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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Handwerkspolitik der letzten Jahre

Handwerkspolitik bis 2000

Der Bund-Länder-Ausschuß Handwerksrecht veröffentlicht am 20.12.2000 die sogenannten Leipziger Beschlüsse
Durch die Leipziger Beschlüsse sollen Ausnahmebewilligungen großzügiger erteilt werden. In der Praxis läßt sich dies allerdings bei weitem nicht in dem erforderlichen maß feststellen. Zwar mögen Ausnahembewilligungen zahlenmäßig etwas häufiger erteilt werden, aber nach unserer Beobachtung werden meistens die Ausnahmebewilligungen nur zeitlich begrenzt erteilt. Die grundsätzlich verlangten Fachkundeprüfungen (häufig bei künftigen Konkurrenten abgehalten) werden offensichtlich weiter zur Marktzugangsregulierung mißbraucht. In Schleswig-Holstein wurde sogar den Handwerkskammern die Erteilung von Ausnahmebewilligungen übertragen. Dies obwohl dies Aufgaben nur auf Behörden Übertragen werden darf. Handwerkkammern sind aber keine Behörden.
Deutschland bremst die europäisache Einigung durch sein Festhalten am Meisterzwang
Bundespräsident Johannes Rau
... erwartet vom "Handwerk" grössere Flexibilität und Kreativität beim Meisterzwang.
Kommentar zu Raus Festrede beim ZDH am 07.06.2000
Trockenbau wurde vom Meisterzwang freigestellt
Nach langen Streit hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, durch das der Trockenbau vom Meisterzwang freigestellt wurde.
Eine Reihe von Handwerken hatten den Trockenbau für sich als Vorbehaltsbereich beansprucht, zum Beispiel Stuckateur, Zimmerer, Fliesenleger, Estrich- und Bodenleger. Andererseits hat sich der Trockenbau in der Industrie entwickelt und immer mehr nicht handwerkliche Betriebe wurden mit Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen angeblich unerlaubter Handwerksausübung überzogen und in ihrer Existenz gefährdet.
Durch den Gesetzentwurf Drucksache 14/2809 wurde eindeutig geregelt, daß der Trockenbau ein freies Gewerbe ist.
In der Bundestagsdebatte Plenarprotokoll 14/091 wurde von verschiedene Redner hervorgehoben, daß im nicht handwerklichen Trockenbau in vergleichbarem Umfang und vergleichbarer Qualität ausgebildet wird, wie in den Handwerksbetrieben, die Trockenbau ausführen.
Dies ist bedeutsam, weil sich sofort die Frage stellt, warum nicht auch im Handwerk von Betrieben, die nicht von Meistern geführt werden eine vergleichbare Ausbildungsleistung erbracht werden könnte. Nur die angebliche Ausbildungsleistung wegen des Meisterzwang ist aber ein verfassungsrechtlich bedeutsames Argument für den Meisterzwang.
Der Wirtschaftsausschuß hat in seiner Beschlußempfehlung zu Zustimmung zu dem Gesetz empfohlen.
Siehe auch die:
BUH-Pressemitteilung zu dieser Gesetzesänderung
Bundesgesetzesblatt zur Freigabe des Trockenbaus vom Meisterzwang
MdB Dirk Niebel regt ein Untersuchung zum Meisterzwang an
Anfrage an die Bundesregierung samt der Antwort
Deutsches Handwerks Blatt November 1999: Interview mit Frau Katherina Reiche (CDU)
DHB: Was muss denn das Handwerk von sich aus tun?
Reiche: Der Meisterbrief ist sicher ein wichtiger Qualitätsnachweis. Ich frage mich aber ernsthaft, ob nicht auch begabte Menschen, die den Gesellenbrief haben, ebenso erfolgreich ein Unternehmen gründen und führen können. Wichtig ist dass das Meister-Bafög erhalten bleibt. …
Rot-Grüner Koalitionsvertrag von 1998
Im Rot-Grüner Koalitionsvertrag von 1998 war vorgesehen, dass der Meisterbrief berufsbegleitend erworben werden können soll.
Die damalige wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen Margareta Wolf formulierte:
1. Zugang zum Handwerk erleichtern
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Zugang zur selbständigen Tätigkeit im Handwerk zu erleichtern. Die Umsetzung des Koalitionsvertrages in puncto berufsbegleitende Meisterprüfung muß schnellstens beginnen. Es muß künftig möglich sein, den Meisterbrief nach der Existenzgründung berufsbegleitend zu erwerben. Uns schwebt etwa folgende Regelung vor: "Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist Unternehmensgründern gestattet, die sich bereiterklären, innerhalb von 10 Jahren die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu schaffen. Die Frist ist auf Antrag zu verlängern, wenn besonders gesundheitliche oder soziale Gründe oder eine Gefahr für den Fortbestand des Unternehmens dies nahelegen." Durch die Pflicht zur Meisterprüfung wird die Gewerbe- und Berufsfreiheit im Handwerk massiv eingeschränkt. Erhebliche Arbeitsplatz- und Ausbildungspotentiale werden verschenkt und Schwarzarbeit begünstigt. Um selbständig in einem Vollhandwerk tätig sein zu können, ist das Ablegen der Meisterprüfung zwingende Voraussetzung. Mit dem Ablegen der Meisterprüfung sind Kosten von bis zu 40.000 DM und ein durchschnittlicher Zeitaufwand von sieben Jahren verbunden. Gewaltige Schützenhilfe erhielten wir in unserer Kritik am Meisterzwang im vergangenem Jahr von der Monopolkommission, die mit Ihren Reformvorschlägen genau in unsere Richtung bzw. weit über das im Koalitionsvertrag festgelegte Verfahren hinaus geht.
Tatsächlich hat die Koalition dieses Vorhaben nicht umgesetzt, sondern über einen geänderte Praxis bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen Erleichterungen beim Marktzugang im Handwerk zu schaffen (siehe oben: Leipziger Beschlüsse).
Handwerksnovelle 1998
Bei der Handwerksnovelle 1998 wurde der Meisterzwang auf den Gerüstbau ausgeweitet und einige andere bedeutsame Regelungen geändert.
Geschichtliches zum Handwerk und zum Kampf für Gewerbefreiheit
Historische Schwarzarbeiter

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