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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Die wichtigsten Argumente für Gewerbefreiheit im Handwerk und gegen den Meisterzwang

Der BUH erwartet nach Abschaffung des Meisterzwangs eine Gründungswelle mit positiver Auswirkung auf den Arbeitsmarkt. Die OECD beklagt seit Jahren, daß in Deutschland die Selbständigenquote zu gering sei. Sie sagt, in Deutschland brauche man entsprechende Rahmenbedingungen, dann könne man 500.000 neue Selbständige bekommen. Nach Schätzung von Professor Hellwig, dem Vorsitzenden der Monopolkommission, könnten bei Abschaffung des Meisterzwangs 1.000.000 (eine Million !) Arbeitsplätze neu entstehen.

Wissenschaftliche Studien belegen - der Meisterzwang schadet
In zahlreichen wissenschaftlichen Studie wurde immer wieder belegt, daß der Meisterzwang in erheblichem Umfang der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland schadet und die Abschaffung des Meisterzwangs zu einer erheblichen Zahl von neuen Arbeitsplätze führen würde.
Qualität und Verbraucherschutz
Der Meisterzwang taugt nicht als Qualitätsgarantie oder als Verbraucherschutz. Für sicherheitsrelevante Tätigkeiten und die Gesundheitshandwerke bestehen außerhalb der HwO Regelungen, die dem Verbraucherschutz dienen und - soweit notwendig - die Qualität sicherstellen. Statt dessen führt der Meisterzwang zu schlechterm Service und höheren Preisen.
Angeblich niedrigere Insolvenzquote im Handwerk
Die niedrigere Insolvenzquote im Handwerk resultiert aus dem Konkurrenzschutz durch den Meisterzwang. Für die Behauptung, die erzwungene Weiterbildung oder sogar nur die Meisterprüfung würde die niedrigere Insolvenzquote sicherstellen gibt es keinen wissenschaftlichen Beleg, wohl aber diverse wissenschaftlichen Beleg dafür, daß die niedrigere Insolvenzquote folge der Marktabschottung ist.
Ausbildungsleistung des Handwerks
Die Ausbildungsleistung des Handwerks ist im Wesentlichen einerseits folge der deutlich niedrigeren Ausbildungskosten im Handwerk, als in anderen Bereichen der Wirtschaft andererseits folge des großen Interesses an billigen Hilfskräften insbesondere in der Bauwirtschaft. Außerdem gäbe es wesentlich Ziel genauere Möglichkeiten die Ausbildungsleistung von Arbeitgebern zu steuern - z.B. ein Ausbildungsplatzabgabe. Die Ausbildung im Handwerk sollte nach dem seit dreißig Jahren bewährten System des Berufsbildungsgesetzes geregelt werden. Als Voraussetzungen für die Berechtigung zur Lehrlingsausbildung reichen dort Fachkenntnisse auf Facharbeiterniveau in Verbindung mit der (nach nur einer Woche Vollzeit-Ausbildung ablegbaren) Ausbildereignungsprüfung (§ 20 f i.V.m. § 6 BBiG). Es könnte erwogen werden, von Betrieben ab einer gewissen Größe (z. B. fünf Mitarbeiter) zu verlangen, daß mindestens ein Mitarbeiter die Ausbildungsberechtigung nach dem Berufsbildungsgesetz besitzt. Man könnte erfolgreiche Betrieben auch ein "Lehrgeld" bezahlen (das durch eine Umlage zu finanzieren wäre) und Berufsausbildung so zu einer Einträglichen Dienstleistung werden lassen. Es gibt viele Möglichkeiten ohne Meisterzwang das System der Dualen Berufsausbildung zu stärken.
Meisterausbildung
Die Meisterausbildung hält nicht, was sie verspricht. Sie ist zu teuer und die Prüfungskommissionen sind nicht unabhängig.
Angeblich fehlende betriebswirtschaftliche Ausbildung von Gesellen
Die Behauptung, Gesellen müßten den Meisterbrief machen um nicht wegen mangelnder betriebswirtschaftlicher Kenntnisse als Selbständige zu scheitern ist im Grunde eine Beleidigung für alle Gesellen. In der gesamten restlichen Wirtschaft wird Unternehmern zugetraut, daß sie selber entscheiden können, in welchem Umfang sie sich zusätzliche betriebswirtschaftliche Kenntnisse aneignen. Eines Zwanges dazu bedarf es weder dort noch im Handwerk. Für den Fall des Einzelhandels ist ein solcher Zwang sogar vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 34,71) ausdrücklich für verfassungswidrig erklärt worden. Im übrigen macht die Betriebswirtschaftliche Ausbildung nur einen kleinen Teile der gesamten Meisterausbildung aus.
Der Meisterzwang entzieht vielen möglichen Existenzgründern das für den Start notwendige Eigenkapital
Meisterzwang ist eine Inländerdiskriminierung
Der Meisterzwang konstituiert eine Inländerdiskriminierung, weil Bewerber mit Erfahrungen aus anderen EU-Staaten ohne sachliche Begründung einen erheblich leichteren Marktzugang haben.
Meisterzwang verstößt gegen EU-Recht
Der Meisterzwang in seiner heutigen Form verstößt gegen EU-Recht, weil entgegen der stand-still-Klausel des EG-Vertrags (Artikel 62 EWG-Vertrag, alte Fassung) die Marktzugangsbeschränkungen der HwO in mehreren Schritten seit 1957 verschärft wurden.
Meisterzwang ist verfassungswidrig
Der Meisterzwang schränkt die freie Berufsausübung unverhältnismäßig und unnötig ein und ist schon deswegen verfassungswidrig.
Der Meisterzwang ist ökonomisch schädlich und juristisch äußerst fragwürdig. Es ist höchste Zeit, allen Menschen die Arbeiten wollen, dies auch zu erlauben.
Verbraucher legen auf den Meistertitel keinen Wert
Eine Emnid Studie aus dem Jahr 2003 bestätigt, dass viele Verbraucher keinen Wert darauf legen, dass ihr Auftragnehmer einen Meistertitel besitzt. Diesen Verbrauchern muss die Wahlmöglichkeit gegeben werden, wem sie einen Auftrag erteilen.

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


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