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Pressemitteilung: Ein Grundgesetz für Ministerpräsident Wulff

Niedersachsen vergreift sich an der Unverletzlichkeit der Wohnung

Verden den 19.12.2005. Am 21.12.2005 verhandelt der Bundesrat einen niedersächsischen Gesetzentwurf mit dem das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung erheblich eingeschränkt wird.

Zur Verfolgung von Verstößen gegen den Meisterzwang sollen die zuständigen Behörden das Recht erhalten, Personen sowie Unterlagen direkt in den Geschäftsräumen der Arbeitgeber und Auftraggeber zu überprüfen. Bisher ist dafür ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich.

Erst vergangene Woche hat das Bundesverfassungsgericht erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Meisterzwangs geäußert und festgestellt, dass ein Bußgeldverfahren wegen der geringen Schuld des Beschuldigten einzustellen war. Ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung ist nach Auffassung des Berufsverbands unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker vor diesem Hintergrund grob unverhältnismäßig.

"Der niedersächsischen Landesregierung fehlt offensichtlich jedes Gespür für die Verhältnismäßigkeiten von Eingriffen in die Grundrechte der Bürger. Schon bei der Telefonüberwachung bei Straftaten von erheblicher Bedeutung ist Niedersachsen vor dem Verfassungsgericht gescheitert", so BUH-Vorstandsmitglied Jonas Kuckuk. "Wenn nun Hausdurchsuchungen bei bloßen Ordnungswidrigkeiten ohne richterlichen Beschluss ermöglicht werden sollen, fragt man sich ob das Grundgesetz in der niedersächsischen Landesregierung überhaupt bekannt ist. Der BUH wird daher Herrn Wulff ein Exemplar unter den Weihnachtsbaum legen", kündigte Kuckuk an.

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