BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker lehnt die Gesetzesänderung ab.
Die Inländerdiskriminierung wird durch eine solche Gesetzesänderung verschärft statt abgebaut.
Die Einschränkung der Berufsfreiheit sowie der Dienst- und Niederlassungsfreiheit durch den Meisterzwang ist nicht verhältnismäßig. Nicht einmal der Versuch ist ersichtlich, eine Kosten-Nutzen-Abwägung vorzunehmen. Zugunsten einer starken Lobbygruppe werden Millionen Handwerker ihres Grundrechts auf freie Berufsausübung beraubt!
Der deutsche Gesetzgeber ist zunächst an die Verfassung und an die dort niedergelegten Grundrechte gebunden. Auch die EU-Richtlinie entbindet den Gesetzgeber nicht, den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Die Inländerdiskriminierung mag zwar aus europarechtlicher Sicht zulässig sein, sie verstößt aber gegen das Gleichbehandlungsgebot und macht obendrein deutlich, dass von Einheimischen ein unverhältnismäßiges Übermaß verlangt wird.
Der Gesetzentwurf zeugt von Ignoranz und Verachtung gegenüber mehreren Millionen Berufserfahrenen und Gesellen, denen höhere Marktzugangshürden aufgebürdet werden, als Anbietern aus anderen EU-Staaten. Es ist der blanke Hohn, wenn Politiker in Sonntagsreden von der guten Ausbildung in Deutschland schwärmen, aber Gesellen und Facharbeitern nicht auch die gleichen Möglichkeiten der Selbständigkeit eröffnen, die Anbietern aus anderen EU-Staaten gewehrt wird.
Eine Kosten-Nutzenanalyse, die auch nur versucht, diese Grundrechtsbeschränkung nachvollziehbar zu machen, ist die Regierung bisher schuldig geblieben. Den vielfachen Empfehlungen von z.B. Monopolkommission, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lange, u.a. hat sich der Gesetzgeber bisher verschlossen.
Der Meisterzwang missachtet die berufliche Qualifikation von mehreren Millionen Berufserfahrenen, Gesellen und Facharbeitern.
Die wirtschaftliche Entwicklung wird durch den Meisterzwang zum Schaden für Verbraucher und existenzgründungswillige Handwerker und damit für die Volkswirtschaft insgesamt eingeschränkt.
Insbesondere Frauen werden während der Familienphase an einer selbständigen Berufstätigkeit gehindert. Insofern wirkt der Meisterzwang auch familienfeindlich. Auch bei Ausübungsberechtigungen werden Frauen benachteiligt, weil sie – zumal in männerdominierten Berufen - auch bei besserer Eignung keine Leitungsfunktionen übertragen bekommen. Frauen könnten in vielen Berufen ihre Selbständigkeit während der Kinderphase langsam aufbauen. Weil ihnen dies durch den Meisterzwang verboten ist, wirkt der Meisterzwang familienfeindlich und ist auch vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung gesellschaftsschädigend.
Vor diesem Hintergrund sind die Einschränkungen der Berufsfreiheit durch den Meisterzwang unverhältnismäßig. Die Freiheitsbeschränkung ist auch nicht notwendig – weder für den Schutz von Leben und Gesundheit von Dritten noch für die Ausbildungsleistung oder für andere Ziele. Untersuchungen, die so etwas nachweisen, liegen nicht vor. Wenn es auch nur eine entfernte Chance gäbe, den Meisterzwang mit Zahlen glaubwürdig zu begründen, hätten die Gegner der Gewerbefreiheit und die Bundesregierung die Ressourcen, eine entsprechende Studie zu erstellen.
Wer die Diskussion verfolgt – insbesondere Äußerungen vieler der vom Meisterzwang begünstigten Handwerksmeister – kann feststellen, dass es lediglich um Konkurrenzschutz für Meister geht. Weder dies noch die Verhältnismäßigkeitsrhetorik aus den entsprechenden Gesetzentwürfen liefern fundierte und legitime Begründungen für den Meisterzwang.
Es ist an der Zeit, dieses Relikt aus der Nazi-Zeit abzuschaffen und insbesondere Arbeitslosen die Chance zur selbstständigen Arbeit zu geben. Die zur Zeit diskutierte Änderung der Handwerksordnung sollte dafür ein Anlass sein. Ohne das bleibt die Formel vom „Fördern und Fordern“ der Sozialpolitik leeres Geschwätz.
In absehbarer Zeit laufen die Übergangsbestimmungen der Einschränkung der Dienst- und Niederlassungsfreiheit für die neuen EU-Mitgliedsstaaten aus.
Es ist abzusehen, dass danach deutlich mehr Wettbewerber aus den Aufnahmestaaten auf den deutschen Handwerksmarkt drängen werden.
Gerade Existenzgründer werden es nach der Marktöffnung deutlich schwerer haben, einen Betrieb aufzubauen. Anstatt den hoch qualifizierten Handwerksgesellen und Facharbeitern jetzt noch die Möglichkeit des Markteintritts ohne die Konkurrenz aus anderen EU-Staaten zu ermöglichen und damit die Übergangsfrist zur Anpassung des Wettbewerbs zu nutzen, wird weiter ein Qualifikationsnachweis verlangt, der von vielen Bewerbern nicht akzeptiert wird. Den Existenzgründern wird Kapital und Lebenszeit durch die Meisterkurse und Prüfungen entzogen und ihre wirtschaftliche Ausgangsposition verschlechtert.
Wenn die Meisterprüfung nun tatsächlich so gut wäre, wie ihre Verfechter behaupten, sollte es den Betroffenen selber anheim gestellt werden, welche Kenntnisse für die Selbstständigkeit sie wie erwerben.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
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