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Berufsanerkennungsrichtlinie benachteiligt heimische Handwerksgesellen

Verden: Mangelhafte Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie benachteiligt Handwerksgesellen gegenüber Handwerkern aus den EU-Nachbarländern

Am 1.10.2007 muss die EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht umgesetzt sein. Die Richtlinie regelt wann Handwerker aus anderen EU-Staaten sich in Handwerken, die in Deutschland der Meisterpflicht unterliegen selbstständig machen dürfen. Nach der von der EU verabschiedeten Fassung reicht es ab dem 1.10.2007 aus, wenn ein Bewerber in einem anderen EU-Staat zwei Jahre in einem entsprechenden Betrieb abhängig beschäftigt war. Eine Gesellenprüfung oder gar eine Meisterprüfung darf von Bewerbern mit zweijähriger Berufserfahrung nicht mehr verlangt werden.

Zwar hat die Bundesregierung bei der EU eine Änderung dieser Bestimmung beantragt, aber ob die anderen EU-Staaten dem zustimmen ist zweifelhaft. Jedenfalls ist eine Änderung der Richtlinie von der EU noch nicht beschlossen. Selbst nach Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht, die von einer Annahme des Änderungsantrags durch die EU ausgeht, werden in Deutschland ausgebildete Gesellen deutlich benachteiligt.

"Mir stößt es übel auf, dass der Gesetzgeber die Ausbildung deutscher Gesellen so niedrig ansiedelt, dass ein Gesellenbrief einheimischen Handwerkern nicht ausreicht, um damit eine Selbständigkeit zu begründen. Während andererseits aber bei Handwerkern aus den EU-Staaten lediglich eine 2jährige Berufserfahrung verlangt wird, um in Deutschland als selbständiger Handwerker arbeiten zu dürfen," meint Oliver Steinkamp vom BUH und weiter "Ich verstehe nicht, das Frau Schavan als Bundesbildungsministerin solchen Bildungsunsinn zulässt!"

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