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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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EU kritisiert Meisterzwang im Deutschen Handwerk

Empfehlung an Deutschland: Wettbewerb im Handwerk beleben

Verden, 18.6.2013 - Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V.) begrüßt die Ende Mai von der EU-Kommission ergangene Empfehlung zur Verbesserung der Wettbewerbssituation im Deutschen Handwerk.

In Ihrer Empfehlung an den Rat der EU stellt die Kommission fest, dass notwendige Reformen zum Abbau von Wettbewerbshemmnissen als dringende Maßnahme anzugehen sind. Als eine von mehreren "ungerechtfertigten Beschränkungen und Marktzutrittsschranken" diagnostiziert die Kommission wieder den Meisterzwang im deutschen Handwerk und regt hierzu an: "Deutschland könnte prüfen, ob sich die gleichen im öffentlichen Interesse liegenden Ziele nicht durch eine weniger strikte Reglementierung erreichen ließen." Insbesondere bezogen auf das Deutsche Bauhandwerk sieht die Kommission Handlungsbedarf.

"Die Empfehlung der EU-Kommission begrüßen wir natürlich", so Oliver Steinkamp, Vorstandsmitglied beim BUH e.V., und weiter: "aber wir gehen in der Begründung hierfür weiter. Der Meisterzwang verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit. Wir erwarten nun von den Parteien in Berlin, dass sie sich endlich der Aufgabe annehmen und den Meisterzwang abschaffen"

Aktuell gelten zwei Regelungszwecke als Entscheidungskriterien, ob ein Handwerk meisterpflichtig ist:

- Ausbildungsleistung - also ob eine Branche eine hohe Ausbildungsleistung erbringt.

- Gefahrengeneigtheit - also ob von der Ausübung des Handwerks Gefahren für Dritte ausgehen.

Das Kriterium der Ausbildungsleistung ist eine Farce

Konsequent geht anders: So hatte etwa das meisterpflichtige Bäckerhandwerk im Jahre 2011 noch 10.356 Auszubildende, während im Bereich des meisterfreien Kochberufs 29.220 Menschen ausgebildet wurden.

Auch insgesamt hat das Handwerk bei der Ausbildung deutlich nachgelassen. So hat im Jahre 2011 das Handwerk 202.665 Menschen weniger ausgebildet als 1999. Im gleichen Zeitraum legten Industrie und Handel immerhin noch um 17.673 Auszubildende zu. Wenn die Ausbildungsleistung eine Meisterpflicht begründet, dann müssten morgen in der Industrie reihenweise Berufe verpflichtet werden, einen Meistertitel zu führen.

Die Gefahrengeneigtheit ist an den Haaren herbeigezogen

Welche Gefahren vom Konditor- oder Friseurhandwerk für den Kunden ausgehen, ist eine bis heute unbeantwortete Frage. Ebenso, warum von deutschen Dachdeckern, KFZ-Werkstätten oder Heizungsbauern größere Gefahren ausgehen, als von meisterfreien Betrieben aus den Niederlanden, Polen, Frankreich oder Österreich, ob sie nun in ihren Heimatländern oder bei uns arbeiten. Im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit können alle diese, und viele weitere, in Deutschland meisterfrei tätig werden. Nur eben hier lebende Menschen nicht.

Deutsche Handwerksorganisationen laden nach

Neuerdings sind die Vertreter des organisierten Handwerks der Auffassung, dass Dreadlocks nur Friseurmeisterbetriebe fertigen und pflegen dürfen, und das Muffins und Donuts nur durch Bäckermeisterbetriebe hergestellt werden dürfen. Während also die EU in Deutschland auffordert, die Regularien im Handwerk zu lockern, schlagen die deutschen Handwerksorganisationen den umgekehrten Weg ein.

Allmächtige Handwerkskammer haben die Politik paralysiert/

Es ist aber noch viel dramatischer, denn letztlich geht es für die Betroffenen / Ausgeschlossenen um die Einschränkung ihrer Berufsfreiheit. Mit Art. 12 ist dieses Grundrecht in unserm Grundgesetz sehr weit oben angesiedelt. Somit gehört es zu den ersten Aufgaben der Parlamentarier von CDU/CSU, SPD, FDP, den LINKEn und den Grünen, sich der Mahnung aus Brüssel endlich einmal ernsthaft anzunehmen. Während Brüssel mit dem Finger auf die Wunde zeigt, schweigt dagegen Berlin auf voller Breite. Anders Brüssel...

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