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Novellierung der Handwerksordnung 2003
- Die Handwerksnovelle 2003 wurde am 19.12.2003 von Bundestag und Bundesrat
beschlossen. Wahrscheinlich tretten die Änderungen zum 01.01.2004 in Kraft.
- Die wichtigsten
Änderungen durch die Handwerksnovelle 2003
- 18.12.03 BUH-Pressemitteilung: Zu den
Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses
- BUH-Intervention zu einer möglichen Beschränkung
der Kumulation von einfachen Tätigkeiten
- 03.12.2003: Der Bundesrat legt einen neuen "Entwurf
eines Gesetzes zur Modernisierung und Zukunftssicherung des Handwerks"
vor (pdf 264 kb)
- FDP fordert Unabhängigkeit der Prüfungskommissionen
im Meisterprüfungsausschuss
- In der Bundestagsdrucksache 15/2085 (pdf 67 kb) fordert die FDP-Fraktion
die Unabhängikeit der Prüfungskommissionen bei Meisterprüfungen. Dort heißt es:
Der Deutschen Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
· die Unabhängigkeit der Prüfungskommissionen zu stärken. Die
Zusammensetzung der Prüfungskommission im Meisterprüfungsausschuss
kann dazu führen, dass Handwerksmeister als Beisitzer benannt
werden, die unmittelbar über die Zulassung eines potentiellen
Konkurrenten der gleichen Branche entscheiden. Deshalb sollte in
§ 48 HWO sichergestellt werden, dass die Mitglieder
der Prüfungskommission nicht in einem Betrieb tätig sein dürfen,
der näher als 100 km zum Arbeitsort oder dem Ort der zukünftigen
Selbständigkeit des Kandidaten liegt.
- 28.11.03: Der Bundesrat hat zu der "Großen
Handwerksnovelle" den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der
grundlegenden Überarbeitung angerufen.
- In der Bundesratsdebatte (pdf 472 kb) haben gesprochen:
- 27.11.03: Die "Große Handwerksnovelle" wurde vom Bundestag beschlossen.
- Debatte des Bundestags unter anderem zur Handwerksnovelle
(pdf 1,53 MB)
- 26.11.03: Der Vermittlungsausschuss die Beratung zur
"Kleinen Handwerksnovelle" vertagt. Presseberichten zufolge wurde
eine untergeordnete Arbeitsgruppe zu diesem Thema gebildet.
- 25.11.03: Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat
dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der
Handwerksordnung in geänderter Fassung zugestimmt
- Die Änderungen finden sich in der
Bundestagsdrucksache 15/2083 (pdf 399 kb)
- 20.11.03: Im Landtag von Niedersachsen fordern CDU und
FDP die Bebehaltung des Meisterzwangs
- 05.11.03: Einigungsversuch zur "kleinen
Handwerksnovelle" scheitert im Vermittlungsausschuß das zweite mal
- Am Freitag den 17.10.03 wird der Bundesrat den Gesetzentwurf
Bundesrats-Drucksache 466/03 der Länder Bayern,
Hessen und Thüringen zur Zementierung des Meisterzwangs behandeln.
- Bei der Bundesragssitzung hat der Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit Rezzo Schlauch
unter anderem betont, daß gegen den Entwurf der Länder Bayern, Hessen und Thüringen
verfassungsrechtliche Bedenken sprechen.
- Der Staatsminister Dr. Wiesheu (Bayern)
will den Meisterzwang zementieren und verlangt, dass auch "Tätigkeiten,
die sich aus dem Handwerk heraus entwickelt haben, und solche, die eine
fachliche Nähe zum Handwerk aufweisen, beim Handwerk und seinen
Organisationen verbleiben".
Durch diese von den Ländern geplante Änderung die Möglichkeit der
Handwerkskammern Gewerbetätigkeit im Handwerklichen Umfeld zu behindern
weiter ausgeweitet.
- 15.10.03: Der erste Einigungsversuch zum "Gesetz zur
Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen"
ist im Vermittlungsausschuss gescheitert. Der nächste Einigungversuch
soll am 5.11.03 unternommen werden.
- Die Welt vom 09.10.03: Meister-Kompromiss
- Wie weit werden die Reformansätze in den Verhandlungen im
Vermittlungsausschuß verwässert werden?
- Stellungnahme des Bundesrats zu der "Großen Handwerksnovelle" mit der
Gegenäußerung der Bundesregierung. (BT-DrS. 15/1481 pdf 241 kb)
- Schleswig-Holstein und Meklenburg-Vorpommern
wollen Meisterzwang verschärfen
- Baden-Württemberg
will höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mehr anerkennen
- 11.07.03: Bundesrat verweigert sich notwendiger Reformen im
Handwerksrechts
- Der Bundesrat ruft den Vermittlungsausschuss an (BT-DrS. 15/1422 pdf 52 kb)
- 08.07.03: Öffentliche Anhörung im Bundestag zu der Handwerksnovelle 2003
- Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den BUH um eine
Stellungnahme für die Anhörung zur Änderung
der Handwerksordnung gebeten.
- Bei der Anhörung haben viele Sachverständige die erwartung ausgesprochen,
daß die geplante Reform der Handwerksordnung zu neuen Existenzgründungen und
mehr Arbeitsplätze führen wird.
- "Die Gründungsdynamik wird durch den Meisterbrief bisher behindert",
sagte der Vorsitzende der Monopolkommission Professor Martin Hellwig.
- Rechtsanwältin
Hilke Böttcher hob in ihrer Stellungnahme hervor:
"Von meinen vielen Mandanten hat noch kein einziger ein Bußgeld
bezahlen müssen!" ...
Aus meiner Sicht ändert sich für die in Anlage A verbliebenen Gewerke
nichts. Es wird weiterhin rechtswidrige Hausdurchsuchungen geben,
rechtsfehlerhafte Bußgeldbescheide, weil eine Abgrenzung wegen
der Unbestimmtheit der Regelung nicht möglich ist. Der § 1 HwO
bleibt also verfassungswidrig. Nach meiner Ansicht muss sich der
Gesetzgeber überlegen, ob er lieber selbst den Meisterzwang als
Zugangsvoraussetzung für die Selbständigkeit aufhebt oder ob dies
das BVerfG in Kürze entsprechend entscheiden sollte.
- In der Stellungnahme zur Handwerksnovelle des Institut
für Weltwirtschaft - Kiel von Herrn Dr. Bode Heißt es:
Auswirkungen der Novelle erwarte ich vor allem in den Bereichen des
Handwerks, die Leistungen für private Nachfrager erbringen und keiner
intensiven Konkurrenz durch nicht handwerkliche Anbieter (Industrie-,
Dienstleistungsunternehmen) ausgesetzt sind. Meines Erachtens wird die
Novelle dazu führen, dass es sowohl in den zulassungsfreien als auch in
den zulassungspflichtigen Gewerben zu Markteintritten von
Nicht-Handwerksmeistern kommen wird, die überzeugt sind, handwerkliche
Leistungen kostengünstiger und/oder mit höherer Qualität anbieten zu
können als etablierte Anbieter. Die Anreize für solche Markteintritte
sind vielschichtig (vgl.
Bode 2003: 10 f.). Sicherlich werden sich nicht
alle zusätzlichen Anbieter am Markt bewähren. Entscheidend ist jedoch,
dass mit der Novelle ein Pool von fachlich und unternehmerisch
talentierten Handwerkern aktiviert wird, denen bisher der Marktzutritt
verwehrt war, weil sie - aus welchen Gründen auch immer - die
Meisterprüfung nicht ablegen können oder wollen. Infolge dieser
Markteintritte wird sich der Wettbewerb insbesondere um Privatkunden
intensivieren. Und genau diese Intensivierung des Anbieterwettbewerbs
erachte ich als den zentralen Auslöser für die positiven Auswirkungen
der geplanten Novelle der HwO. Sie ist der Schlüssel für mehr technische
und organisatiorische Kreativität auf der Angebotsseite und damit
letztlich für mehr Innovation, mehr (Kosten-) Effizienz und stärkere
Kundenorientierung.
- Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (RWI)
Das RWI befürwortet eine Novelle, weil sie nicht mehr zeitgemäße
Strukturen aufbricht und für mehr Wettbewerb sorgt.
- Alle Gutachten sind in der Bundestagsausschussdrucksache 15(9)519
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit vom 07.07.03
(Material für die öffentliche Anhörung von Sachverständigen am 08.Juli.03 in Berlin)
enhalten.
- Beim Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit des Bundestags sind
alle Stellungnahmen der Verbände und Einzelsachverständigen
als Ausschussdrucksache 15(9)519 erhältlich.
- Wortprotokoll der Anhörung (pdf 488 kb)
- Portal.web.de berichtet: Experten: Handwerksreform bringt
Neugründungen
- 27.06.03:
Der Bundestags debattierte über eine Änderung
der Handwerksordnung
- 23.06.03 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP zu
Fragen rund um das Handwerk (Bundestagsdrucksache 15/1192).
- Der Bundesregierung sind aktuell keine Bestrebungen bekannt geworden,
die darauf abzielen, eine dem deutschen Meisterbrief vergleichbare unternehmerische
und fachliche Qualifikation wie den Großen Befähigungsnachweis
in den Mitgliedsländern der EU einzuführen?
- Für den Gesamtzeitraum der vergangenen fünf Jahre liegen der Bundesregierung
keine Angaben über die Erteilung von Ausnahmebewilligungen
nach § 8 Handwerksordnung vor.
Die Jahre 2000 und 2001 sind anhand den Bundesländern übersandter
Statistiken ausgewertet worden. Es lagen aus 14 Bundesländern Daten vor.
Danach wurden in 2000 insgesamt rund 15.000 Anträge auf Ausnahmebewilligung
gestellt und rund 7.500 Bewilligungen erteilt. In 2001 wurden rund
17.300 Anträge gestellt und rund 8.700 Bewilligungen erteilt.
- 05.06.03: Der Bundestags debattierte über eine Änderung
der Handwerksordnung
- 03.06.03:
Handwerksdrohungen unanständig
- 28.05.03 - Das Bundeskabinett verabschiedet einen Entwurf
zur Lockerung des Meisterzwangs:
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- Zu dem Referentenentwurf vom 22.04.03 hat die Bundesregierung den BUH um eine
Stellungnahme (pdf 91 KB)
gebeten.
- Zur
Pressemitteilung des BUH vom 02.05.03 zu den Novellierungsplänen
- Zur Begründung der Gesetzesnovelle führt die Bundesregierung folgenden
Problembereiche an:
- Es soll gesetzlich verankert werden, dass einfache Tätigkeiten
nicht dem Meisterzwang unterfallen (Änderung § 1 HwO).
- Durch diese Änderung wird die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
zu handwerksrechtlichen Abgrenzungsfragen in ein Gesetz umgesetzt werden
(siehe
Urteilsliste). Es wird geregelt, daß dem Meisterzwang folgende Tätigkeiten nicht unterfallen:
- in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können,
- zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des
betreffenden Gewerbes der Anlage A nebensächlich sind und deswegen nicht
die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, auf die die Ausbildung in
diesem Gewerbe hauptsächlich ausgerichtet ist, oder
- nicht aus einem Gewerbe der Anlage A entstanden sind.
- Diese Freistellung
einfacher Tätigkeiten vom Meisterzwang wurde am 27.06.03
endgültig vom Bundestag beschlossen.
- Das Abgrenzungskriterium "Umsatz" für unerhebliche handwerkliche
Nebenbetriebe soll gestrichen werden (Änderung § 3 Abs. 2 HwO)
- Die Abgrenzung von Nebenbetrieben anhand von Durchschnittsumsätzen
anderer Unternehmen, hat sich als unpraktikable erwiesen. Es war
überfällig dieses Abgrenzungskriterium zu streichen.
(siehe auch)
- Gewerbeuntersagungen von angeblich unerlaubter Handwerksausübung
wird in Zukunft daran gebunden, daß IHK und HwK übereinstimmend
feststellen, daß die Tätigkeiten dem Meisterzwang unterfallen.
(Änderung
§ 16 HwO)
- Da es offensichtlich auch den dafür zuständigen öffentlichen
Stellen kaum möglich ist festzustellen, welche einzelnen Tätigkeiten
unter welchen Umständen nur mit Eintragung in die Handwerksrolle
erlaubt sind (siehe auch), wird nun gesetzlich verankert,
daß bei solchen Fragen IHK's und HwK's gefragt werden müssen.
Dies ist für die Betroffenen ein großer Erfolg, weil bisher die
Handwerkskammern faktisch alleine festgelegt haben, was dem Meisterzwang
unterfällt.
Falls sich IHK und HwK nicht einigen können, wird eine
Schlichtungsstelle angerufen.
- 65 Handwerke werden von Meisterzwang befreit (Änderung der
Anlage A)
- Von den 94 meisterpflichtigen Gewerben sollen 65 zu zulassungsfreien
Gewerben werden, die in Zukunft ohne Meisterbrief ausgeübt
werden dürfen.
Als Begründung für die weiter fortbestehende
Marktzugangsbeschränkung für die verbleibenden 29 Handwerke
wird das Ziel der Abwehr von angeblichen
"Gefahren für Gesundheit oder Leben Dritter" angeführt.
- Langjährige Gesellen sollen auch ohne Meisterbrief
Gefahrenhandwerke ausüben dürfen (neuer § 7b HwO).
- Dafür wird eine zehnjährige (davon insgesamt fünf Jahre mit Aufgaben in
herausgehobener, verantwortlicher oder leitender Stellung) Berufserfahrung
verlangt werden.
Die zehn Jahre Berufsverfahrung müssen indem zu betreibenden
Gewerbe der Anlage A oder in einem mit diesem verwandten
Gewerbe der Anlage A nachgewiesen werden.
- Inhaberprinzip wird gelockert (Änderung § 7 HwO)
- Bisher konnten nur Kapitalgesellschaften mit eingestelltem Meister arbeiten.
In Zukunft kann jeder mit eingestelltem Meister auch ein Gefahrenhandwerk
selbständig betreiben.
Dies wird möglicherweise zu einer Ausweitung der Praxis führen,
das Meister-Konzessionen bei ebay versteigert werden.
Die Gesetzentwürfe
Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.03
Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 03.06.03
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