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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Sonstiges Wirtschaftsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Sammlungen zu Gesetzen

Informationsfreiheit

Grund und Menschenrechte

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Siehe auch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland183 kb

Das Handwerk betreffende Verordnungen und Bestimmungen von Ländern und Kommunen

Hessen
Hessisches Landesrecht
Mecklenburg-Vorpommern
Gemeinsamer Runderlass des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für Arbeit und Bau, des Finanzministeriums, des Innenministeriums, des Sozialministeriums und des Justizministeriums vom 23. November 2000 - V 301-619.10-3 -
Niedersachsen
Hufbeschlag ist kein Handwerk nach der HwO
Runderlass der Ministeriums für Wirtschaft Niedersachsen vom 23.12.2004 - Bekämpfung der Schwarzarbeit im gewerbe- und handwerksrechtlichen Bereichvom 23. 12. 2004 - 21-32142-1015 (Nds.MBl. Nr.3/2005 S.65) - VORIS 71380 -
Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
Schleswig-Holstein
Richtlinie zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Erlaß des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, VII 341, Az.: 1592 - 11
Bemerkung des BUH zu dieser Richtlinie (Seite 9): "Handwerkskammern können nicht endgültig feststellen, wann unerlaubt ein Handwerk ausgeübt wurde. Diese Grundrechtseinschränkung muß durch unabhängige Beamte in den Ordnungsbehörden oder durch Gerichte auf Grundlage klarer Gesetze erfolgen. Zumindest insoweit, als Handwerkskammern diese Aufgabe übertragen wird, dürfte die Verordnung rechtswidrig sein. Erneut bricht die Landesregierung von Schleswig-Holstein die Verfassung!

Meisterprüfungsverordnungen

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Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


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