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PRESSEINFORMATION

Teure Falschinformationen der Kreishandwerkerschaft Verden zu Schwarzarbeit

BUH stoppt Kreishandwerkerschaft mit Unterlassungserklärung

5001 Euro Strafe bei Zuwiderhandlung / neue Unterlassungserklärung vorbereitet / weitere Falschinfos online /

Aus Angst vor einer Klage vor dem Verwaltungsgericht hat die Kreishandwerkerschaft Bremervörde-Osterholz-Verden, mit Sitz in Verden, eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und Falschinformationen zur Schwarzarbeit von ihrer Internetpräsenz genommen.

Auf der Internetseite der KHS darf jetzt, im Anschluss an Ausführungen zu Schwarzarbeit, nicht mehr gefordert werden: "Darum: Vergeben Sie Aufträge nur an eingetragene Handwerksbetriebe!"

Bei Zuwiderhandlungen hat sich die Kreishandwerkerschaft verpflichtet eine Vertragsstrafe von 5001 Euro zu zahlen. Auf die unverzügliche Beseitigung und Unterlassung dieser Empfehlung gedrungen hatte Jonas Kuckuk, Reisegewerbetreibender Reetdach-Decker aus Bremen und Vorstandsmitglied des Berufsverbandes unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V.), ebenfalls mit Sitz in Verden, der sich durch die Aussage massiv in seiner Berufsfreiheit und seinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt sah.

Die rasche Unterlassungserklärung wertet Kuckuk als Erfolg: "Der Kreishandwerkerschaft war klar, dass sie mit ihrer dreisten und wettbewerbsverzerrenden Aussage nicht durchkommen. Sie haben nur unterzeichnet, um sich bei einem angedrohten Prozess vor dem Verwaltungsgericht nicht zu blamieren."

Kuckuk wehrte sich vor allem gegen die in der Aussage enthaltene Unterstellung der Kreishandwerkerschaft, alle nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe leisteten automatisch Schwarzarbeit. Diese Behauptungen seien unrichtig, betont Kuckuk:

"Erstens unterliege ich als Reisegewerbetreibender nicht den Vorschriften der Handwerksordnung, die nur für das für das stehende Gewerbe gelten und kann daher gar nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden, und außerdem bin ich kein Schwarzarbeiter, denn ich versteuere meine Einkünfte, leiste Sozialversicherungsabgaben und garantiere natürlich auch jedem Auftraggeber Gewährleistungsansprüche auf meine Handwerksarbeiten." Doch zufrieden ist Kuckuk nicht. Für Ihn ist die Unterzeichnung der ersten Unterlassungserklärung allenfalls ein Teilerfolg, denn auf der Internetseite werden weiterhin unrichtige Aussagen zur Schwarzarbeit gemacht, die er so nicht stehenlassen will. Kuckuk und der BUH e.V. arbeiten deswegen bereits an weiteren Unterlassungserklärungen gegen die Internetpräsenz der Kreishandwerkerschaft.

Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V). tritt für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk - mit und ohne Meisterbrief - an.


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