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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Handwerkspolitik der letzten Jahre

Handwerkspolitik 2002

Keine Lockerung des Meisterzwangs für die Ich-AG
Ab 1. Januar 2003: Arbeitslose können sich als "Ich AG" mit Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt selbständig machen. Informationen hierüber beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Für diejenige, die ohne Meiterbrief im handwerklichen Umfeld eine Ich-AG gründen wollten, bietet diese Regelung allerdings keine Erleichterung. Auch für Ich-AG's gelten alle Marktzugangsbeschränkungen der Handwerksordnung.
Bei der SPD findet sich hierzu folgende Information:
2. Ich - AG
Auf den ursprünglich vorgesehenen Verweis auf die Handwerksordnung wird verzichtet. Es bestand bereits in der Koalition Einvernehmen, dass nur in Abstimmung mit dem Handwerk eine Betätigungsmöglichkeit der Ich-AG im handwerklichen Bereich eröffnet werden soll.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit lädt zu diesem Zweck die Koalitionsfraktionen, das Handwerk und die unionsgeführten Länder zu Gesprächen ein.
Ergänzend zu der bestehenden Regelung hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung festgehalten: "Über den Bereich der Ich-AG hinaus sollen für das Kleingewerbe ein vereinfachtes Steuerrecht und vereinfachte Buchführungsvorschriften entwickelt werden."
In der Bundestagsdrucksache 15/202 hießt es dazu lapidar:
Zu Artikel 10 (§ 8 Abs. 1 HwO):
Artikel 10 wird aufgehoben.
In Artikel 10 sollte Ursprünglich wenigstens geregelt werden, daß die Förderung als Ich-AG als Ausnahmegrund für eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO anerkannt wird.
Damit dürfte die Bundesregierung ihr Ziel verfehlen, durch die Ich-AG's nenneswert Arbeitsplätze zu schaffen und die Schwarzarbeit einzudämmen.
Dies war auch die Kritik des "Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung" - die Forschungsstelle der Bundesanstalt für Arbeit - in seiner Stellungnahme zu den Vorschlägen der Harzt-Kommission:
Ein beträchtlicher Teil der Schwarzarbeit fällt im Handwerk an. Hier kann die Ich-/Familien-AG wohl kaum nennenswert zur Legalisierung beitragen, solange der so genannte "Meisterzwang" (der Große Befähigungsnachweis) den Marktzutritt entscheidend erschwert.
Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern am 06.12.02:
Wir wollen bürokratische Regeln, die die Wirtschaft belasten, so weit wie möglich abbauen. Dazu gehört auch eine Novellierung (insbesondere die Zwangsmitgliedschaften betreffend) der Industrie- und Handels- wie auch der Handwerkskammern. Um gerade im Handwerk Existenzgründungen zu erleichtern, wollen wir den Meisterzwang lockern. Zukünftig soll es auch möglich sein, ohne Meisterprüfung ein Unternehmen zu gründen.
In der Bundestagsdebatte am 05.12.2002 haben Vertreter der Koalition erneut angekündigt, das der Meisterzwang gelockert werden soll.
Auch in der Tagespresse wurde mehrfach berichtet, daß Minister Wolfgang Clement eine Reform der Handwerksordnung plant, damit sich Handwerker auch ohne Meisterbrief selbständig machen könnten.
Am 15.11.2002 hat der wurden im Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Verschläge der Hartz-Kommission diskutiert und verabschiedet.
Dabei wurde die Handwerksordnung minimal geändert - der Gesetzesänderung muß der Bundesrat noch zustimmen).
Damit hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks eine Verwässerung der Harzt-Vorschläge durchgesetzt. Ursprünglich war eine - wenn auch minimale - Lockerung des Meisterzwangs geplant worden.
In Zukunft soll die Förderung einer ICH-AG bei der Prüfung, ob ein Ausnahmefall für eine Ausnahmebewilligung nach § 8 Handwerksordnung vorliegt, mit berücksichtigt werden.
Was das für die Praxis bedeutet, muß sich noch zeigen. Zum Beispiel stellt das "Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung" - die Forschungsstelle der Bundesanstalt für Arbeit - in einem Stellungnahme zu den Vorschlägen der Harzt-Kommission fest:
    Ein beträchtlicher Teil der Schwarzarbeit fällt im Handwerk an. Hier kann die Ich-/Familien-AG wohl kaum nennenswert zur Legalisierung beitragen, solange der so genannte "Meisterzwang" (der Große Befähigungsnachweis) den Marktzutritt entscheidend erschwert.

Immerhin haben die Redner der SPD angekündigt den Meisterzwang im Frühjahr 2003 lockern zu wollen. Daran sollte man sie bald erinnern! Hier einige Zitate aus der ersten und zweiten Debatte.
Auch in der Gesetzesbegründung wurde angekündigt, daß der Meisterzwang weiter gelockert werden soll:
    Unabhängig von der getroffenen Regelung wird die Bundesregierung - wie im Koalitionsvertrag vom 16. Oktober 2002 festgelegt - im Handwerksbereich den durch die Leipziger Beschlüsse eingeleiteten Liberalisierungsprozess fortführen.

Bei der Anhörung vor dem Bundestagsausschuß zu den Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Hartz-Vorschläge am 12.11.02 hat der BUH teilgenommen und eine Stellungnahme abgegeben.
Bundespräsident Rau fordert die Beseitigung des Inländerdiskriminierung durch den Meisterzwang
So z.B. auf seiner Rede am 23.10.2002 zur der Eröffnungsveranstaltung des Fachkongresses des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen diskutiert die Bremer Bürgerschaft die Abschaffung des Meisterzwangs
Anlaß ist ein Antrag der Grünen, in dem der Bremer Senat aufgefordert wird, im Bundesrat eine Initiative zu starten, durch die der Meisterzwang auf Bundesebene abgeschafft werden soll.
Die Koalition will den Meisterzwang lockern
Wir finden es erfreulich, dass es der Koalition bewusst ist, dass der Meisterzwang dringend gelockert werden muss. Allerdings ist der Koalitionsvorschlag nicht ohne Widersprüche ...
Pressemitteilung (2002-10-10)
Bundestagsdrucksache 14/8796 - Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften
Mit diesem Gesetz wurden verschiedene gewerberechtliche Vorschriften geändert. Dies war für den BUH Anlaß, um die Freigabe des Friseurhandwerks für das Reisegewerbe zu bitten.
Betreibt der Verteidigungsminister Wehrkraftzersetzung? (Satire)
Bundespräsident a.D. Roman Herzog zur Handwerksordnung
Am 27.5.02 im Karlsruher Verfassungsgespräche auf Phoenix äußerte sich der ehemalige Bundespräsident und ehemalige Verfassungsrichter Roman Herzog kritisch zum Meisterzwang.
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) Schleswig-Holstein
In der Anfrage und der Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr - geht es um die Umsetzung der Leipziger Beschlüsse vom 21. Nov. 2000 zum Vollzug der Handwerksordnung durch die Landesregierung.
Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
Am 11. 02. 2002 bringt die Bundesregierung eine Gesetzentwurf (Drucksache 14/8221) ein. Durch den Gesetzentwurf soll unter vielem anderen die angeblich unerlaubte Handwerksausübung erheblich schärfer bestraft werden - mit bis zu 300.000 Euro statt bisher 100.000 Euro.
Der Bundesrat wünscht (Bundesratsdrucksache 832/02) bei deisem Gesetzentwurf unter anderem weitere Rechte für Handwerkskammern und und Ordnungsbehörden. Z. B. dem Ansinnen des Bundesrates, verdachtsunabhängige Durchsuchungs- und Einsichtsrechte bei Betroffenen zu erhalten und den Handwerkskammern Ermittlungsaufgaben zu übertragen, erteilt die Bundesregierung eine Absage (Drucksache 14/8288).
Durch diese vom Bundesrat gewünschte Verschärfung sollte die rechtswidrige Praxis einiger Bundesländer auf Kosten der Grundrechte der Bürger legalisiert werden.
Für die Anhörung der Verbände im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat der BUH eine Stellungnahme abgegeben.
Wohl aufgrund der Intervention vom BUH wurde das Bußgeld nur bei Sozialabgabenhinterziehung und Gewerbetätigkeit ohne Gewerbeanmeldung erhöht.
Für angeblich unerlaubter Handwerksausübung bleibt die alte Strafandrohung von 100.000 Euro weiterhin bestehen.
Der Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung gibt eine Beschlussempfehlung (Drucksache 14/8625) ab.
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht.
In Anbetracht der Grundrechtseinschränkung durch den Meisterzwang und der unklare handwerksrechtlichen Abgrenzungskriterien ist diese Strafandrohung weiterhin nicht zu rechtfertigen.

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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


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