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Handwerksnovelle 2004, Gesetzgebungsverfahren Handwerksnovelle 2004, Argumente gegen Meisterzwang, Probleme mit Behörden?

Pressemitteilung: Einigungsversuch zur "kleinen Handwerksnovelle" scheitert im Vermittlungsausschuß das zweite mal

Berlin den 06.11.03. Beim Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen ("kleine Handwerksnovelle") scheiterte am 5.11.03 der zweite Einigungsversuch. Kann auch bei der nächsten Sitzung am 13.11.03 keine Einigung erzielt werden, ist das Vermittlungsverfahren abgeschlossen. Danach kann der Bundestag dieses Gesetz mit Kanzlermehrheit endgültig beschließen.

Es ist ein Trauerspiel, daß die Opposition und verschiedene Bundesländer die Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung in ein Gesetz verhindern wollen. Dies offenbart, daß diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Praxis nicht angewendet wird und zum Schutz der Meisterzwanggewinnler auch nicht angewandt werden soll.

Leidtragende sind nicht nur die Betrieben von Unternehmern ohne Meisterbrief im handwerklichen Umfeld, die ungerechtfertigt mit äußerst fragwürdigen Methoden von Handwerkskammern und Ordnungsbehörden verfolgt werden, sondern auch Kunden die nur unter weniger Anbietern auswählen können und insbesondere für kleine Aufträge überhaupt keine Anbieter finden.

Insgesamt leidet die gesamte Volkswirtschaft unter dem Meisterzwang. Bei seiner Abschaffung, könnten nach übereinstimmender Einschätzung vieler Wirtschaftsforschungsinstitute in großer Zahl Arbeitsplätze neu entstehen bzw. bestehende Arbeitsplätze erhalten bleiben - auch wenn ein Meister aus Altersgründen nicht mehr als Betriebsleiter zur Verfügung steht.

Der BUH fordert schon heute den Gesetzgeber auf, die "kleine Handwerksnovelle" schnell zu verabschieden, um endlich Rechtssicherheit für Unternehmen im handwerklichen Umfeld zu schaffen.

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