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Gericht bestätigt dem Rechnungshof Prüfungsrecht auch für die Industrie- und Handelskammern

Pressemitteilung der Grünen im Bayrischen Landtag vom 30. März 2006:

Watsch'n für das Bayrische Wirtschaftsministerium

München (sip). Als kräftige Watsch'n für die Staatsregierung haben die Grünen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg zum Rechtsstreit zwischen dem Bayerischen Obersten Rechnungshof und der IHK Augsburg gewertet. Demnach hat der ORH das Recht, auch die Tätigkeit von Industrie- und Handelskammern zu überprüfen. Das Bayerische Wirtschaftsministerium dagegen hatte sich bislang geweigert, dem Rechnungshof seine Akten über die IHK Augsburg zur Verfügung zu stellen. "Jetzt hat es der Wirtschaftsminister schwarz auf weiß: Auch die Industrie- und Handelskammern unterliegen den Kontrollbefugnissen des Rechnungshofs. Deshalb kann auch der Wirtschaftsminister nicht nach Gutdünken entscheiden, welche Unterlagen er dem ORH zur Überprüfung überlässt und welche nicht", sagte der grüne Haushaltspolitiker Eike Hallitzky und forderte Wirtschaftsminister Erwin Huber auf, dem Rechnungshof umgehend die fraglichen Akten zu übermitteln. Eike Hallitzky: "Die Arbeit des Rechnungshofs ist unerlässlich, um die ordnungsgemäße Verwendung von Steuermitteln zu kontrollieren. Was sich das Wirtschaftsministerium hier geleistet hat, ist eine Missachtung elementarer Rechte des Rechnungshofs."

Es ist zu hoffen, dass die Rechnungshöfe nun nicht nur in Bayern zügig sowohl die IHK'en als auch die Handwerkskammer prüfen. Immerhin verwalten diese Organisationen nicht nur erhebliche Mittel aus staatlichen Förderungen, sondern auch Zwangsbeiträge von Unternehmern, die lieber heute als morgen aus diesen Organisationen austreten würden.

Da sich der Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) im Wesentlichen aus den Beiträgen der IHK'en bzw. der Handwerkskammern finanzieren, sollte auch diese Vereinigungen kontrolliert werden.

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