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Presseerklärung: Schwarzarbeitsgesetz - Behörden betreiben Existenzvernichtung bei Steuerzahlern

Berlin, den 09.06.04. Am Freitag den 11.06.04 wird der Bundesrat über das vom Bundestag verabschiedete Schwarzarbeitsgesetz entscheiden. Eine wesentliche Änderung zum bestehenden Gesetz ist, dass die Tatbestände des Gesetzes an den umgangssprachlichen Begriff der Schwarzarbeit angepaßt werden sollen. Handwerksausübung ohne Meisterbrief soll keine Schwarzarbeit mehr sein.

Dies kritisiert der Bundesrat in seiner Beschlussempfehlung. Seine Argumentation gipfelt in der Feststellung: Es "muss bezweifelt werden, dass die Betrachtung des Phänomens der Schwarzarbeit aus steuerrechtlicher Sicht ... bessere Erfolge bei ihrer Bekämpfung zu sichern vermag". Auch wird behauptet: "dass die bisherige Schwarzarbeitsverfolgung immer den Anspruch hatte, Menschen, die ihre Existenz mit Schwarzarbeit bestritten, in die Legalität zu führen."

"Dies zeugt von einer nicht überbietbaren Ignoranz" so BUH-Vorstandsmitglied Hans-Georg Beuter, "im Gegenteil, die Behörden betreiben systematische Existenzvernichtung von Steuern zahlenden Betrieben."

Gerade vor dem Hintergrund, dass die Lösung vieler handwerksrechtlicher Abgrenzungsfragen seit Jahren von den Handwerkskammern und den Bundesländern verhindert wird, ist diese Behauptung absurd! Wenn es den Behörden darum ginge, diesen Unternehmen eine Existenzmöglichkeit zu erhalten, müßten sie zunächst die häufig unklaren Bestimmungen im Gespräch, und im Zweifel vor den Verwaltungsgerichten zu klären versuchen. Statt dessen werden Unternehmer ohne Meisterbrief - sobald sie wirtschaftlich erfolgreich sind - mit ungerechtfertigten Bußgeldverfahren und Hausdurchsuchungen überzogen. Schon allein durch diese Rufschädigung ist damit häufig - und von den Behörden offensichtlich beabsichtigt - die Existenzvernichtung besiegelt. (Allein in Baden-Württemberg werden jährlich 2800 Bußgeldverfahren mit 500 Durchsuchungen in solchen Fällen durchgeführt. Dagegen aber nur 1400 Verfahren wegen Steuerhinterziehung).

Eine Klärung der offenen handwerksrechtlichen Fragen in einem fairen gerichtlichen Verfahren wird von den Behörden auch häufig dadurch verhindert, dass die Unternehmer mit erheblichem Druck zum Rechtsmittelverzicht gedrängt bis gezwungen werden. Den Steuern- und Sozialabgaben zahlenden Unternehmern wird gedroht, dass, wenn sie den Rechtsmittelverzicht nicht sofort unterschreiben, die Behörden an alle Kunden herantreten und dort behaupten, die Betroffenen hätten schwarz gearbeitet. Dabei spielen diese Ämter systematisch mit der gegenwärtigen Begriffsverwirrung um Schwarzarbeit.

Ganz unverständlich ist, warum die Länder weiterhin Ermittler der Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften mit öffentlichen Befugnissen ausstatten, und so diese Interessenverbände Kopfgeldjäger zum Schutz vor Konkurrenz einsetzen.

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