BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
In Industrie und Handel werden keine Befähigungsnachweise für betriebswirtschaftliche Kenntnisse gefordert. Die tatsächlichen Anforderungen an die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse dürften in Industrie und Handel in der Regel sogar höher sein als im Handwerk. Deswegen läßt sich diese Ungleichbehandlung von Gesellen oder allgemein Handwerkern gegenüber Existenzgründern anderer Wirtschaftsbereiche durch nichts rechtfertigen.
Darüber hinaus stellt sich auch die Frage nach der Qualität der
betriebswirtschaftlichen Ausbildung während der Meisterausbildung.
Die Zeitschrift "Handwerk" berichtete in ihrer Ausgabe Nr. 3 März 2002
über eine Studie der Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und
Münster über die Meisterausbildung.
In dem Bericht heißt es:
"Ein besonderes Problem bei der Meisterausbildung ist, dass die ganze wirtschaftliche Seite ausgeschlossen bleibt. Auf die Selbständigkeit sei man da natürlich schlecht vorbereitet. Hauptpunkt der Kritik am kaufmännischen Teil der Ausbildung ist denn auch die eingeschränkte Anwendbarkeit für die Praxis: moderne Entwicklungen in der Ökonomie und Betriebsführung fänden keine Berücksichtigung, das Gleiche gelte für die Arbeitsteilung zwischen Unternehmer und Steuerberater oder Behörden, die EDV-Ausbildung sei nicht zeitgemäß. Zusammenfassend gesagt: Konkrete Angaben zur Betriebsgründung fehlen. ...
Ein anderer gravierender Mangel: das Verkaufen kommt zu kurz. Es fehlten Grundkenntnisse in betrieblichem Marketing, und auch die heutzutage stetig an Bedeutung gewinnenden Themen Öffentlichkeitsarbeit, Selbstdarstellung und Rhetorik bleiben außen vor."
Es mag sich allerdings anbieten in die Ausbildungspläne für die Gesellenausbildung in Zukunft betriebswirtschaftliche Inhalte aufzunehmen bzw. weiter zu vertiefen.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
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Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
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