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Meisterzwang entzieht Existenzgründer Eigenkapital

Es ist allgemein bekannt, daß für viele Unternehmen im handwerklichen Umfeld das Eigenkapital eine sehr knappe Ressource ist.

In einer Meisterbefragung der Handwerkskammer Koblenz - veröffentlicht im April 2000 - wurde auch gefragt, warum sich Jungmeister nicht selbständig machen. Dazu heißt es in der Veröffentlichung:

"Verzicht auf Selbständigkeit
Der in der Vergangenheit meist genannte Grund, sich nicht selbständig zu machen, war das Fehlen einer angemessenen Eigenkapitalbasis. Diesem Argument messen die Jungmeister des Jahrganges 1998/1999, die kein Interesse an einer Existenzgründung zeigen, auch eine entscheidende Rolle bei. 44 Prozent der Meisterprüflinge führen ihr Verbleiben in einer unselbständigen Tätigkeit auf ein zu geringes Eigenkapital zurück.

Bei Kosten von 20.000,- bis 50.000 Euro für den Meisterbrief (Meisterausbildung, Prüfungsgebühren, Fahrt und/oder Unterbringungskosten, Verdienstausfall während der Weiterbildung) entzieht der Erwerb des Meisterbriefs potentiellen Existenzgründern Eigenkapital, das dann zur Existenzgründung fehlt. Unternehmer, die selbständig handeln müssen, sollte der Staat auch zugestehen, daß sie selber darüber entscheiden, wofür sie ihr vorhandenes Kapital investieren. Möglicherweise wollen diese Existenzgründer auch in Weiterbildung investieren, aber eben nicht in die Weiterbildung im Rahmen der Meisterausbildung, sondern in andere Spezialkenntnisse oder in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter und nicht im durch den Meisterzwang vorgeschriebenen Umfang in die eigene Weiterbildung. Dies muß, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken den angehenden Unternehmern überlassen bleiben.

Der Markt erfordert heute z.T. einen anderen Aus- und Weiterbildungsmix als in den Meisterkursen angeboten.

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