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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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PRESSEINFORMATION

Nach dem Freispruch der Lübecker Tortendesignerin Sylvia Zenz

BUH fordert: Unerlaubte Handwerkausübung sofort aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz streichen

Kein Tortenmonopol für Konditormeister

Verden, 17. Juni 2015

Gesetzgeber muss jetzt handeln/ Tortendesign kein Einzelfall/ Gewerbetreibende brauchen Rechtssicherheit

Nach dem Freispruch einer Tortendesignerin vom Vorwurf der unerlaubten Handwerksausübung durch das Lübecker Amtsgericht, fordert der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker die Streichung der „unerlaubten Handwerksausübung“ aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Dazu erklärt der Vorstand des Berufsverbands der unabhängigen Handwerkerinnen und Handwerker, Jonas Kuckuk:

Die Anmaßung der Handwerkskammer, nach der es nur Konditormeistern gestattet ist, verzierte Torten zu verkaufen, hat heute binnen 15 Minuten Schiffbruch erlitten. Als Verbraucher können wir froh sein, dass die hohe Kunst süßer Verzierung nicht unter die Räder einer Standesorganisation geraten ist, die offensichtlich von Konkurrenzneid getrieben wird.

Innovative Gewerbetreibende brauchen Rechtssicherheit

Der Bundestag muß nun schnell handeln, damit nicht weiterhin täglich Kreative und innovative Selbstständige in ihrer Existenz bedroht bleiben, nur weil weniger kunstfertige Meisterbriefinhaber ihr Revier verteidigen können. Wir wissen aus unserer täglichen Praxis, dass sie dabei viel zu häufig mit Schützenhilfe überkommener Rechtsvorschriften und willfähriger Behörden rechnen können. Als erste Maßnahme muss der Gesetzgeber deshalb nun schnell das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit entsprechend ändern. Abgrenzungsfragen von handwerklichen Tätigkeiten haben im Umfeld von Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung oder Unterschlagung von Sozialabgaben nichts zu suchen!

Der Amtsrichter brauchte gerade einmal eine Viertelstunde, um zu erkennen, dass die Torten von Sylvia Zenz eine „künstlerische Gestaltungshöhe“ erreichen, die sie deutlich vom Handwerk unterscheidet. Dem Voraus ging ein monatelanger Stress für die Betroffene und viel Behördengetue. Das gehört nun endgültig durch die Wirtschaftspolitiker im Reichstag beendet!

Tortendesign kein Einzelfall

Der aktuelle Fall der Tortendesignerin Zenz ist kein Einzelfall. Wir erleben vergleichbare Diskriminierungen legaler Handwerksunternehmen in unserer Beratungsarbeit bisweilen mehrmals täglich. Dabei springen Ordnungsämter häufig blind über die Stöckchen, die ihnen von den Standesvertretern der Handwerksmeister hingehalten werden. Unternehmer und solche die es werden wollen fordern an dieser Stelle die Herstellung einer Rechtssicherheit durch die Politik auf Bundes- und Landesebene.

Ich finde es unerträglich, wenn am Ende eines solchen Verfahrens ein Urteil über einen Menschen steht, das ihn entweder zum Künstler erhebt oder zum Schwarzarbeiter stempelt. Letzteres hätte den exzellenten Ruf, den die Tortendesignerin Sylvia Zenz genießt, nachhaltig beschädigt. Der Berufsverband der unabhängigen Handwerkerinnen und Handwerker freut sich mit Sylvia Zenz, ihren vielen Unterstützern und ihren überzeugten Kunden, dass sie uns weiterhin kunstvolle Gebilde aus süßem Gebäck servieren wird. Das deutsche Handwerkssperrgebiet braucht noch viel mehr dieser Sternstunden, in denen sich weder anspruchsvolle Kunden noch innovative Unternehmer einem überlebten Meisterzwang beugen müssen.


































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