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Gründungswüste Deutschland – nur ein Mentalitätsproblem?

Gestern veröffentlichte das IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) eine Studie zu Unternehmensgründungen. Den Angaben der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit zufolge sind in diesem Jahr nur 1,4 % der 18- bis 64-Jährigen dabei, sich selbstständig zu machen. Damit liegt Deutschland vor Belgien auf dem vorletzten Platz von 18 verglichenen Staaten.

Entgegen dem IAB sieht der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH) die Ursache dafür jedoch nicht in "Angst" oder "Risikoscheu" der Bevölkerung, sondern in extrem schlechten Rahmenbedingungen für Existenzgründungen in Deutschland.

Oliver Steinkamp vom Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH) berichtet, dass sich beim BUH täglich Menschen melden, die sich selbständig machen möchten, aber nicht dürfen. "Betroffene wenden sich mit Fragen an uns, weil die Behörden versuchen, Existenzgründungen ohne Meisterbrief zu zerstören oder zu verhindern, anstatt diese zu fördern".

So heißt es in einer von zahlreichen Mails der vergangenen Tage an den Verband:

"Ich möchte Sie bitten mir eine Frage zu beantworten, die mir bisher noch niemand beantworten konnte, oder wollte .... Egal was ich den Behörden einreiche an Nachweisen und Zeugnissen meiner vorherigen Arbeitgeber, es wird mir verwehrt mich in meinem Handwerk selbständig zu machen. Niemand kann mir sagen, was mir gesetzlich erlaubt ist, alle reden nur davon, was verboten ist."

Im Münsterland wird währenddessen die Wohnung einer meisterfreien Unternehmerin durchsucht, weil das Ordnungsamt dabei Unterlagen finden möchte, die belegen sollen, dass die steuerzahlende Friseurin eine Grenze zwischen meisterpflichtigem und meisterfreien Gewerbe überschritten habe. Mehr als 20 Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit solcher Durchsuchungen reichen offensichtlich nicht, die Behörden von ihrer gründungsfeindlichen Praxis abzuhalten.

Auch Sven, der Veloklempner aus dem Landkreis Goslar machte eine entsprechende Erfahrung: Anfang März meldete er sein Gewerbe beim Landkreis an und zahlte dafür 680 €. Mit immer wieder neuen Schreiben und Fragen verzögerte die Behörde das Verfahren. In einem Schreiben fordert diese den Handwerker gar dazu auf, einschlägige Paragraphen der Gewebeordnung zu interpretieren. Wie in vielen solchen Fällen hat auch hier die Handwerkskammer versucht, im Hintergrund ihren Einfluss rechtswidrig geltend zu machen.

Erst durch öffentlichen Druck und eine Veranstaltung auf dem Markt zu Lutter, wurde dem Handwerker seine ihm zustehende Reisegewerbekarte ausgestellt. Die Sachbearbeiter übergaben dem Handwerker seine Karte schließlich mit den Worten: "Sie sind bei der Handwerkskammer sehr unbeliebt".

Diese Äußerung belegt, dass zwischen der Behörde des Landkreises und der Kammer in Braunschweig ein Informationsaustausch über den konkreten Fall stattfand. Wie der ehemalige niedersächsische Wirtschaftsminister, Walter Hirche, mit einem persönlichen Schreiben vom Januar dem BUH gegenüber ausdrücklich bestätigte, handelt es sich auch hier um einen klaren Bruch des Amtsgeheimnisses.

Diese Beispiele stehen stellvertretend für zahlreiche Fälle, die uns täglich erreichen und die den Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker zu einem deutlichen Ergebnis kommen lassen:

"Wer dafür, dass er sich selbständig machen will, mit staatlichem Druck und gar Verfolgung rechnen muss und sich dennoch auf den Weg macht, dem kann ich doch nur einen enormen Gründungswillen unterstellen – oder?" fragt Oliver Steinkamp vom BUH e.V. abschließend.

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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

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