http://www.buhev.de/ Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker
für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
Start | Selbstständig ohne Meisterbrief | Probleme wegen Meisterzwang | Handwerkspolitik | Über den BUH

BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Meisterzwang für Bürger andere EU-Staaten soll weiter gelockert werden

11.05.2005: EU-Plant die Vereinheitlichung der Anerkennung von Berufsqualifikationen

Wer nur vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten will, muss eine mindestens zweijährige Berufspraxis in seinem Heimatland nachweisen. Wer sich im EU-Ausland niederlassen will, muss hingegen sechs Jahre zu Hause in seinem Beruf gearbeitet haben. Die Anerkennung der Abschlüsse ist als Ergänzung der Dienstleistungsrichtlinie gedacht, die derzeit noch im Europaparlament diskutiert wird.

Der Text muss nun noch formal von der Ministerrunde abgesegnet werden, was Abgeordneten zufolge in Kürze geschehen dürfte. Die EU-Staaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie umzusetzen.

Empfehlung für die zweite Lesung im Europäischen Parlament betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Artikel in dem Standard

Wie das Focus-Magazin in seine Ausgabe 47/2003 Seite 206 meldet, wird die der Binnenmarktskommissar Frits Bolzestein in Kürze einen Richtlinienentwurf vorlegen, nach dem für Unternehmen aus anderen EU-Staaten im Bereich des Baus und Handwerks keine Genehmigungen mehr erforderlich sein werden. Dies Bedeutet, daß ohne jegliche Voraussetzungen Betriebe aus anderen EU-Staaten hier Handwerksleistungen anbieten dürfen. Bisher verlangt das EU-Recht noch drei Jahre Selbständigen oder Tätigkeit in Leitender Stellung, wenn eine Berufsausbildung auf Gesellenniveau vorliegt oder sechs Jahre Erfahren, falls kein derartiger Ausbildungsabschluß nachgewiesen wird.

Die Informationsschrift EU-Nachrichten von der Vertretung der EU-Kommission in der Bundesrepublik (Themenheft Nr. 5, Seiten 10) (pdf 474 kb) hat dies schon im August angekündigt. Dort heißt es:

Das Zunftwesen überwinden
Hierzulande gelten in knapp 100 Berufen noch die Regeln des Zunftswesens, nach dem nur Meister zu Gründung eines eigenen Betriebs und zur Lehrlingsausbildung berechtigt sind. Dies schottet die Arbeitsmärkte ab und diskriminiert Handwerker sowie Unternehmer aus anderen Ländern.
Hindernisse abbauen
Der Handlungsbedarf ist groß. Bestehende Hindernisse für die berufliche und geografische Mobilität der Arbeitnehmer sollen bis 2005 schrittweise beseitigt werden. Einen entsprechenden Aktionsplan verabschiedete der Europäische Rat in Barcelona im März 2002. Ziel ist es, die rechtlichen und administrativen Hindernisse für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen zu reduzieren. Die EU ist auf dem langen und steinigen Weg zu einem gemeinsamen Bildungsraum. Hierfür steht der Bologna-Prozess im Bereich der Hochschulbildung und die Brügge-Initiative im Bereich der beruflichen Bildung. Heute gibt es erste europäische Berufsbilder wie den Kraftfahrzeug- Mechatroniker - wegweisend für einen europäischen Arbeitsmarkt.

Durch diese Erleichterungen für Kollegen aus anderen EU-Staaten wird die Inländerdiskriminierung ins unerträgliche gesteigert.

Der Gesetzgeber ist aufgerufen nun einheimischen Handwerkern den Weg in die Selbständigkeit nicht länger zu verwehren!

Weitere Informationen


http://www.buhev.de/

Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


Startseite | Nachrichten | Handwerkspolitik | Presse | Handwerksrecht | Archiv/Suche | Links | Kontakt/Impressum