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Presseerklärung: Keine Bevorzugung bei Betriebsübernahmen durch Steuersubvention

Saftige Steuergeschenke für den Nachwuchs von Meistern - Existenzgründer haben das Nachsehen

Verden den 08.06.05. Der Deutsche Bundestag diskutiert zurzeit einen Gesetzentwurf zur Sicherung der Unternehmensnachfolge (die erste Lesung war am 02.06.05). Mit dieser Gesetzesänderung wird eine Forderung umgesetzt, die insbesondere von den etablierten Handwerksorganisationen lautstark erhoben wird.

Wichtiger Bestandteil ist dabei ein erheblicher Steuernachlass für Erben von Unternehmen. Existenzgründer, die ihren Betrieb aus eigener Kraft aufbauen, finanzieren mit ihren Steuern diese Subvention für ihre etablierten Mitbewerber.

"Das Ziel Unternehmen zu fördern ist richtig, aber wenn die Selbständigkeit gefördert werden soll, muss ein Weg gefunden werden, von dem alle Jungunternehmer profitieren - nicht nur diejenigen, die einen etablierten Betrieb ohne eigene Aufwendungen übernehmen können," so BUH Vorstandsmitglied Hans-Georg Beuter.

Die Handwerksverbände klagen regelmäßig über die niedrige Eigenkapitalquote von Handwerksbetrieben. Bei dieser niedrigen Eigenkapitalquote muss man sich fragen, welche Betriebe bei den bestehenden Freibetragsgrenzen im Erbschaftssteuerrecht überhaupt Erbschaftssteuern in relevanter Höhe zahlen müssen. Es stellt sich die Frage, ob nicht in erster Linie die Erben der Handwerksfunktionäre mit ihren gut gehenden Betrieben von dieser Regelung profitieren würden.

Viel belastender als die Erbschaftssteuer dürfte das Auszahlen der Miterben bei den meisten Betrieben ins Gewicht fallen. Wenn es ein öffentliches Interesse ist, dass bestehende Betriebe weitergeführt werden, könnte der Gesetzgeber entsprechende konditionale Öffnungsklauseln in das Pflichtteilsrecht bei Erbschaften von Betrieben einführen.

Die Handwerksverbände haben mit dem Begriff des "Selbständigenproletariats" (von Handwerkern ohne Meisterbrief) gegen die Lockerung des Meisterzwangs durch die Handwerksnovelle 2004 Stimmung gemacht. Dahinter steht die wahre Erkenntnis, dass eine Existenzgründung - insbesondere, wenn sie ohne großes Eigenkapital durchgeführt wird, immer harte Knochenarbeit ist. Wenn vor diesem Hintergrund gerade diejenigen mit einem Steuergeschenk subventioniert werden sollen, die einen etablierten Betrieb von zu versteuerndem Wert erben, zeigt dies, dass es den Verbänden einmal mehr um die Durchsetzung von den Standesinteressen der bestehenden Mitglieder geht. Offenbar wollen die Handwerksverbände an die Standesprivilegien des Mittelalters anknüpfen, als nur bestehende Betriebe weiter geführt werden durften.

Der Meisterzwang ist ein effektiver Schutz vor Konkurrenz für die etablierten Betriebe. Jede noch so minimale Lockerung des Meisterzwangs wird von den Handwerksverbänden als Bedrohung des gesamten Abendlandes bekämpft. Mit allen Mitteln versuchen die Kammern, die Selbständigkeit von Gesellen ohne Meisterbrief zu verhindern.

Existenzgründer im handwerklichen Umfeld werden mit dem Meisterzwang erhebliche Ausgaben aufgebürdet. Die Kosten für den Meisterbrief belaufen sich (inklusive Verdienstausfall) häufig auf 50.000 bis 60.000 Euro. Wenn Erben von Meistern selber einen Meistertitel erwerben, werden die Kosten in der Regel vom elterlichen Betrieb - als Betriebsausgaben - also letztlich von Steuerzahlern (mit)finanziert. Existenzgründer finanzieren diese Kosten aus ihrem versteuerten Einkommen. Dies schmälert das für die Existenzgründung notwendige Eigenkapital erheblich.

Die Handwerksverbände fordern diese Steuersubvention im Erbschaftsrecht auch, weil die Erben sonst häufig nicht Willens sind, die Betriebe weiter zu führen. Andererseits gibt es eine große Gruppe von Gesellen ohne Meisterbrief, die sich gerne selbstständig machen würden. Einzig der Meisterzwang hindert sie an diesem Schritt. Diesen leistungsfähigen und leistungsbereiten Menschen mit Mut und Energie, die sich nicht auf den Staat, Hartz IV oder Papi verlassen wollen, muss ein Weg in die Selbstständigkeit ermöglicht werden - einfach durch die Abschaffung des Meisterzwangs. Dann könnten innovative Köpfe gewerkübergreifende Geschäftsideen verwirklichen und damit die Konsumenten zu neuen Aufträgen motivieren. Damit würden Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum geschaffen.

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