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Berufsfreiheit - Meisterzwang ist verfassungswidrig

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 12 die Berufsfreiheit. Zu der Berufsfreiheit gehört die freie Wahl und freie Ausübung eines Berufs. Artikel 12 Absatz 1 lautet:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Dieses Grundrecht wird durch den Meisterzwang empfindlich eingeschränkt.

In dem Beitrag "Berufsfreiheit - Erinnerung an ein Grundrecht" formuliert Prof. Dr. Friedhelm Hufen:

Das Grundrecht der Berufsfreiheit gehört zu dem Kernbereich menschlicher Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. In der möglichst freien Bestimmung über seinen Beruf verwirklicht der Mensch einen wichtigen Teil seiner persönlichen Identität. Das Grundrecht ist damit zu tiefst im Menschenbild des Christentums und er Aufklärungsphilosophie von John Locke bis Immanuel Kant verwurzelt. Auch der enge Bezug zur Menschenwürde und zum Persönlichkeitsrecht ist deutlich. Berufliche Freiheit betrifft offenbar nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die geistige Existenzgrundlage des Menschen.
(NJW 1994, Heft 45, Seiten 2913 ff.)

Mit dem Meisterzwang wird diese Existenzgrundlage des Menschen vielen Menschen geraubt. Die Möglichkeit der Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung wird empfindliche eingeschränkt. Aufgrund der Art und Weise, wie viele Ordnungsbehörden und Kammern agieren wird mit dem Meisterzwang nicht nur die Berufsfreiheit beschnitten sondern die Menschenwürde im Kern verletzt.

In der juristischen Literatur, wird vielfach von der Verfassungswidrigkeit des Meisterzwangs ausgegangen (vgl. Hamann-Lenz, GG, 3. Aufl., Art 12 Anm. 5 c; Manssen in v. Mangoldt/Klein/Starck, GG I, 4. Aufl., Art 12 Rdnr. 243; Wieland in Dreier [Hrsg.], GG I, Art. 12 Rdnr. 138; Arndt in Steiner [Hrsg.], Besonderes Verwaltungsrecht, 5. Aufl, VII Rdnr. 290; Reuß, DVBl. 1961, 865, 967 ff.; Czybulka NVwZ 1991, 145, 148; Horst Mirbach, Ihr Recht auf Selbständige Arbeit - Unternehmensgründung und Handwerksrecht, Rentrop Verlag; Horst Mirbach, Die neue Handwerksordnung, Loseblattsammlung, Forumverlag; Merching 1998; Raimond W. Wagner, Der Zugang zum Handwerksberuf, Verlag P.C.O. Bayreuth 2006, S. 185).

Der Meisterzwang an sich ist eine verfassungswidrige Einschränkung der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG), denn :

Für die verfassungsrechtliche Beurteilung sind auch wirtschaftspolitische Argumente gegen den Meisterzwang relevant.

Viele auch verfassungsrechtlich relevanten Argumente zum Meisterzwang finden sich auch in unserer Stellungnahme zur Handwerksnovelle 2003.

Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts hat in den letzen Jahren der Berufsfreiheit in vielen Urteile einen sehr hohen Stellenwert gegeben. Deswegen besteht auch beim Meisterzwang berechtigte Hoffnung auf eine Entscheidung zugunsten der Berufsfreiheit.

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