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Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zur Lockerung des Meisterzwangs

Pressemitteilung vom 28.05.2003
Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Clement:

Mehr Wachstum und Innovation im Deutschen Handwerk

Das Bundeskabinett hat am heutigen Tage das Gesetz für eine große Reform des Handwerksrechts beschlossen.

Bundesminister Clement: "Diese Reform bedeutet eine nachhaltige Modernisierung des Handwerksrechts. Mit dem neuen Handwerksrecht werden Wachstums- und Innovationschancen gehoben, die bisher vor allem im Verborgenen blühen. Die Nachfrage nach handwerklichen Dienstleistungen ist nach wie vor hoch, sie kann deutlich anwachsen. Das beweist auch die "Schwarzarbeit" in diesem Bereich. Dagegen steht, dass die Zahl der Meister abnimmt und zu wenige Handwerksbetriebe neu entstehen. Der Handlungsbedarf ist also groß und kann nur durch eine Strukturreform angegangen werden. Mit dieser Reform sollte es gelingen, die Nachfrage nach handwerklichen Leistungen leichter und flexibler und obendrein legal zu befriedigen. Damit werden mehr Existenzgründungen, mehr Beschäftigung und mehr Ausbildung im Handwerk möglich."

Bundesminister Clement stellte ausdrücklich fest, dass der Meisterbrief weiterhin seinen hohen Rang behalten wird: "Es geht uns auch ganz zentral darum, den großen Befähigungsnachweis zukunftsfest zu machen. Er wird als Qualitätssiegel auch künftig eine große Bedeutung haben und als Wettbewerbsvorteil deutlicher als bisher zur Geltung kommen. Qualität setzt sich durch, da, wo die Meisterprüfung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben wird, sondern aus freien Stücken abgelegt wird!"

Weder werde der Meistertitel noch die Qualität handwerklicher Leistungen in Frage gestellt und schon gar nicht richte sich die Reform gegen das Handwerk, stellte Clement klar. "Im Gegenteil – ich erwarte von dieser Reform einen deutlichen Nachfrageschub, von dem bisherige und zukünftige Anbieter handwerklicher Leistungen profitieren werden." Pro Jahr könnten 6.000 bis 7.000 Handwerksunternehmen wirtschaftlich sinnvoll übernommen werden. Oft fehle in der Familie aber ein Meister. Daran werde künftig der Bestand eines Unternehmens und damit die Zukunft der Beschäftigten nicht mehr scheitern, so der Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister.

In Bezug auf die Ausbildung im Handwerk zeigte sich Minister Clement zuversichtlich: "Jeder Handwerksuntennehmer weiß, dass in den nächsten Jahren die Zahl der Schulabgänger, die eine Lehre beginnen, zurückgehen wird. Das Handwerk braucht also für die Sicherung seiner Zukunft Fachkräftenachwuchs, den wird es sich auch ausbilden. Für die jungen Menschen wird durch die Erleichterungen zur Selbständigkeit ein Handwerksberuf noch interessanter werden."

Zur Qualität der Ausbildung wies Clement darauf hin, dass rund zwei Drittel aller Auszubildenden des Handwerks derzeit in den in der Anlage A verbleibenden Betrieben ausgebildet werden und in der Anlage B die fachliche und persönliche Eignung der Ausbilder als Voraussetzung der Ausbildungsberechtigung bestehen bleibe. Auch künftig würden durch die Ausbildungsordnungen und die Rahmenlehrpläne der Berufsschulen die qualitativen Mindestanforderungen der Ausbildung vorgegeben.

"Die Intensität, das hohe Niveau und die Breite der Ausbildung im Handwerk werden mit dieser Reform auch in Zukunft geleistet werden", so Bundesminister Clement.

Der Gesetzentwurf zur Handwerksordnung bedeutet:

Ein zusätzliches Gesetz für eine Erleichterung von Existenzgründungen und Förderung von Kleinunternehmen stellt klar, dass einfache Tätigkeiten im Handwerk, die innerhalb von drei Monaten erlernbar sind, nicht zum Vorbehaltsbereich eines Vollhandwerks gehören und damit nicht als Teiltätigkeiten mit dem Erfordernis der Meisterprüfung eingestuft werden. Dies entspricht der langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.

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