauben und entsprechend den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Ausnahmebewilligungen zur Handwerksausübung nicht nur "engherzig" erteilt werden. Für die Betroffenen Handwerker hat sich bis auf wenige Ausnahmefälle dadurch nichts geändert und trotzdem hat Herr Schröder die Diskussion um den Meisterzwang in der Koalition für beendet erklärt.
Damit verhindert Herr Schröder das entstehen von ca. 500.000 neuen Arbeitsplätzen im Handwerk und riskiert den Verlust von weiteren 500.000 Arbeitsplätzen, die Verschwinden werden, weil bei ca. 50.000 Handwerksbetrieben kein Meister als Nachfolger gefunden werden kann.
Wenn Herr Schröder nicht zu faul für eine Auseinandersetzung
mit den Handwerkslobbyisten wäre, könnte er - mit der
Abschaffung des Meisterzwangs - einen erheblichen
Beschäftigungsimpuls geben und bräuchte nicht wie eine
trotziges Kind, dessen Wunschblasen zerplatzen, Menschen, die arbeiten
wollen, zu verhöhnen.
Einheimische Handwerker haben nicht einmal den Marktzugang wie
Bürger anderer europäischer Staaten. In manchen Gebieten
überbieten sich die Ordnungsbehörden dabei entgegen
höchstrichterlicher Rechtsprechung steuernzahlende Betriebe wegen
angeblich unerlaubter Handwerksausübung still zu legen. Die
Angestellten und Betriebsleiter sind dann nicht arbeitslos, weil sie sich
ein Recht auf Faulheit herausnehmen, sondern weil die Regierung das
Grundrecht auf freie Berufsausübung unbegründet und
unverhältnismäßig beschränkt.
Zuerst ist Herr Schröder am Zug, voller Fleiß das Handwerksrecht so zu ändern, daß Arbeitslose auch arbeiten dürfen. Dann braucht er auch keine Arbeitslosen mehr als faul zu beschimpfen!
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