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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Pressemitteilung zur geplanten Änderung des Schwarzarbeitsgesetzes

Berlin den 12.01.04, mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Schwarzarbeit werden unter anderem die unter das Schwarzarbeitsgesetz fallenden Tatbestände neu gefaßt.

Verstöße gegen Bestimmungen zur Gewerbeanmeldung werden in Zukunft ausschließlich durch die Gewerbe- und Handwerksordnung geregelt. Unter das Schwarzarbeitsgesetz werden in Zukunft nur solche Tatbestände fallen, die auch umgangssprachlich als Schwarzarbeit bezeichnet werden.

Der BUH begrüßt die Neufassung der Tatbestände des Schwarzarbeitsgesetzes als wesentlichen Schritt zur Schaffung von Rechts- und Begriffsklarheit.

Die Angleichung des juristischen an den umgangssprachlichen Begriff der Schwarzarbeit ist auch notwendig für das zweite Ziel der Gesetzesänderung, nämlich ein Unrechtsbewußtsein in der Bevölkerung bei echter Schwarzarbeit zu schaffen.

"Die bisher bestehende Strafandrohung nach dem Schwarzarbeitsgesetz für Handwerksausübung ohne Meisterbrief treibt Handwerker bisher gerade in die Schattenwirtschaft, verhindern mögliche wirtschaftliche Entwicklung und verhindern das Entstehen neuer Arbeitsplätze." so BUH-Vorstandsmitglied Thomas Melles.

Gegen das geplante Betretungsrecht von Geschäftsräumen haben wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Insbesondere bei kleinen Betrieben ist das Büro nicht vom Wohnbereich getrennt. Die verfassungsrechtlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung verbietet es, Behörden - ohne richterlichen Beschluss, dem ein entsprechender Anfangsverdacht zugrunde liegen muss - ein Betretungsrecht einzuräumen.

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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

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