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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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CDU will Meisterbetriebe vom freien Wettbewerb ausnehmen

Freie Handwerker fordern ergebnisoffene Überprüfung der "Marktzugangsschranke Meisterzwang"/ EU-Kommission stellt Falschinformationen klar / CDU-Antrag ignoriert Verbraucherinteresse

Verden, 25. Februar 2014

Bürgerschaftsdebatte zur Drs. 18/1211 - Die Bremer Bürgerschaft debattiert am Donnerstag (27.02) über die - angeblich von der EU-Kommission geplante - "Entwertung des Meisterbriefs" im deutschen Handwerk. Anlass dazu ist ein Antrag der CDU-Fraktion, in dem sie die vor allem die duale Ausbildung lobt und von der Bremischen Bürgerschaft fordert, ein uneingeschränktes Bekenntnis zur deutschen Meisterpflicht abzulegen.

Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker, BUH e.V., stellt in diesem Zusammenhang klar: Weder fordert die EU weitere Handwerksberufe von der Meisterpflicht auszunehmen, noch stellt sie das System der dualen Ausbildung in Frage.

"Die CDU wirft bewußt Nebelkerzen ins Parlament. Sie will Stimmung machen gegen eine längst verbindlich vereinbarte, transparente europaweite Überprüfung von Berufszulassungsschranken, wie sie auch der deutsche Meisterzwang darstellt", betont BUH-Sprecher Jonas Kuckuk.

Was plant die EU wirklich?

Die EU-Kommission hat im Auftrag der Staats- und Regierungschefs im Oktober 2013 die Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, ihre Zugangsschranken für regulierte Berufe - darunter auch 41 Handwerksberufe - grundsätzlich zu hinterfragen und schlüssig zu begründen. Nach dem Willen der Kommission müssen alle Mitgliedsstaaten bis zum Monatsende sämtliche entsprechenden Berufe nach Brüssel melden. Anschließend sollen die Länder alle Zugangsbeschränkungen daraufhin überprüfen, ob sie wirklich notwendig und verhältnismäßig sind. Spätestens Anfang 2016 sollen dann von den EU-Ländern nationale Aktionspläne zum Abbau von zu hohen Zugangshindernissen vorliegen.

Ungewöhnlicher Schritt: EU-Kommission dementiert Medienberichte

Die EU-Kommission hat kürzlich in einer Pressemitteilung öffentlich klargestellt, dass sie den deutschen Meisterbrief nicht abschaffen will. Sie kritisiert damit ungewohnt deutlich unrichtige Medienberichte, die seit den sogenannten "länderspezifischen Empfehlungen" der EU-Kommission an den Europäischen Rat, durch die deutschen Presselandschaft geistern. Insbesondere in den unzähligen Veröffentlichungen der Handwerkskammern, finden sich immer wieder dieselben Behauptungen:

So verwandelt sich der Prüfauftrag der EU-Kommission, im europäischen Maßstab überzogene Berufszulassungshürden (wie den Meisterzwang im deutschen Handwerk) kritisch zu überprüfen, kurzerhand in die Behauptung, die Kommission wolle den Meisterbrief als Qualifikationsnachweis abschaffen. Außerdem sinke damit dann - ganz automatisch - auch die Zahl der Ausbildungsplätze im dualen Berufsausbildungssystem und das könne ja nun niemand ernsthaft wollen.

Genau in dieses Horn stößt jetzt auch die CDU-Fraktion mit ihrem aktuellen Antrag. Im Keim erstickt werden soll damit eine längst überfällige Diskussion und eine ergebnisoffene Prüfung des Meisterzwangs.

"Ich hoffe, dass die Bürgerschaft nicht der Desinformationskampagne des etablierten Handwerks aufsitzt. Vorgeschobene Argumente, wie hohe Qualität oder Ausbildungsleistung halten keiner objektiven Prüfung stand. Das duale Ausbildungssystem existiert auch ohne Meister und auch ohne Meisterzwang. Verbraucher sollen, wie auch im restlichen Europa, selbst entscheiden können, ob sie einen Meisterbetrieb oder einen freien Handwerker beauftragen möchten. Jeder Handwerker, ob mit oder ohne Meisterbrief, sollte die gleichen Zutrittsrechte zum Markt haben", fordert Kuckuck.

Mit einem solchen Einsatz für echte Gewerbefreiheit befände sich die Bürgerschaft in einer ehrbaren Tradition: Bereits 1857 hat sich H. H. Meier, der Gründer der Bremer Bank, für die Gewerbefreiheit im Handwerk stark gemacht, die schließlich am 04. April 1861 kam. H.H. Meier empfahl "den freien Wettbewerb, welcher die Energie des Einzelnen anspornt und infolgedessen etwas Bedeutenderes hervorbringt, als es unter irgendeinem Schutz möglich ist. Es sollte jedem freistehen, ein Gewerbe zu ergreifen." (Bürgerschaftsverhandlungen in Bremen vom 30.09.1857)

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