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Reisegewerbetreibende sind keine Kriminellen

Berufsverband wehrt sich gegen diskreditierende Äußerungen der Polizei Wilhelmshaven

Verden, 10.4.2006. Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker kritisiert mit deutlichen Worten eine Presseerklärung der Polizei Wilhelmshaven, in der vor handwerklichen Leistungen im Reisegewerbe gewarnt wird. „Hier wird auf Grund einzelner möglicherweise rechtswidriger Vorkommnisse beim Haustürgeschäft die Gesamtheit der Reisegewerbe treibenden Handwerker kriminalisiert. Gewollt oder unbewusst – so jedenfalls wird rechtschaffenden Selbständigen durch polizeiliche Äußerungen der Broterwerb noch schwerer gemacht“, schimpft Jonas Kuckuk, Vorstandsmitglied des BUH e.V. und selber seit Jahren Reitdachdecker im Reisegewerbe.

Im Reisegewerbe tätige Handwerker und Handwerkerinnen seien gemäß der Gewerbeordnung verpflichtet, eine Reisegewerbekarte zu besitzen. Um diese zu erhalten, werde ihre persönliche Zuverlässigkeit und ihre Unbedenklichkeit seitens des Finanzamtes geprüft. Der Gesetzgeber räume dem Verbraucher zudem ein 14-tägiges Rücktrittsrecht beim Haustürgeschäft ein. Wer Handwerksleistungen von einem Reisegewerbetreibenden in Anspruch nehme, solle sich auf jeden Fall die Reisegewerbekarte zeigen lassen. Eine ordentliche Rechnung, die für eventuelle Reklamationen Name und Adresse des Handwerkers enthalte, sei eine Selbstverständlichkeit. Größere Rechnungssummen würden in der Regel auch nicht in bar an der Haustür, sondern per Überweisung beglichen. „Das Reisegewerbe ist nicht kriminell, sondern eine traditionelle Gewerbeform! Wenn polizeiliche Mitteilungen vor dem Abschluss von Haustürgeschäften grundsätzlich warnen und das mit strafrechtlichen Tatbeständen begründen, werden wir Reisegewerbetreibenden zu unrecht verunglimpft “, betont Kuckuk.

Der BUH tritt für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein. Der Verein berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk mit und ohne Meisterbrief.

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