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Offener Brief zur Pressemitteilung des BMAS: "Coachingprogramm für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit vereinbart" vom 11.09.2008

Sehr geehrter Herr Scholz,

es ist erfreulich, dass das BMAS sich bemüht Arbeitslose bei der Gründung von Unternehmen zu unterstützen.

Ein Gründungsprogramm, wie in der Pressemitteilung angekündigt, hilft Gründern im handwerklichen Umfeld allerdings wenig, solange nicht auch ein Programm aufgelegt wird, in dem die Mitarbeiter von Ordnungsbehörden über die Möglichkeiten ohne Meisterbrief im Handwerk selbständig zu arbeiten vollständig informiert werden.

Immer wieder müssen wir feststellen, dass Handwerker ohne Meisterbrief ihre Gewerbe nicht anmelden können, weil die Behördemitarbeiter die Gewerbeanmeldungen nicht annehmen, falsch beraten oder gegründete Unternehmen in rechtswidriger Weise mit Betriebsschließungen überziehen.

So behaupten Behörden immer wieder, dass im Reisegewerbe nach § 55 GewO eine sofortige Leistungsbereitschaft bestehe. Dies steht in eindeutigem Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 2176/98 vom 27.09.2000. Auch wird immer wieder behauptet, dass viele handwerkliche Tätigkeiten im Reisegewerbe nicht erlaubt seien. Damit wird ignoriert, dass das Verfassungsgericht festgestellt hat, dass im Reisegewerbe die volle Kunstfertigkeit des Handwerks eingesetzt werden kann.

Auf den Informationsseiten vieler Gewerbeämter fehlt der Hinweis vollständig, dass Handwerk im Reisegewerbe auch ohne Eintragung in die Handwerksrolle und ohne Meisterbrief ausgeübt werden kann. Auch fehlt häufig der Hinweis, dass zu einem Hauptbetrieb Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks in einem unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieb nach § 3 HwO ausgeübt werden dürfen. Genauso fehlt häufig der Hinweis darauf, dass der Meisterzwang nur für wesentliche Tätigkeiten der zulassungspflichtigen Handwerke besteht und welche dies sind.

Auch erleichterter Kapitalzugang für Existenzgründer ist ein wichtiges Thema, aber auch Existenzgründungskredite helfen den Betroffenen nicht, solange die Behörde Existenzgründungen verhindern.

Ein Coaching für Existenzgründungen im handwerklichen Bereich brauchen zuallererst die Ordnungsbehörden, damit Handwerkern ohne Meisterbrief nicht weiter ihr Grundrecht auf freie Berufsausübung verwehrt wird.

Solange die Interessenvertreter der Meisterbetriebe die wesentliche Informationsquelle für Mitarbeiter der Gewerbeämter sind, wird sich an der mangelhaften Information von Existenzgründungswilligen nichts ändern - sehr zum Schaden für die verhinderten Existenzgründer und damit für die Volkswirtschaft insgesamt.

Herr Scholz ich bitte Sie, stellen Sie im Gespräch mit den Bundesländern sicher, dass die Kommunalen Ordnungsbehörden und Gewerbeämter Handwerker ohne Meisterbrief über alle Möglichkeiten ohne Eintragung in die Handwerksrolle tätig werden zu können vollständig informieren. Stellen Sie bitte auch sicher, dass Arbeitslose vollständige Informationen über diese Möglichkeiten im Internetangebot der Behörden geboten bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

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