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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Ausbildungsleistung des Handwerks

Die tatsächliche Ausbildungsleistung des Handwerks

Zur tatsächlichen Ausbildungsleistung des Handwerks stellt die Bundesregierung in der "Begründung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer gewerberechtlicher Vorschriften" fest:

Die Lehrlingszahlen sind von 615.348 in 1995 bis 1997 auf 632.545 gestiegen, dann aber auf 527.887 (- 14,2 %) in 2002 gesunken.
Das Handwerk stellt ca. 31% (2002) aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse zur Verfügung. Im Vergleich zur übrigen ausbildenden Wirtschaft wird im Handwerk ein überdurchschnittlicher Anteil an Ausbildungsverträgen vorzeitig gelöst. Während die Abbrecherquote in der Industrie von 1997 bis 2000 von 17% auf 20% und bei den freien Berufen von 23,4% auf 25,7% anstieg, hat sie sich im Handwerk im gleichen Zeitraum von 25% auf fast 30% um ein Fünftel verschlechtert.

Für die Ausbildungsleistung des Handwerks bedarf es nicht des Meisterzwangs

Seit Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes 1969, seit mehr als dreißig Jahren, werden alle Lehrlinge in allen Wirtschaftszweigen einheitlich nach den inhaltlich gleichen Vorschriften ausgebildet und erreichen gleichwertiges Gesellen-(Facharbeiter-) Niveau :

Gerade auch die Diskussion um den Meisterzwang für den Trockenbau hat ergeben, dass im meisterfreien Trockenbau auch ohne Meisterzwang auf hohem Niveau ausgebildet wurde. MdB Christian Lange hat in der Bundestagsdebatte am 25.02.2000 ausgeführt:

"Das Ausbildungsniveau des deutschen Trockenbaus, das auch auf die Ausbildungsleistung industrieller Trockenbauer zurückzuführen ist, ist anerkanntermaßen hoch. Dies wird durch die jeweiligen Richtzeiten für die Lehre trockenbauspezifischer Arbeiten bestätigt. Daraus folgt auch, dass der Trockenbaumonteur als praxisrelevanter, berufsspezifischer Bildungsweg neben dem Handwerk gelten kann".

Für die Ausbildungsleistung des Handwerks bedarf es also nicht des Meisterzwangs, sondern nur der bewährten Regelungen des Berufsbildungsgesetzes !

Weiter stellt sich die Frage, ob die Ausbildungsberechtigung mit der Berechtigung einen Betrieb zu führen gekoppelt werden muß.

Dahinter steht die Vorstellung, dass ohne diese Koppelung zu viele Betriebe entstehen würden, bei denen der Betriebsleiter nicht ausbilden dürfe und die deswegen auch nicht ausbilden. Auch dem könnte begegnet werden, indem - ab einer gewissen Betriebsgröße - vorgeschrieben würde, dass ein Mitarbeiter die Berechtigung zum Ausbilden haben muß - nicht notwendigerweise der Betriebsleiter. Allerdings ist auch diese Regelung abzulehnen, denn auch in Industrie und Handel wird die Berufsfreiheit nicht durch derartige Regelungen beschränkt; sie würden eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellen.

Grund für die relativ hohe Ausbildungsbereitschaft im Handwerk sind die im Vergleich zu Industrie und Handel deutlich niedrigeren Kosten der Ausbildung (noch genauer : vor allem der größere Nutzen, den die Handwerksbetriebe von der Arbeitskraft der Auszubildenden haben). Im Handwerk verbleiben bei der Teilkostenrechnung nur Nettokosten von durchschnittlich DM 400,- pro Jahr und Ausbildungsplatz. Die Nettoteilkosten der Ausbildung sind damit im Handwerk wesentlich geringer als in dem Kammerbereich Industrie und Handel. Dort liegen die Nettokosten bei DM 9.193,- (vgl. Richard von Bardeleben, 1994, Kosten und Nutzen der betrieblichen Berufsausbildung, in Bildung Wirtschaft Praxis 23 (3): 3-11). Weiterhin stellt die Studie heraus, dass die Ausbildung in kleineren Betrieben generell im Durchschnitt mit niedrigeren Nettokosten verbunden ist als in größeren Betrieben.

Dieser Kostenunterschied ist der Grund für die unterschiedliche Ausbildungsbereitschaft unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche und nicht etwa der Meisterzwang. Deswegen bedarf es nicht des Meisterzwangs um die Ausbildungsbereitschaft des Handwerks zu erhalten !

Diese Thema ist vertief in der Analyse der "Ausbildungsleistung" des Handwerks.

Ausbildungskosten

Bei der Frage nach den Kosten der Ausbildung fordert der BUH, dass akademische und berufliche Ausbildung gleich oder zumindest ähnlich behandelt werden.

Heute bekommen Unternehmen mit hohem Akademikeranteil die Berufsausbildung über Universitäten und Hochschulen zu einem großen Teil von der Gemeinschaft finanziert. Unternehmen mit einem hohen Anteil von Mitarbeitern mit einer beruflichen Ausbildung finanzieren die Ausbildung ihrer Mitarbeiter selber. Letztlich zahlen die Arbeitnehmer mit beruflicher Ausbildung diese Ungleichbehandlung über langfristig niedrigere Löhne. Im Handwerk arbeiten fast keine abhängig Beschäftigten mit akademischer Ausbildung. Die heutige Finanzierung von akademischer und beruflicher Ausbildung erscheint uns als eine Subventionierung von Unten nach Oben. Auch die Ausbildungsvergütung in der beruflichen Ausbildung ändert daran nichts.

Ausbildungsplatzabgabe

Obwohl alle Tatsachen dagegen sprechen, dass der Meisterzwang überhaupt notwendig ist, um die Ausbildungsleistung des Handwerks zu erhalten, ist der Meisterzwang bei weitem nicht das mildeste Mittel um die Ausbildungsleistung der Wirtschaft zu steigern. Mit einer Ausbildungsplatzabgabe könnte der Gesetzgeber eine Instrument schaffen, mit dem die Ausbildungsbereitschaft nicht nur des Handwerks, sondern aller Unternehmen gesteigert werden könnte. Eine Ausbildungsplatzabgabe wäre ein weit milderes Mittel zur Förderung eines Gemeinschaftsinteresses. Tatsächlich hatte der Gesetzgeber sie auch schon im Ausbildungsplatzförderungsgesetz vom 7. September 1976 (BGBl. I S. 2658) vorgesehen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu - 2 BvF 3/77 - wurde dieses Gesetz aber wieder aufgehoben, weil das Gesetz nicht mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedet wurde; diese wäre aber in jenem Falle notwendig gewesen.

Auch in den letzten Jahren wurde immer wieder - insbesondere von Gewerkschaften - eine Ausbildungsplatzabgabe zur Stärkung der Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft gefordert. In der Stellungnahme des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Entwurf des Berufsbildungsberichtes 1999 der Bundesministerin für Bildung und Forschung wurde diese Forderung ebenfalls wie folgt erhoben:

"Da die Wirtschaft und der öffentliche Dienst den zukünftigen Herausforderungen beim Ausbildungsstellenangebot nicht gerecht werden und kein ausreichendes und auswahlfähiges Angebot zur Verfügung stellen, muß mit der bundesweiten Einführung der Ausbildungsplatzabgabe politisch gehandelt werden. Dies käme den Vorstellungen von 55 Prozent der mittelständischen Unternehmen nach, die laut vom BIBB durchgeführter Erhebung im Jahre 1998, einen finanziellen Lastenausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Unternehmen für wichtig halten".

Nicht ein Meisterzwang für Industrie und Handel, sondern ein milderes und wirkungsvolleres Mittel - die Ausbildungsplatzabgabe - wird zur Steigerung der Ausbildungsleistung von den Experten gefordert !

Siehe auch die Anfrage des MdB Dirk Niebel (FDP) zu Unterschiedliche Anforderungen an Ausbilder in Industrie und Handel und im Handwerk; Auswirkungen auf das Ausbildungsplatzangebot

Weitere Informationen


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