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Parteien und der Meisterzwang, BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang

Bundeswirtschaftsminister Clement zu Unions-Plänen zur Abschaffung des Meisterzwangs

19.8.2005

Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement zur Ankündigung des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller: "Die Union will im Falle eines Wahlsieges zum Meisterzwang zurückkehren. Das zeigt: Die Union hat den Rückwärtsgang eingelegt. Die Abschaffung des Meisterzwangs bedeutet nicht, dass in zulassungsfreien Gewerben (Anlage B) nicht ausgebildet werden könnte, wie Peter Müller suggeriert. Wer hier ausbilden will, muss seit Mitte 2003 keine Ausbilder-Eignungsprüfung mehr absolvieren, insofern stehen Meisterzwang und Ausbildung in keinem Zusammenhang. Im Gegenteil - mit unseren Reformen haben wir die Basis der Unternehmen, die ausbilden können, verbreitert. Gerade für junge Unternehmen und insbesondere auch für Unternehmen mit Migrationshintergrund bedeutet die Änderung der Ausbildereignungsverordnung eine weitere Flexibilisierung."

Zum 1. Januar 2004 hatte die Bundesregierung mit der Reform der Handwerksordnung Handwerke von der Anlage A in die Anlage B überführt. Das heißt: In all diesen Gewerken ist eine Existenzgründung nicht mehr von der Ablegung einer Meisterprüfung abhängig. Das ging von B wie Böttcher und Bogenmacher über Kürschner und Müller bis Z wie Zupfinstrumentenmacher. Seit Inkrafttreten des neuen Handwerksrechts 2003 ist die Zahl von neu eingetragenen Handwerksbetrieben mit rund 40.000 sprunghaft angestiegen. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (Informationsdienst des IW vom 11.08.2005) konstatiert allein im Jahr 2004 einen deutlichen Anstieg der Betriebszahlen in den 53 zulassungsfreien Handwerken um rd. 27.600.

Im speziell von Peter Müller angesprochenen Fliesenlegerhandwerk kann auch nicht von negativen Auswirkungen der HWO-Novelle auf die Ausbildungsbereitschaft gesprochen werden. Der Rückgang der Auszubildendenzahlen hat sich von 2003 (1204 Azubis) auf 2004 (1134 Azubis) bereits deutlich verlangsamt, was durchaus als Stabilisierung durch die Reform interpretiert werden kann. Seit 1995 (Höchststand 4117 Azubis) - vor der HWO-Novelle - war ein anhaltender und stärkerer Rückgang aufgrund der Strukturanpassung am Bau zu verzeichnen.

Die Auszubildendenzahlen werden im übrigen nicht maßgeblich durch den Meisterbrief, sondern vielmehr wesentlich durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. Die wirtschaftliche Stabilisierung durch die Handwerksrechtsreform wird sich auch auf die Ausbildung positiv auswirken. Und junge Unternehmen steigen allerdings erfahrungsgemäß frühestens ab dem vierten oder fünften Jahr der erfolgreichen Existenzgründung in die Lehrlingsausbildung ein. Diese jungen Unternehmen müssen zunächst einmal am Markt Fuß fassen, bevor sie die Berufsqualifizierung junger Menschen in Angriff nehmen.

Clement: "Die Entwicklung zeigt, dass unser Reformkurs richtig ist. Jetzt kommt es darauf an, dass alle reformorientierten Kräfte in unserem Land die Auseinandersetzung mit der rückwärtsgewandten Politik der Union aufnehmen und sich dagegen wehren, dass die Erneuerung unseres Landes zurückgefahren werden soll."

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