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Handwerkspolitik der letzten Jahre

Novellierung der Handwerksordnung 2003

Die Handwerksnovelle 2003 wurde am 19.12.2003 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Wahrscheinlich tretten die Änderungen zum 01.01.2004 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen durch die Handwerksnovelle 2003
18.12.03 BUH-Pressemitteilung: Zu den Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses
BUH-Intervention zu einer möglichen Beschränkung der Kumulation von einfachen Tätigkeiten
03.12.2003: Der Bundesrat legt einen neuen "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Zukunftssicherung des Handwerks" vor (pdf 264 kb)
FDP fordert Unabhängigkeit der Prüfungskommissionen im Meisterprüfungsausschuss
In der Bundestagsdrucksache 15/2085 (pdf 67 kb) fordert die FDP-Fraktion die Unabhängikeit der Prüfungskommissionen bei Meisterprüfungen. Dort heißt es:
Der Deutschen Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
· die Unabhängigkeit der Prüfungskommissionen zu stärken. Die Zusammensetzung der Prüfungskommission im Meisterprüfungsausschuss kann dazu führen, dass Handwerksmeister als Beisitzer benannt werden, die unmittelbar über die Zulassung eines potentiellen Konkurrenten der gleichen Branche entscheiden. Deshalb sollte in § 48 HWO sichergestellt werden, dass die Mitglieder der Prüfungskommission nicht in einem Betrieb tätig sein dürfen, der näher als 100 km zum Arbeitsort oder dem Ort der zukünftigen Selbständigkeit des Kandidaten liegt.
28.11.03: Der Bundesrat hat zu der "Großen Handwerksnovelle" den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung angerufen.
In der Bundesratsdebatte (pdf 472 kb) haben gesprochen:
27.11.03: Die "Große Handwerksnovelle" wurde vom Bundestag beschlossen.
Debatte des Bundestags unter anderem zur Handwerksnovelle (pdf 1,53 MB)
26.11.03: Der Vermittlungsausschuss die Beratung zur "Kleinen Handwerksnovelle" vertagt. Presseberichten zufolge wurde eine untergeordnete Arbeitsgruppe zu diesem Thema gebildet.
25.11.03: Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Handwerksordnung in geänderter Fassung zugestimmt
Die Änderungen finden sich in der Bundestagsdrucksache 15/2083 (pdf 399 kb)
20.11.03: Im Landtag von Niedersachsen fordern CDU und FDP die Bebehaltung des Meisterzwangs
05.11.03: Einigungsversuch zur "kleinen Handwerksnovelle" scheitert im Vermittlungsausschuß das zweite mal
Am Freitag den 17.10.03 wird der Bundesrat den Gesetzentwurf Bundesrats-Drucksache 466/03 der Länder Bayern, Hessen und Thüringen zur Zementierung des Meisterzwangs behandeln.
Bei der Bundesragssitzung hat der Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Rezzo Schlauch unter anderem betont, daß gegen den Entwurf der Länder Bayern, Hessen und Thüringen verfassungsrechtliche Bedenken sprechen.
Der Staatsminister Dr. Wiesheu (Bayern) will den Meisterzwang zementieren und verlangt, dass auch "Tätigkeiten, die sich aus dem Handwerk heraus entwickelt haben, und solche, die eine fachliche Nähe zum Handwerk aufweisen, beim Handwerk und seinen Organisationen verbleiben".
Durch diese von den Ländern geplante Änderung die Möglichkeit der Handwerkskammern Gewerbetätigkeit im Handwerklichen Umfeld zu behindern weiter ausgeweitet.
15.10.03: Der erste Einigungsversuch zum "Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen" ist im Vermittlungsausschuss gescheitert. Der nächste Einigungversuch soll am 5.11.03 unternommen werden.
Die Welt vom 09.10.03: Meister-Kompromiss
Wie weit werden die Reformansätze in den Verhandlungen im Vermittlungsausschuß verwässert werden?
Stellungnahme des Bundesrats zu der "Großen Handwerksnovelle" mit der Gegenäußerung der Bundesregierung. (BT-DrS. 15/1481 pdf 241 kb)
Schleswig-Holstein und Meklenburg-Vorpommern wollen Meisterzwang verschärfen
Baden-Württemberg will höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mehr anerkennen
11.07.03: Bundesrat verweigert sich notwendiger Reformen im Handwerksrechts
Der Bundesrat ruft den Vermittlungsausschuss an (BT-DrS. 15/1422 pdf 52 kb)
08.07.03: Öffentliche Anhörung im Bundestag zu der Handwerksnovelle 2003
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den BUH um eine Stellungnahme für die Anhörung zur Änderung der Handwerksordnung gebeten.
Bei der Anhörung haben viele Sachverständige die erwartung ausgesprochen, daß die geplante Reform der Handwerksordnung zu neuen Existenzgründungen und mehr Arbeitsplätze führen wird.
"Die Gründungsdynamik wird durch den Meisterbrief bisher behindert", sagte der Vorsitzende der Monopolkommission Professor Martin Hellwig.
Rechtsanwältin Hilke Böttcher hob in ihrer Stellungnahme hervor: "Von meinen vielen Mandanten hat noch kein einziger ein Bußgeld bezahlen müssen!" ...
Aus meiner Sicht ändert sich für die in Anlage A verbliebenen Gewerke nichts. Es wird weiterhin rechtswidrige Hausdurchsuchungen geben, rechtsfehlerhafte Bußgeldbescheide, weil eine Abgrenzung wegen der Unbestimmtheit der Regelung nicht möglich ist. Der § 1 HwO bleibt also verfassungswidrig. Nach meiner Ansicht muss sich der Gesetzgeber überlegen, ob er lieber selbst den Meisterzwang als Zugangsvoraussetzung für die Selbständigkeit aufhebt oder ob dies das BVerfG in Kürze entsprechend entscheiden sollte.
In der Stellungnahme zur Handwerksnovelle des Institut für Weltwirtschaft - Kiel von Herrn Dr. Bode Heißt es:
Auswirkungen der Novelle erwarte ich vor allem in den Bereichen des Handwerks, die Leistungen für private Nachfrager erbringen und keiner intensiven Konkurrenz durch nicht handwerkliche Anbieter (Industrie-, Dienstleistungsunternehmen) ausgesetzt sind. Meines Erachtens wird die Novelle dazu führen, dass es sowohl in den zulassungsfreien als auch in den zulassungspflichtigen Gewerben zu Markteintritten von Nicht-Handwerksmeistern kommen wird, die überzeugt sind, handwerkliche Leistungen kostengünstiger und/oder mit höherer Qualität anbieten zu können als etablierte Anbieter. Die Anreize für solche Markteintritte sind vielschichtig (vgl. Bode 2003: 10 f.). Sicherlich werden sich nicht alle zusätzlichen Anbieter am Markt bewähren. Entscheidend ist jedoch, dass mit der Novelle ein Pool von fachlich und unternehmerisch talentierten Handwerkern aktiviert wird, denen bisher der Marktzutritt verwehrt war, weil sie - aus welchen Gründen auch immer - die Meisterprüfung nicht ablegen können oder wollen. Infolge dieser Markteintritte wird sich der Wettbewerb insbesondere um Privatkunden intensivieren. Und genau diese Intensivierung des Anbieterwettbewerbs erachte ich als den zentralen Auslöser für die positiven Auswirkungen der geplanten Novelle der HwO. Sie ist der Schlüssel für mehr technische und organisatiorische Kreativität auf der Angebotsseite und damit letztlich für mehr Innovation, mehr (Kosten-) Effizienz und stärkere Kundenorientierung.
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (RWI)
Das RWI befürwortet eine Novelle, weil sie nicht mehr zeitgemäße Strukturen aufbricht und für mehr Wettbewerb sorgt.
Alle Gutachten sind in der Bundestagsausschussdrucksache 15(9)519 des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit vom 07.07.03 (Material für die öffentliche Anhörung von Sachverständigen am 08.Juli.03 in Berlin) enhalten.
Beim Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit des Bundestags sind alle Stellungnahmen der Verbände und Einzelsachverständigen als Ausschussdrucksache 15(9)519 erhältlich.
Wortprotokoll der Anhörung (pdf 488 kb)
Portal.web.de berichtet: Experten: Handwerksreform bringt Neugründungen
27.06.03: Der Bundestags debattierte über eine Änderung der Handwerksordnung
23.06.03 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP zu Fragen rund um das Handwerk (Bundestagsdrucksache 15/1192).
Der Bundesregierung sind aktuell keine Bestrebungen bekannt geworden, die darauf abzielen, eine dem deutschen Meisterbrief vergleichbare unternehmerische und fachliche Qualifikation wie den Großen Befähigungsnachweis in den Mitgliedsländern der EU einzuführen?
Für den Gesamtzeitraum der vergangenen fünf Jahre liegen der Bundesregierung keine Angaben über die Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach § 8 Handwerksordnung vor.
Die Jahre 2000 und 2001 sind anhand den Bundesländern übersandter Statistiken ausgewertet worden. Es lagen aus 14 Bundesländern Daten vor. Danach wurden in 2000 insgesamt rund 15.000 Anträge auf Ausnahmebewilligung gestellt und rund 7.500 Bewilligungen erteilt. In 2001 wurden rund 17.300 Anträge gestellt und rund 8.700 Bewilligungen erteilt.
05.06.03: Der Bundestags debattierte über eine Änderung der Handwerksordnung
03.06.03: Handwerksdrohungen unanständig
28.05.03 - Das Bundeskabinett verabschiedet einen Entwurf zur Lockerung des Meisterzwangs:
Zu dem Referentenentwurf vom 22.04.03 hat die Bundesregierung den BUH um eine Stellungnahme (pdf 91 KB) gebeten.
Zur Pressemitteilung des BUH vom 02.05.03 zu den Novellierungsplänen

Zur Begründung der Gesetzesnovelle führt die Bundesregierung folgenden Problembereiche an:

Geplante Änderungen dieser Novellierung der Handwerksordnung

Es soll gesetzlich verankert werden, dass einfache Tätigkeiten nicht dem Meisterzwang unterfallen (Änderung § 1 HwO).
Durch diese Änderung wird die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu handwerksrechtlichen Abgrenzungsfragen in ein Gesetz umgesetzt werden (siehe Urteilsliste). Es wird geregelt, daß dem Meisterzwang folgende Tätigkeiten nicht unterfallen:
  1. in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können,
  2. zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden Gewerbes der Anlage A nebensächlich sind und deswegen nicht die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Gewerbe hauptsächlich ausgerichtet ist, oder
  3. nicht aus einem Gewerbe der Anlage A entstanden sind.
Diese Freistellung einfacher Tätigkeiten vom Meisterzwang wurde am 27.06.03 endgültig vom Bundestag beschlossen.
Das Abgrenzungskriterium "Umsatz" für unerhebliche handwerkliche Nebenbetriebe soll gestrichen werden (Änderung § 3 Abs. 2 HwO)
Die Abgrenzung von Nebenbetrieben anhand von Durchschnittsumsätzen anderer Unternehmen, hat sich als unpraktikable erwiesen. Es war überfällig dieses Abgrenzungskriterium zu streichen. (siehe auch)
Gewerbeuntersagungen von angeblich unerlaubter Handwerksausübung wird in Zukunft daran gebunden, daß IHK und HwK übereinstimmend feststellen, daß die Tätigkeiten dem Meisterzwang unterfallen. (Änderung § 16 HwO)
Da es offensichtlich auch den dafür zuständigen öffentlichen Stellen kaum möglich ist festzustellen, welche einzelnen Tätigkeiten unter welchen Umständen nur mit Eintragung in die Handwerksrolle erlaubt sind (siehe auch), wird nun gesetzlich verankert, daß bei solchen Fragen IHK's und HwK's gefragt werden müssen.
Dies ist für die Betroffenen ein großer Erfolg, weil bisher die Handwerkskammern faktisch alleine festgelegt haben, was dem Meisterzwang unterfällt.
Falls sich IHK und HwK nicht einigen können, wird eine Schlichtungsstelle angerufen.
65 Handwerke werden von Meisterzwang befreit (Änderung der Anlage A)
Von den 94 meisterpflichtigen Gewerben sollen 65 zu zulassungsfreien Gewerben werden, die in Zukunft ohne Meisterbrief ausgeübt werden dürfen.
Als Begründung für die weiter fortbestehende Marktzugangsbeschränkung für die verbleibenden 29 Handwerke wird das Ziel der Abwehr von angeblichen "Gefahren für Gesundheit oder Leben Dritter" angeführt.
Langjährige Gesellen sollen auch ohne Meisterbrief Gefahrenhandwerke ausüben dürfen (neuer § 7b HwO).
Dafür wird eine zehnjährige (davon insgesamt fünf Jahre mit Aufgaben in herausgehobener, verantwortlicher oder leitender Stellung) Berufserfahrung verlangt werden. Die zehn Jahre Berufsverfahrung müssen indem zu betreibenden Gewerbe der Anlage A oder in einem mit diesem verwandten Gewerbe der Anlage A nachgewiesen werden.
Inhaberprinzip wird gelockert (Änderung § 7 HwO)
Bisher konnten nur Kapitalgesellschaften mit eingestelltem Meister arbeiten. In Zukunft kann jeder mit eingestelltem Meister auch ein Gefahrenhandwerk selbständig betreiben. Dies wird möglicherweise zu einer Ausweitung der Praxis führen, das Meister-Konzessionen bei ebay versteigert werden.

Die Gesetzentwürfe

Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.03

Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 03.06.03

Weitere Informationen


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Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


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