http://www.buhev.de/ Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker
für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
Start | Selbstständig ohne Meisterbrief | Probleme wegen Meisterzwang | Handwerkspolitik | Über den BUH

Handwerksnovelle 2004, Gesetzgebungsverfahren Handwerksnovelle 2004, Argumente gegen Meisterzwang, Probleme mit Behörden?

Unterschiedliche Anforderungen an Ausbilder in Industrie und Handel und im Handwerk; Auswirkungen auf das Ausbildungsplatzangebot

Der Bundestagsabgeordnete Dirk Niebel (FDP) hat der Bundesregierung folgende Fragen gestellt:

Hält die Bundesregierung die Anforderungen an Ausbilder in Industrie und Handel für ausreichend, die nach den Regeln des Berufsbildungsgesetzes Fachkenntnisse auf Facharbeiter- bzw. Gesellenniveau in Verbindung mit der Ausbildereignungsprüfung verlangen, und welche sachlichen Gründe gibt es, warum im Handwerk zur Gesellenausbildung die Meisterprüfung vom Ausbilder verlangt wird?

Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Auswirkung auf das Ausbildungsplatzangebot, wenn im Handwerk jeder ausbilden darf, der fachlich kompetent auf Facharbeiter- bzw. Gesellenniveau ist und die Ausbildereignungsprüfung oder den entsprechenden Teil der Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauch vom 20. März 2003

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es Betrieben durch die derzeit geltenden Vorschriften zum formalen Nachweis der Ausbildereignung nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung in nicht wenigen Fällen unnötig erschwert wird, Ausbildungsplätze bereitzustellen.

Alle einschlägigen Vorschriften zur Ausbildereignung werden deshalb derzeit mit dem Ziel überprüft, Betrieben, die ausbilden wollen und auch ordnungsgemäß ausbilden können, dies nicht durch zusätzliche formale Hürden zu erschweren.

(Quelle Bundestagsdrucksache 15/730 Seite 35)

Kommentar vom BUH

Bisher war die Ausbildungsleistung des Handwerks die wesentliche Begründung für den Meisterzwang.

Bei den derzeitigen Mangel an Ausbildungsplätze will die Bundesregierung sogar die weit geringeren Anforderungen an Ausbilder in Industrie und Handel überprüfen und möglicherweise abbauen.

Damit wird das Erfordernis des Meisterbriefs zum Ausbilden im Handwerk noch fragwürdiger.

Es ist zu hoffen, daß sich nun die Einsicht durchsetzt, daß die Ausbildungsleistung nicht dadurch gesteigert werden kann, daß die Zahl der ausbildungsfähigen Betriebe künstlich gering gehalten wird.

Selbstverständlich sollte, wer Ausbilden darf, auch einen Betrieb selbständig führen dürfen.

Weitere Informationen


http://www.buhev.de/

Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


Startseite | Nachrichten | Handwerkspolitik | Presse | Handwerksrecht | Archiv/Suche | Links | Kontakt/Impressum