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Handwerkspolitik 2002
- Keine Lockerung des Meisterzwangs für die Ich-AG
- Ab 1. Januar 2003: Arbeitslose können sich als "Ich AG" mit
Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt selbständig machen.
Informationen hierüber beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Für diejenige, die ohne Meiterbrief im handwerklichen Umfeld eine Ich-AG
gründen wollten, bietet diese Regelung allerdings keine Erleichterung.
Auch für Ich-AG's gelten alle Marktzugangsbeschränkungen der Handwerksordnung.
- Bei der SPD findet sich hierzu folgende
Information:
2. Ich - AG
Auf den ursprünglich vorgesehenen Verweis auf die Handwerksordnung
wird verzichtet. Es bestand bereits in der Koalition Einvernehmen,
dass nur in Abstimmung mit dem Handwerk eine Betätigungsmöglichkeit
der Ich-AG im handwerklichen Bereich eröffnet werden soll.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit lädt zu diesem
Zweck die Koalitionsfraktionen, das Handwerk und die
unionsgeführten Länder zu Gesprächen ein.
Ergänzend zu der bestehenden Regelung hat die Bundesregierung in
einer Protokollerklärung festgehalten: "Über den Bereich der
Ich-AG hinaus sollen für das Kleingewerbe ein vereinfachtes
Steuerrecht und vereinfachte Buchführungsvorschriften
entwickelt werden."
- In der Bundestagsdrucksache 15/202 hießt es dazu lapidar:
Zu Artikel 10 (§ 8 Abs. 1 HwO):
Artikel 10 wird aufgehoben.
In Artikel 10 sollte Ursprünglich wenigstens geregelt werden, daß die
Förderung als Ich-AG als Ausnahmegrund für eine Ausnahmebewilligung
nach § 8 HwO anerkannt wird.
-
Damit dürfte die Bundesregierung ihr Ziel verfehlen, durch die Ich-AG's
nenneswert Arbeitsplätze zu schaffen und die Schwarzarbeit einzudämmen.
Dies war auch die Kritik des "Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung" -
die Forschungsstelle der Bundesanstalt für Arbeit - in seiner
Stellungnahme zu den Vorschlägen der Harzt-Kommission:
Ein beträchtlicher Teil der Schwarzarbeit fällt im Handwerk an.
Hier kann die Ich-/Familien-AG wohl kaum nennenswert zur
Legalisierung beitragen, solange der so genannte "Meisterzwang"
(der Große Befähigungsnachweis) den Marktzutritt entscheidend
erschwert.
- Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern am 06.12.02:
- Wir wollen bürokratische Regeln, die die Wirtschaft belasten,
so weit wie möglich abbauen. Dazu gehört auch eine Novellierung
(insbesondere die Zwangsmitgliedschaften betreffend) der Industrie-
und Handels- wie auch der Handwerkskammern. Um gerade im Handwerk
Existenzgründungen zu erleichtern, wollen wir den Meisterzwang
lockern. Zukünftig soll es auch möglich sein, ohne Meisterprüfung
ein Unternehmen zu gründen.
- In der
Bundestagsdebatte am 05.12.2002 haben Vertreter der Koalition
erneut angekündigt, das der Meisterzwang gelockert werden soll.
-
Auch in der Tagespresse wurde mehrfach berichtet, daß Minister
Wolfgang Clement eine Reform der Handwerksordnung plant, damit sich
Handwerker auch ohne Meisterbrief selbständig machen könnten.
- Am 15.11.2002 hat der wurden im Bundestag in zweiter und dritter
Lesung die Verschläge der Hartz-Kommission diskutiert und verabschiedet.
-
Dabei wurde die
Handwerksordnung minimal geändert
- der Gesetzesänderung muß der Bundesrat noch zustimmen).
Damit hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks eine
Verwässerung der Harzt-Vorschläge durchgesetzt. Ursprünglich war
eine - wenn auch minimale -
Lockerung
des Meisterzwangs geplant worden.
In Zukunft soll die Förderung einer ICH-AG bei der Prüfung, ob ein
Ausnahmefall für eine
Ausnahmebewilligung nach § 8 Handwerksordnung vorliegt,
mit berücksichtigt werden.
Was das für die Praxis bedeutet, muß sich noch zeigen.
Zum Beispiel stellt das "Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung" -
die Forschungsstelle der Bundesanstalt für Arbeit -
in einem
Stellungnahme zu den Vorschlägen der Harzt-Kommission fest:
Ein beträchtlicher Teil der Schwarzarbeit fällt im Handwerk an.
Hier kann die Ich-/Familien-AG wohl kaum nennenswert zur
Legalisierung beitragen, solange der so genannte "Meisterzwang"
(der Große Befähigungsnachweis) den Marktzutritt entscheidend
erschwert.
Immerhin haben die Redner der SPD angekündigt den Meisterzwang im
Frühjahr 2003 lockern zu wollen. Daran sollte man sie bald erinnern!
Hier einige Zitate aus der
ersten und
zweiten
Debatte.
Auch in der Gesetzesbegründung wurde angekündigt, daß der Meisterzwang
weiter gelockert werden soll:
Unabhängig von der getroffenen Regelung wird die
Bundesregierung - wie im Koalitionsvertrag vom 16. Oktober 2002
festgelegt - im Handwerksbereich den durch die Leipziger
Beschlüsse eingeleiteten Liberalisierungsprozess fortführen.
Bei der Anhörung vor dem Bundestagsausschuß zu den Gesetzesänderungen
zur Umsetzung der Hartz-Vorschläge am 12.11.02 hat der BUH
teilgenommen und eine
Stellungnahme
abgegeben.
- Bundespräsident Rau fordert die Beseitigung des Inländerdiskriminierung
durch den Meisterzwang
- So z.B. auf seiner
Rede
am 23.10.2002 zur der Eröffnungsveranstaltung des
Fachkongresses des Bundesinstituts für Berufsbildung.
- Auf Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen diskutiert die
Bremer Bürgerschaft die Abschaffung des Meisterzwangs
- Anlaß ist ein
Antrag
der Grünen, in dem der Bremer Senat aufgefordert wird, im Bundesrat eine
Initiative zu starten, durch die der Meisterzwang auf Bundesebene
abgeschafft werden soll.
- Die Koalition will den Meisterzwang lockern
- Wir finden es
erfreulich, dass es der Koalition bewusst ist,
dass der Meisterzwang dringend gelockert werden muss . Allerdings
ist der Koalitionsvorschlag nicht ohne Widersprüche ...
-
Pressemitteilung (2002-10-10)
- Bundestagsdrucksache 14/8796 - Änderung der Gewerbeordnung und
sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften
- Mit diesem Gesetz wurden verschiedene gewerberechtliche Vorschriften
geändert. Dies war für den BUH Anlaß, um die
Freigabe des
Friseurhandwerks für das Reisegewerbe zu bitten.
- Betreibt
der Verteidigungsminister Wehrkraftzersetzung? (Satire)
- Bundespräsident a.D. Roman Herzog zur Handwerksordnung
- Am 27.5.02 im
Karlsruher Verfassungsgespräche auf Phoenix äußerte
sich der ehemalige Bundespräsident und ehemalige Verfassungsrichter
Roman Herzog kritisch zum Meisterzwang.
- Kleine Anfrage der Abgeordneten
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP)
Schleswig-Holstein
- In der
Anfrage und der Antwort der Landesregierung - Minister für
Wirtschaft, Technologie und Verkehr - geht es um die Umsetzung der
Leipziger Beschlüsse vom 21. Nov. 2000 zum Vollzug der Handwerksordnung
durch die Landesregierung.
- Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung
und Schwarzarbeit
- Am 11. 02. 2002 bringt die Bundesregierung eine Gesetzentwurf
(Drucksache 14/8221) ein.
Durch den Gesetzentwurf soll unter vielem anderen die angeblich unerlaubte
Handwerksausübung erheblich schärfer bestraft werden - mit bis zu
300.000 Euro statt bisher 100.000 Euro.
Der Bundesrat wünscht (Bundesratsdrucksache 832/02) bei deisem Gesetzentwurf
unter anderem weitere Rechte für
Handwerkskammern und und Ordnungsbehörden. Z. B. dem Ansinnen
des Bundesrates, verdachtsunabhängige Durchsuchungs- und Einsichtsrechte bei
Betroffenen zu erhalten und den Handwerkskammern Ermittlungsaufgaben zu
übertragen, erteilt die Bundesregierung eine Absage (Drucksache 14/8288).
Durch diese vom Bundesrat gewünschte Verschärfung sollte die rechtswidrige
Praxis einiger Bundesländer auf Kosten der Grundrechte der Bürger
legalisiert werden.
Für die Anhörung der Verbände im Bundestagsausschuss für Arbeit und
Soziales hat der BUH eine
Stellungnahme abgegeben.
Wohl aufgrund der Intervention vom BUH wurde das Bußgeld nur bei
Sozialabgabenhinterziehung und Gewerbetätigkeit ohne Gewerbeanmeldung
erhöht.
Für angeblich unerlaubter Handwerksausübung bleibt die alte Strafandrohung
von 100.000 Euro weiterhin bestehen.
Der Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung gibt eine Beschlussempfehlung
(Drucksache 14/8625) ab.
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzesblatt
veröffentlicht.
In Anbetracht der Grundrechtseinschränkung durch den Meisterzwang und der
unklare handwerksrechtlichen Abgrenzungskriterien
ist diese Strafandrohung weiterhin nicht zu rechtfertigen.
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