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Mannheimer betreibt Zwangsvollstreckung gegen Handwerkskammer Mannheim

Verden: Handwerkskammer Mannheim bleibt Prozesskostenanteil säumig

Nachdem das Fass bereits 2002 durch den sprichwörtlichen Tropfen zum überlaufen kam, schlägt das Verhalten der Handwerkskammer Mannheim nun dem Fass gleich den Boden aus.

Nach langjährigem Verfahren um sein Recht auf selbständige Arbeit vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe endete das Verfahren eines Handwerkers gegen die Handwerkskammer für diese unerwartet: Die Kammer wurde vom VG Karlsruhe im März 2007 verpflichtet, dem Handwerker 50% seiner Prozesskosten zu zahlen – immerhin mehr als 980 €! Gezahlt hat sie bis heute nicht.

Der Kläger, der sein Recht nur gerichtlich gegen die HWK Mannheim durchsetzen konnte und dem nun die HWK auch noch die anteiligen Kosten zurückhält, muss nun erneut den Rechtsweg beschreiten, um an sein Geld zu kommen Traurig, da die Kammern selbst regelmäßig schlechte Zahlungsmoral bei Kunden der Handwerksbetriebe anmahnen – aber nicht unerwartet:

„Die einen sehen mit dem zweiten besser, die andern sind auf einem Auge Blind“ meint der den Kläger vertretende Rechtsanwalt Walter Ratzke aus Nabburg, und weiter „Handwerksammern stellen immer wieder unter Beweis, dass sie zwar ihrer Aufgabe als Interessenvertretung der Meisterbetriebe ernsthaft und einseitig nachkommen, an der ihnen andererseits staatlicher übertragenen Aufgabe der Förderung von Existenzgründern regelmäßig scheitern, wenn nicht gar böswillig Menschen ohne Meisterbrief den Marktzutritt verwehren und sie gar bekämpfen.“

„Es ist uns wichtig, auch diese Seite der einseitig agierenden mächtigen Verwaltungsorgane öffentlich bekannt zu machen“, meint Oliver Steinkamp, Vorstand im BUH e.V. „Nach unserem Erleben ist der Politik in weiten Teilen nicht bewusst – oder aber man schaut weg - wie stark hier eine Verhinderungsmaschinerie riesigen Ausmaßes wagemutigen Menschen den Marktzutritt erschwert und zu verhindern versucht!“.

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