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Arbeiten niedersächsische Schwarzarbeitsfahnder selber schwarz?

Wolterdorf den 27.10.02. In verschiedenen Städten und Kreisen werden "freie Ermittler" zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt. In Niedersachsen wird z. B. in Gifhorn, Celle und Lüneburg so verfahren.

Der Einsatz von "freien Ermittlern" für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wirft eine ganze Reihe von rechtlichen Fragen auf, weil diese "Ermittler" eben nicht unabhängig und neutral sind - insbesondere dann nicht, wenn sie bußgeldabhängige Provisionen erhalten.

Zu den Zweifeln an den "freien Ermittlern", die die Handwerkskammern seit einiger Zeit bundesweit als Model für eine Intensivierung der Schwarzarbeitsbekämpfung propagieren, ergibt sich nach Rückfragen des BUH beim bisherigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMA) und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BFA), daß dieses Model sozialversicherungsrechtlich höchst zweifelhaft - um nicht zu sagen illegal - ist. Das (BMA) teilte mit, daß nach einer ersten überschlägigen Prüfung die Indizien mehr auf eine abhängige Beschäftigung denn eine selbständige Tätigkeit hin deuteten. Das heißt, daß jene Städte und Kreise die "freie Ermittler" beschäftigt haben, für diese Sozialversicherung zahlen müßten. Nach unserer Einschätzung und dem Wortlaut der uns vorliegenden Verträge werden bisher keine Sozialabgaben von den Städten und Kreisen für diese Ermittler gezahlt. Die Städte und Kreise haben zum Zwecke der Schwarzarbeitsbekämpfung - ! - damit selbst gegen § 1 Abs. 1 Nr. 1 Schwarzarbeitsgesetz verstoßen!! Außerdem genießen die "freien "Ermittler" Kündigungsschutz wie jeder andere Mitarbeiter der Städte und Kreise.

Die Ermittler (und auch die Städte und Kreise) können nicht für sich in Anspruch nehmen, daß Sie die gesetzlichen Regelungen nicht kannten. Immerhin wurden sie ja gerade dazu angestellt, diese Regelungen zu überwachen.

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BFA) hat uns mitgeteilt, daß der in Rede stehende Personenkreis der "Ermittler" im Außendienst zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gegenwärtig in laufenden Betriebsprüfungen gemäß § 28p Abs. 1 SGB IV überprüft wird. Eine abschließende Beurteilung könne noch nicht abgegeben werden.

Der Skandal ist nicht nur, daß diese "Ermittler" zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wahrscheinlich nicht nur selber schwarz arbeiten, weil die Arbeitgeber für sie keine Sozialabgaben abgeführt haben, sondern daß diese "Ermittler" eben nicht unabhängig bei ihren "Ermittlungen" sind.

Die Verträge der Ermittler aus Gifhorn und Celle sehen - von den verhängten Bußgeldern abhängig -Provisionen vor. Damit wird ein Grundprinzip unser Strafverfolgung mißachtet, nachdem Ermittlungsbehörden zu größt möglicher Neutralität verpflichtet sind. Diese Neutralität ist aber nicht gegeben, wenn die "Ermittler" von einer Verurteilung finanziell profitieren.

Die Kreise sind aufgefordert, die "Ermittlungen" wieder in eigene Regie zu überführen und endlich neutrale Personen mit diesen Aufgaben zu betrauen.

Nach dem Urteil BAG, AZ 5 AZR 21/97 vom 19.11.97 zur Scheinselbständigkeit deutet viel darauf hin, daß viele solche "Ermittler" gegen das Scheinselbständigkeitsgesetz verstoßen.

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