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Pressemitteilung: Kreishandwerkerschaft Wolfsburg fördert Schwarzarbeit

Verden den 25.08.2005. Nach einem Bericht der Wolfsburger Nachrichten vom 24.08.2005 hat die Kreishandwerkerschaft Wolfsburg ihre Mitgliedsbetriebe zur Schwarzarbeit verführt. Hierzu erklärt BUH-Vorstandsmitglied Hans-Georg Beuter:

"Dies macht erneut offensichtlich, dass die Kreishandwerkerschaft keine korrekten Auskünfte bei Fragen zur Schwarzarbeit erteilen kann. Sie legt die Gesetze den eigenen Interessen folgend aus. Unter diesen Voraussetzungen kann Handwerkern ohne Meisterbrief nicht zugemutet werden, dass sie von Städten, Landkreisen und Landesregierung bei Fragen zur handwerksrechtlichen Schwarzarbeit auf diese Organisation verwiesen werden. Die Ordnungsbehörden sollten die Konsequenz ziehen und nicht weiter in Bußgeldverfahren wegen angeblicher Schwarzarbeit behaupten, die Unternehmen hätten von der Kreishandwerkerschaft erfahren können, unter welchen Umständen sie gegen Regeln verstoßen. Dies wird aber auch von der Stadt Wolfsburg regelmäßig unterstellt und damit ein vorsätzliches Fehlverhalten der beschuldigten Unternehmen konstruiert. Trotz Nachfrage hat die Stadt Wolfsburg uns keine brauchbaren Auskünfte zu Fragen der Schwarzarbeit erteilt."

Der BUH fordert die Stadt auf, die Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft bei der Verfolgung an Handwerkern ohne Meisterbrief einzustellen. Auf die Auskünfte der Kreishandwerkerschaft zur handwerksrechtlichen Schwarzarbeit kann sich nun auch die Stadt nicht verlassen. In Zukunft muss sie selber alle Fragen zur Schwarzarbeit umfassend, rechtsverbindlich und kurzfristig beantworten oder die Verfolgung von Schwarzarbeit allein dem Zoll überlassen.

Unternehmen, die nun wegen falscher Informationen der Kreishandwerkerschaft Wolfsburg Gelder an die Stadt abführen müssen, sollten diese von den Verantwortlichen bei der Kreishandwerkerschaft zurück verlangen.

Presseberichte zum Verdacht der Schwarzarbeitsvermittlung durch die Kreishandwerkerschaft Wolfsburg

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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

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