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Schlappe der IHK - auch vor dem Bundesverwaltungsgericht!

Pressemitteilung der IHK-Verweigerer

Interna der Kammerbürokratie nicht länger als 'Staatsgeheimnisse' zu behandeln

Dortmund/Leipzig Nach einem jahrelangen Rechtsstreit, der 2001 mit einer Prozessniederlage der IHK- Duisburg vor dem VG-Düsseldorf begann, seine Fortsetzung mit einer Niederlage der Kammerbürokratie vor dem OVG-Münster fand, hat die IHK auch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verloren.

Bürger können, unter Berufung auf das Informationsfreiheits- gesetz (IFG) Akteneinsicht in, ansonsten wie 'Staatsgeheimnisse' gehütete, Kammerinterna verlangen. Zu diesen 'Geheimnissen' gehören sogar Alltäglichkeiten einer Demokratie wie Details der Ergebnisse von sogenannten 'Wahlen' zu IHK-Vollversammlungen. Beispielsweise halten die Kammern Zahlen zur Wahlbeteiligung, konkrete Stimmergebnisse usw. lieber '..unter Verschluss'. Diese Einzelheiten zeigen das ganze Ausmaß der Ablehnung des Zwangs und daher sind diese Fakten für die Kammerbürokratie äußerst peinlich.

Dazu Axel Pestel vom Verband der Kammerkritiker: "...es ist allerhöchste Zeit, dass Politikerinnen und Politiker endlich zur Kenntnis nehmen, wer diese angebliche 'Gesamtinteressenvertretung der Wirtschaft' in Wirklichkeit ist, von der sie sich - oft genug aus purer Bequemlichkeit - 'beraten' lassen. Nahezu sämtliche fiktiven Annahmen, beginnend bei der angeblichen 'demokratisch' legitimierten Interessenvertretung, der 'Wirtschaftsnähe' der Kammern, der dort 'gebündelten Sachkompetenz', bis hin zur angeblichen 'Unverzichtbarkeit' des Kammerzwangs aus Mangel an Alternativen, sind Seifenblasen, die längst geplatzt und als Kammerfiktionen entlarvt sind."

In der Öffentlichkeit und von Politiker/innen werden die Kammern fälschlich als '...demokratisch legitimierte Sprachrohre der Wirtschaft' bezeichnet. Und das, obwohl sie "...selbst noch nicht einmal ein demokratisch legitimiertes Mandat für diesen Vertretungsanspruch haben. Jedenfalls dann nicht, wenn sie mit 5 bis 10 % 'Wahl'beteiligung von den 'Zwangsbeglückten' abgestraft werden" so Pestel. "Kammer'wahlen' sind undemokratisch. Das wissen die Zwangsmitglieder längst und auch die IHKn. Alles andere ist pure Augenwischerei und einfach nur 'Wegducken' - vor den langen Armen der Kammerbürokraten. Und diese undemokratischen, aber kostspieligen 'Wahl'veranstaltungen, der Umgang der Kammern mit den Zwangsbeiträgen u.v.m. wird künftig transparenter, die ganze Lächerlichkeit und Wirtschaftsfeindlichkeit noch deutlicher. Und: "'Kammermitglieder' sind Zwangsmitglieder - das sollte auch Eingang in den Sprachgebrauch von Presse, Funk und Fernsehen finden. Die Zahl der - freiwilligen - Kammermitglieder liegt im unteren einstelligen Prozentbereich."

Nach Angaben des in Dortmund ansässigen Verbandes der Kammerkritiker sitzen in vielen IHK-Gremien zudem Mandatsinhaber die noch nicht einmal die erforderliche Berechtigung für einen Sitz in der Vollversammlung haben, da ihnen z.B. die Unternehmereigenschaft fehlt.

"Die seit Jahren von den vier Millionen Betroffenen geforderte 'Freiwilligkeit der Mitgliedschaft' ist nicht 'nur' ein Grundrecht, sondern eine Pflicht, die von den politisch Verantwortlichen zu erfüllen ist! Nur so ist das Problem der Zwangsmitgliedschaft in dieser Kammerbürokratie mit Jahr für Jahr anfallendem und völlig überzogenem Milliardenaufwand, allein für ihre 81 IHKn und 55 Handwerkskammern, dauerhaft lösbar " betont der Verband.

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