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Handwerksnovelle 2004, Gesetzgebungsverfahren Handwerksnovelle 2004, Argumente gegen Meisterzwang, Probleme mit Behörden?

Regierungserklärung vom 14.03.2003 von Bundeskanzler Gerhard Schröder - Agenda 2010

Berlin 14.03.03, In seiner Regierungserklärung vom 14.03.2003 hat Bundeskanzler Gerhard Schröder eine Lockerung des Meisterzwangs angekündigt. Die angekündigten Erleichterungen für Existenzgründer im Handwerk reichen zwar bei weitem nicht aus. Sie sind aber ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung. Schon durch diesen Schritt kann ein Teil des Arbeitsplatzpotentials im Handwerk erschlossen werden.

Nach diesen Plänen sollen Gesellen mit zehn Jahren Berufserfahrung einen Betrieb selbständig führen dürfen.

Bei der Frist von zehn Jahren, müssen einheimische Handwerker deutlich länger auf die Möglichkeit der Selbständigkeit warten, als Kollegen aus dem europäischen Ausland. Diese dürfen sich nach der abgeschlossenen Ausbildung und drei Jahren Selbständigkeit auch in Deutschland niederlassen. Die Inländerdiskriminierung durch den Meisterzwang bliebe so bestehen. (siehe auch)

Von dieser Zehn-Jahres-Regelung sollen alle Bereiche ausgenommen werden, in denen eine unsachgemäße Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben anderer verursachen könnte, zum Beispiel Heizungs- und Gasinstallateure. Für Kollegen aus anderen EU-Staaten besteht diese Einschränkung nicht. siehe auch

Schon dies zeigt, daß es für diese Einschränkung keine sachliche Begründung gibt. Für die Tätigkeitsbereiche, die sicherheitsrelevant sind, gibt es schon heute Qualitätsanforderungen die über den Meisterzwang hinausgehen z.B. für Strom, Gas und Wasser oder die für die "Gesundheitshandwerke" das Medizinproduktgesetz. Das zusätzliche Erfordernis eines Meisterbriefs bringt für den Verbraucher keine zusätzliche Sicherheit, sondern nur höhere Preise und schlechteren Service. (siehe auch)

Zur Stärkung der Ausbildungsleistung des Handwerks sollten im Handwerk in Zukunft die selben Anforderungen an Ausbilder gestellt werden, wie nach dem bewährten Berufsbildungsgesetz in Handel und Industrie. Dort darf ausbilden wer Kenntnisse auf Gesellenniveau besitzt und die Ausbildungseignerprüfung abgelegt hat. Selbstverständlich sollte jeder der zu Ausbilden berechtigt ist auch selbständig arbeiten dürfen, um dann auch ausbilden zu können. Der Bundeskanzler hat ja in seiner Regierungserklärung angekündigt: "Wer bereit ist auszubilden, dem darf das nicht deshalb versagt werden, weil er bestimmte formale Voraussetzungen nicht erfüllt." Zur Stärkung der Ausbildungsleistung sollte die Bundesregierung eine Initiative starten, mit der Gesellen zum ablegen der Ausbildungseignerprüfung ermutigt werden. (siehe auch)

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