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PRESSEINFORMATION


Verden, 15. Oktober 2020

Deutscher Industrie- und Handelskammertag vor dem Aus?

Zur heute vom Bundesverwaltungsgericht eröffneten Möglichkeit für Gewerbetreibende, ihren Industrie- und Handelskammer Bezirk zum Austritt aus dem DIHK zu zwingen, äußert sich der Vorstand des Berufsverbands der unabhängigen Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V.) Jonas Kuckuk.

„Mit großer Genugtuung haben wir heute das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen. Das BVerwG hat den Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) als das gekennzeichnet, was er unserer Ansicht nach schon immer war: eine unverbesserliche, private Kampforganisation für wirtschaftliche Einzelinteressen. Wie auch der ZDH.

Gewerbetreibende, die gleichsam Zwangsmitglieder der Körperschaft Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer sind, müssen nun nicht mehr hinnehmen, dass ihre IHK Teile der Interessenvertretung an einen Verein überträgt, der dieser Aufgabe offenbar weder würdig noch gewachsen ist. Den privilegierten Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts verdient eine IHK nämlich einzig durch eine enge gesetzliche Regelung und Kontrolle ihrer Aufgaben. So muss eine IHK das „Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahr(zu)nehmen“ [1] , dabei seien „Wirtschaftliche Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen“ [2] . .

Diesem Anspruch wird jedoch der Dachverein DIHK, in dem alle Bezirksorganisationen bislang Mitglied waren, nach Meinung der Richter nicht gerecht. Ich bewundere die Ausdauer des Klägers, Thomas Siepelmeyer. 13 Jahre lang hat er gegen den Lobbyisten Sumpf gekämpft und schlussendlich die obersten Verwaltungsrichter für sich gewonnen. Auf sein Verlangen muss nun die IHK Nord Westfalen den DIHK verlassen. Der DIHK besaß alle Zeit und alle Möglichkeiten, dem Auftrag seiner Mitglieds-Kammern doch gerecht zu werden blieb jedoch in beispielloser Verbohrtheit der Missachtung des Gesamtinteresses der Gewerbetreibenden treu.

Einzig der fortgesetzten Ignoranz, der Selbstüberschätzung und dem Hochmut der Vertreter des DIHK ist es zu verdanken, dass sein Fortbestand nun massiv in Frage gestellt ist. Die DIHK-Funktionäre haben selbst ihr Grab ausgehoben, über dem das Bundesverwaltungsgericht nur noch das Kreuz errichten musste. Jedes einzelne IHK-Mitglied kann nun bei Kompetenzüberschreitung des DIHK den Austritt seiner IHK erzwingen.

Unsere reisenden HandwerkerInnen kämpfen ebenfalls schon seit langem dafür, dass ihre wirtschaftlichen Interessen als VersorgerInnen mit handwerklichen Dienstleistungen insbesondere in strukturschwachen Regionen abwägend und ausgleichend berücksichtigt werden. Nun haben auch sie einen Hebel, um die Verunglimpfung des eigenen Gewerbes in gemeinsamen Flugschriften von DIHK und Zentralverband des deutschen Handwerks zu begegnen.

Das Urteil ist auch eine deftige Ohrfeige für die Rechtsaufsicht der Kammern in den Landesregierungen. Sowohl die Genehmigung des Beitritts zum DIHK wie auch die Beurteilung, ob dieser in angemessener Weise übertragene Aufgaben wahrnimmt, gehören nämlich zu deren Aufgaben. Der 13 Jahre andauernde Rechtsweg ist auch ein Beleg des Versagens einer von wirtschaftlichen Einzelinteressen gelenkten Politik, die lange ihr Verständnis von einer der Allgemeinheit dienenden Wirtschaftspolitik verloren hat. Sie hat lang genug mit den einflussreichen Verbandsvertretern im Bett gelegen, um ungeniert mit deren Flöhen aufzuwachen, zu regieren und wieder schlafen zu gehen.“


V.i.S.d.P. und Kontakt:

Jonas Kuckuk, Vorstand u. Pressesprecher. Tel.: 0173 – 243 9005 E-Mail: buero@buhev.de

Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V). tritt seit mehr als 25 Jahren für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk an - mit und ohne Meisterbrief.

FUSSNOTEN

  1. [1] IHK-Gesetz, § 1,1
  2. [2] IHK-Gesetz, § 1,1