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Presseerklärung: Deutschland gerät mit Rechtsunsicherheiten für Unternehmer im Handwerk auf Niveau einer Bananenrepublik

Berlin, den 30.09.03. Regelmäßig verweigern Ordnungsbehörden Unternehmern im handwerklichen Umfeld Auskünfte über die Tätigkeiten, die ohne Meisterbrief ausgeführt werden dürfen. Damit herrschen für freie Handwerker in Deutschland Zustände wie in den elendsten Entwicklungsländern, wo inzwischen als Hauptursache für die Armut das Fehlen von Rechtssicherheit für unternehmerische Investitionen gilt. Einheimischen Handwerkern wird die Rechtssicherheit verweigert, die in Entwicklungsländern als Grundvoraussetzung für eine wirtschaftliche Entwicklung angesehen wird. Deutschland fällt durch diesen fehlenden Investitionsschutz für Unternehmen hinter das Niveau eines Schwellenlandes wie Brasilien oder China zurück.

Der BUH hat im Sommer 435 Ordnungsbehörden in Städten und Landkreisen angeschrieben und um eine Negativliste der verbotenen Tätigkeiten gebeten. Die Antworten sind ernüchternd. Ob eine Tätigkeit verboten sei, "richtet sich nach der Ansicht der beteiligten Wirtschaftskreise", so z.B. Offenbach a.M., und die "eigentliche Herrin von Bußgeldverfahren" sei die Handwerkskammer, so die Stadt Saarbrücken. Nur im nachhinein könne festgestellt werden, ob eine Tätigkeit verboten war.

"So wird aus dem Grundrecht der freien Berufsausübung eine Berufsverbot mit Erlaubnisvorbehalt durch die Konkurrenten", kommentiert BUH Vorstandsmitglied Thomas Melles diese Antworten. "Bürger und Behörden sind im Würgegriff der Handwerkskammern", formuliert ein Betroffener.

Sowohl die Nachfragen von einzelnen Mitglieder als auch die Antworten der Ordnungsbehörden zeigen, dass auch die Behörden nicht wissen, welche Tätigkeiten als sogenannte wesentliche Tätigkeiten (§ 1 Abs. 2 Handwerksordnung) dem Meisterzwang unterliegen.

Die sogenannte kleine Handwerksnovelle würde zumindest die von der Verwaltung bisher nicht angewandte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in ein Gesetz umsetzen. Um so erstaunlicher ist, dass die Handwerksorganisationen gegen diese Gesetzesänderung Sturm laufen und die Opposition sie im Bundesrat blockiert. Dies zeigt, dass nie der Wille bestand, höchstrichterliche Rechtsprechung tatsächlich anzuwenden.

Statt die Möglichkeiten, ohne Meisterbrief unternehmerisch tätig sein zu können, großzügig auszulegen, werden die Betroffenen mit repressiven Methoden verfolgt. Hausdurchsuchungen sind bei Steuern und Sozialabgaben zahlenden Betrieben im handwerklichen Umfeld eine häufig angewandte Methode, Unternehmer zu kriminalisieren und vom Markt zu drängen.

Allein in Baden-Württemberg werden jährlich ca. 500 Hausdurchsuchungen durchgeführt, ohne dass die Betroffenen vorher ermitteln können, was sie nicht dürfen. Dies obwohl die unerlaubte Handwerksausübung wie Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich nur bei vorsätzlichem Verstoß verfolgt werden dürfen. Woraus die Behörden den Vorsatz schließen, wenn sie Auskünfte zu den handwerksrechtlichen Abgrenzungsfragen verweigern, weil die Behörden kein Feststellungsinteresse der Betroffenen erkennen, bleibt das Geheimnis der Behörden. Auskünfte darüber werden sie wohl auch nicht erteilen.

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