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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

33 Thesen für Gewerbefreiheit im Handwerk und gegen den Meisterzwang

HandwerkerInnen des BUH e.V. protestieren mit 33 Thesen gegen den Meisterzwang im Handwerk und fordern den ZDH auf sich zum Prinzip der Gewerbefreiheit zu bekennen und Zwangsmitgliedschaften, Zwangsbeiträge und Zwangsqualifikationen im Handwerk abzuschaffen.

Im 21. Jahrhundert ist eine mittelalterliche Ständepolitik nicht zeitgemäß und nicht mit den demokratischen Prinzipien Freiheit, Gleichheit, Solidarität vereinbar. Die BRD ist neben Luxemburg das einzige europäische Land welches die Berufs- und Gewerbefreiheit mit dem Meisterzwang im Handwerk beschneidet.

Die 95 Thesen Martin Luthers vor einem halben Jahrtausend richten sich gegen Lüge und Erpressung der Bürger durch den Ablasshandel der mächtigen Kirche im Mittelalter. Seit der Wiedereinführung des Meisterzwangs 1935 durch die Nationalsozialisten lebt das vermeisterte Handwerk in einer Sonderwirtschaftszone und betreibt Konkurrenzbekämpfung über die Kriminalisierung von Steuern und Sozialabgaben zahlenden Handwerkern ohne Meisterbrief.

Meisterbetriebe haben es anscheinend nötig ihre Konkurrenten ungerechtfertigt als Schwarzarbeiter diffamieren zu müssen. Auch mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird Wettbewerb verhindert und Schutzzäune um die Meisterbetriebe errichtet.

Freie Handwerker werden mit Hausdurchsuchungen kriminalisiert und mit Existenzvernichtenden Bußgeldern vom Markt gedrängt. Die Handwerksnovelle von 2004 entmeisterte nur die weniger beschäftigungsintensiven Gewerke. Der Meisterzwang existiert immer noch für die beschäftigungsintensivsten Handwerke.

33 Thesen

Gewerbetreibende

Verbraucher

Handwerkskammer

Behörden

Es ist ein Eingriff in die natürliche Freiheit nicht nur des arbeitenden Mannes selbst, sondern auch der Personen, die sich seiner Geschicklichkeit bedienen wollen. So wie der eine gehindert wird zu arbeiten, was ihm gutdünkt, so werden die anderen gehindert, den für sich arbeiten zu lassen, welcher ihnen gefällt. Ob ein Mensch zu der Verrichtung, welcher er sich unterzieht, tüchtig sei, kann sicher der Beurteilung derer überlassen werden, die seine Arbeit gebrauchen, da es ihr Interesse so unmittelbar und so nahe angeht. Die Besorgnisse des Gesetzgebers, dass sie eine unrechte Wahl treffen möchten, sind ebenso unnötig, als die Anstallten, durch welche er dies zu verhüten sucht, drückend (und man darf hinzufügen unzureichend) sind"
Adam Smith

Handwerkerinnen und Handwerker im BUH e.V. am 10.4.08 in Berlin

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